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Der DJV-NRW bietet einen besonderen Vorteil für seine Mitglieder an: Die Teilnahme an Seminaren anerkannter Weiterbildungseinrichtungen wird unter ganz bestimmten Bedingungen gefördert. Das hat der Gewerkschaftstag 2007 beschlossen.

Die nachfolgenden Kriterien legen fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dies - im Rahmen der im Etat des Landesverbandes hierfür vorgesehenen Mittel - erfolgen kann. Diese Richtlinie tritt am 1.1.2010 in Kraft und gilt für alle ab dem 1.1.2010 stattfindenden Seminare. Sie können diese Richtlinie auch hier als pdf herunterladen

Bitte beachten Sie: Anträge zur Seminarförderung müssen grundsätzlich vor dem Besuch eines Seminars beim DJV-NRW vorliegen.

1. Allgemeines
Die Förderung durch den DJV-NRW versteht sich als subsidiäre Maßnahme zu anderen Förder-möglichkeiten (Agentur für Arbeit, ARGE, Arbeitgeber, Land), die zunächst auszuschöpfen sind. Der DJV-NRW verlangt vor der Bewilligung einer Seminarförderung Nachweise über bereits ausgeschöpfte öffentliche Fördermittel. Eine Übersicht über öffentliche Fördermöglichkeiten findet sich hier. Wird ein aus öffentlichen Mitteln gefördertes Seminar besucht, kann eine Förderung der Restsumme erfolgen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des DJV-NRW.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Förderung kann zudem nur gewährt werden, solange die dafür bereit gestellten Mittel nicht ausgeschöpft sind.

Pro Kalenderjahr werden maximal 3 Seminartage gefördert, dies jedoch höchstens alle zwei Jahre. Eine Maßnahme kann maximal mit 200 Euro/Tag gefördert werden. Studiengänge und Langzeit-Weiterbildungen werden nicht gefördert. **

Förderanträge müssen grundsätzlich vor Besuch einer Veranstaltung eingereicht und bewilligt werden. Nachträgliche Bewilligungen sind nicht möglich. Vor Erstattung der Seminarkosten muss eine Rechnung des Veranstalters sowie eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden. Reise- und Übernachtungskosten können nicht gefördert werden. Werden bei mehrtägigen Veranstaltungen die Übernachtungskosten nicht gesondert ausgewiesen, wird ein pauschalierter Betrag in Abzug gebracht, der den üblichen Kosten entspricht.

Falsche Angaben bei Beantragung der Förderung berechtigen zur Rückforderung der gewährten Zuschüsse.

2. Mitglieder im Anstellungsverhältnis
Mitglieder in einem Arbeitsverhältnis müssen zunächst gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Ansprüche (aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder anderen Rechtsquellen) nutzen. Vom Arbeitgeber bezahlte Seminare können nicht gefördert werden. Nur wenn derartige Ansprüche nicht bestehen, wird die Teilnahme an Seminaren etc. gefördert, wobei ein Bruttomonatseinkommen von mehr als 4.000 Euro eine Förderung ausschließt.

Liegt das Bruttomonatseinkommen
- unter 1.500 Euro werden 50 Prozent der Kosten übernommen (Gleiches gilt auch für Studierende und Volontäre),
- zwischen 1.500 und 2.500 Euro werden 35 Prozent der Kosten übernommen,
- zwischen 2.500 und 4.000 Euro werden 20 Prozent der Kosten übernommen.

Für in Teilzeit Tätige gelten diese Beträge anteilig im Verhältnis der Wochenarbeitszeit zur tarif-lichen oder betriebsüblichen Vollzeittätigkeit.


3. Freiberuflich tätige Mitglieder
Freie Journalistinnen und Journalisten werden bei der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen unterstützt. Anderweitige Förderungsmöglichkeiten sind zuvor auszuschöpfen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden monatlichen Einkommen, wobei ein zu versteuerndes monatliches Einkommen von mehr als 4.000 Euro eine Förderung ausschließt.

Liegt das zu versteuernde monatliche Einkommen
- unter 1.500 Euro werden 50 Prozent der Kosten übernommen,
- zwischen 1.500 und 2.500 Euro werden 35 Prozent der Kosten übernommen,
- zwischen 2.500 und 4.000 Euro werden 20 Prozent der Kosten übernommen.

** Vom DJV-NRW veranstaltete Seminare werden finanziell nicht zusätzlich gefördert, da diese bereits stark bezuschusst sind. Die Teilnahme an einem solchen Seminar wird allerdings auf die weitere Förderung (d.h. die Zahl der Seminartage) angerechnet.


Weitere Auskunft erteilt die Bildungsbeauftragte:
Dagmar Thiel, Telefon Geschäftsstelle 0211 - 2 33 99-0,
Telefon Bad Bentheim 0 59 24/7 85 56 52

Merkblatt Förderrichtlinien

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