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Leider können Sie Ihre Aufnahme in den DJV-NRW (noch) nicht online beantragen, weil wir von Ihnen eine Unterschrift brauchen. Sie können sich den Antrag aber online oder offline ausdrucken. Bitte lesen Sie die dazu gehörigen Anmerkungen und reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen ein - das erleichtert uns die Bearbeitung und beschleunigt Ihr Aufnahmeverfahren. 

Das Wichttigste zum Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit: 

- Festangestellte Journalisten müssen den Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung, eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder eine Arbeitgeber-Bescheinigung einreichen, aus der die bestehende Festanstellung und eine Tätigkeitsbeschreibung hervorgeht.

- Freie Journalisten belegen ihre Hauptberuflichkeit durch Belegexemplare (nur bei Printjournalisten) und Honorarnachweisen, mindestens aus den vergangenen sechs Monaten. Dazu den aktuellen Bescheid der Künstlersozialkasse oder die Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten zwei Quartale oder die Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids. Alternativ kann als Nachweis über die Höhe des Einkommens eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die journalistische Herkunft der Einkünfte vorgelegt werden. Aus dieser muss deutlich werden ob und in welcher Höhe weitere Einkünfte aus nicht-journalistischer Tätigkeit erwirtschaftet werden. 

Bitte beachten Sie: CDs, Videokassetten und andere Datenträger können wir als Belege nicht verwenden.

In Einzelfällen behalten wir uns einen abweichenden oder zusätzlichen Nachweis vor.

Und noch ein Tipp: Am besten beantragen Sie zugleich mit der Mitgliedschaft auch Ihren Presseausweis.

Näheres zu unseren Beiträgen.

•••  Links dieser Seite im Überblick:

 Aufnahmeantrag (pdf)

 Beitragsordnung (pdf)

 Presseausweis

 


 

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