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Neues aus dem Sender

Personalratswahl 2024 – mehr Stimmen und mehr Verantwortung für den DJV

Der neue WDR-Personalrat hat sich konstituiert und gleich zwei DJV-Leute wurden zu Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Stephanie Funk-Hajdamowicz wurde als erste Freie im WDR die 1. Stellvertretende Personalratsvorsitzende. Gleichzeitig wurde sie stimmberechtig in den Verwaltungsrat entsandt. Nicolas Parman wurde 4. Stellvertretender Vorsitzender.

Insgesamt sieben Sitze hatte der DJV nach seinem erfolgreichen Wahlkampf fürs 23-köpfige Personalratsgremium geholt. Damit einen Sitz mehr als bei der letzten Wahl. „Wir sind so stark, weil wir ein starkes Wahlkampf-Team hinter uns haben“, sagte Listenführerin Stephanie Funk-Hajdamowicz. Sie gehört seit 12 Jahren dem Personalrat im WDR an, war eine der ersten Freien, die nach der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes in den Personalrat gewählt wurden. Gerade im Zuge der Reform des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks kommt viel Arbeit auf den neuen Personalrat zu, so Funk-Hajdamowicz.

In weitere Ausschüsse kamen folgende DJV-Leute:

Stephan Hackenbroch geht beratend in den Rundfunkrat, Doro Blomo-Müller ist seine persönliche Stellvertreterin. Damit sind wir auch im Programmausschuss und im Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung vertreten. Miltiadis Oulios kümmert sich um den Bildungsausschuss. Nicolas Parman engagiert sich fürs Gremium bei WDR Aktiv, Joachim Ropertz vertritt uns im Arbeits- und Sicherheitsausschuss. Und Iris Spangenberg geht fürs Gremium in den Kantinenausschuss Innenstadt, Region.

Alle Wahlen waren einstimmig. Eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit im Personalrat des WDR. Vertreten sind neben dem DJV die Gewerkschaften ver.di, VRFF und Unisono.


Neuigkeiten zum EP-Zuschlag!

11. April 2024

Unser gemeinsamer Einsatz hat sich gelohnt: Die Frist zur Revision zum EP-Zuschlags-Urteil ist abgelaufen! Der WDR hat keine Revision eingelegt. Der EP-Zuschlag muss Euch also nun bezahlt werden. Fortan gilt: Weigert sich der WDR, den Eigenproduktionszuschlag für Beiträge bis zu einer Minute zu bezahlen, verstößt das gegen den Tarifvertrag.

Achtung!

  • Die ersten Ansprüche verjähren im November. Das genaue Datum teilen wir Euch gerne mit, wenn wir es kennen.
  • Sollte der Sender EP-Zuschläge widererwartend verweigern, sollte der Anspruch auch in Zukunft innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Zum Hintergrund

Die Gewerkschaften hatten im Streit um den Zuschlag bereits in allen Instanz gewonnen. Der WDR hatte im Verfahren um den Eigenproduktionszuschlag im Hörfunk dann Berufung eingelegt. Mehr als zehn Jahre wurde der Zuschlag auch für genau diese Länge bezahlt. Ohne Zustimmung der Gewerkschaften änderte der Sender Ende 2020 dann aber die gelebte Praxis. Seitdem wollte der WDR den Zuschlag nur noch dann bezahlen, wenn die Produktion des Beitrags einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordert und eigene Technik eingesetzt wird. Damit ist jetzt Schluss!

Lasst uns mit dieser Erfolgsgeschichte im Rücken gestärkt auf die aktuellen Tarifverhandlungen zum Gehaltstarifvertrag und neuen Honorarrahmen blicken. Der lange Kampf mit Happy End um die EP-Zuschläge zeigt, dass es sich lohnt, am Ball zu bleiben.

FAQ EP-Zuschlag: Was es jetzt zu beachten gilt

Neuer Arbeitsmodus gesucht

8. Runde der Tarifverhandlungen zum Honorarrahmen

7. Mai 2024

Heute ging es in der mittlerweile achten Verhandlungsrunde wieder einmal um den Honorarrahmen. Mehr als drei Stunden haben Sender und Gewerkschaften dabei intensiv Meinungen und Positionen ausgetauscht – ohne konkrete Ergebnisse.
Am Ende gab es lediglich die Vereinbarung, dass die Tarifvertragsparteien nun andere Wege suchen wollen, um über einen neuen Honorarrahmen für die Freien Mitarbeiter:innen zu verhandeln. Inhaltlich gab es keine Weiterentwicklung.
In der nächsten, also der neunten Verhandlungsrunde am 10. Juni wollen die Parteien darüber verhandeln, wie zukünftig Effektivhonorare festgelegt werden können. Darauf kommt es den Gewerkschaften besonders an, damit alle Freien Kolleginnen und Kollegen von jeder zukünftig ausgehandelten linearen Steigerung profitieren werden.

Urteil des BAG zur Berechnung der Urlaubsvergütung beim DLR

7. Runde der Tarifverhandlungen zum Honorarrahmen

12. April 2024

Die Verhandlungen dauerten eine Stunde länger als geplant. Aber noch immer sind die Auswirkungen des Vorschlags, den der WDR im vergangenen Jahr vorgelegt hat, unklar. Nach vielen Gesprächen mit Freien haben DJV und Verdi eingangs der Verhandlungen zwei Punkte herausgestellt, die für die Gewerkschaften unerlässlich sind: Jede Freie und jeder Freier muss klar erkennen können, wie sich sein Honorar eventuell verändern wird. Dafür haben die Gewerkschaften eine Überleitungstabelle gefordert. Außerdem müssen Zuschläge im neuen Honorarrahmen verbindlich und notfalls ‚einklagbar‘ sein. Ausdrücklich war damit keine Zustimmung zu den beiden vom WDR vorgeschlagenen Zuschlägen „Exzellenz“ und „Exlusivität“ verbunden. Vielmehr kritisierten die Gewerkschaften, dass die Zuschläge einen viel zu großen Teil des Honorars (30+30%) ausmachen. Der WDR hat hier durchaus die „pain points“ der Gewerkschaften gesehen. Die Schmerzgefahr nehmen konnten die WDR-Verhandler leider nicht. So konnte der WDR nicht nachvollziehbar erklären, welche Auswirkungen sein eigenes Honorarmodell auf die Verdienste der Freien haben kann und wird. Die Befürchtung, dass es bei zahlreichen Honoraren Verschlechterungen geben kann steht weiter im Raum. Auf nachhaltiges Drängen der Gewerkschaften will der WDR jetzt weitere Daten zur geplanten Honorarumstellung liefern. Vielleicht lassen sich daran die Auswirkungen genauer erkennen. Vielleicht aber auch nicht. Die Gewerkschaften hoffen, dass der heute auf Augenhöhe geführte Dialog zur nächsten Verhandlungsrunde im Mai fortgesetzt werden kann.

Tarifrunden 2022 und 2024 – Schon jetzt unschöne Parallelen

22. Dezember 2023

Die Verhandlungen zu Gehältern und Honoraren haben noch gar nicht begonnen, da gibt es schon die ersten unschönen „Spielchen“ seitens des WDR: Das Haus spielt auf Zeit.

Zur Erinnerung: In der Nacht auf den 6. Dezember 2022 kam es zu einer Einigung zwischen den Gewerkschaften und dem WDR bezüglich eines Entgeltabschlusses. Während dieser Verhandlungsnacht äußerten die Gewerkschaften Kritik an der zögerlichen Verhandlungsführung der Arbeitgeberseite. Die Arbeitnehmerseite hatte immer wieder Schwierigkeiten, den WDR zu Zusagen für zeitnahe Verhandlungstermine zu bewegen.

Als Ergebnis des Gewerkschaftsdrucks wurde damals folgende Vereinbarung in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen: „Es wird vereinbart, nach Auslaufen des Tarifvertrages bereits im Januar 2024 Verhandlungen über einen neuen Gehalts- bzw. Honorartarifvertrag aufzunehmen.“

Heute, ein Jahr später, bleibt das von der Zusage übrig: Die Gewerkschaften haben vier Termine für eine erste Verhandlungsrunde im Januar vorgeschlagen. Die Arbeitgeberseite hat alle abgelehnt und stattdessen zwei alternative Termine angeboten: den Nachmittag des 31. Januars und den 5. Februar. Einer der beiden Vorschläge liegt also außerhalb der damaligen Zusage, der andere ist der absolut letztmögliche Termin unter Einhaltung der Zusage.

Weil die Gewerkschaften wissen, wie schwierig es ist, mit der Arbeitgeberseite Verhandlungstermine zu vereinbaren, haben sie auch für die potenzielle zweite bis siebte Verhandlungsrunde insgesamt 33 Terminoptionen vorgeschlagen. Der Arbeitgeber hat ohne Angabe von Gründen erklärt, dass er sich dazu erst in der ersten Verhandlungsrunde (also frühestens Ende Januar) äußern will. Dass die Gewerkschaftsseite alle 33 Terminoptionen bis dahin blockiert, setzt die Arbeitgeber dabei einfach stillschweigend voraus.

Wieso der WDR einerseits immer wieder den Kulturwandel bemüht und die WDR Tarifkommission andererseits solche Verhaltensweisen an den Tag legt, ist uns schleierhaft. Wir haben das Verhalten kritisiert und die Verhandlungsführerin aufgefordert, sich zeitnah auch zu den Terminen für die Runden zwei bis sieben zu äußern.

Urteil des BAG zur Berechnung der Urlaubsvergütung beim DLR

Welche Fristen WDR-Freie jetzt beachten müssen!

Liebe freie Kolleginnen und Kollegen im WDR,

gerne möchten wir Euch noch auf das Urteil zur Urlaubsvergütung für Freie bei Deutschlandradio aufmerksam machen. Denn das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Freie beim WDR haben. Ab 2018 berechnete das DLR die Urlaubsvergütung ohne die Honorare für Wiederholungen einzuberechnen. Wir (ver.di und DJV) hatten auf die Berücksichtigung der Wiederholungshonorare für die Urlaubsvergütung geklagt und haben jetzt gewonnen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt bestätigt, dass beim DLR auch Wiederholungshonorare einbezogen werden müssen.

Auch für die betroffenen Freien beim WDR könnte dies mehr Urlaubsvergütung bedeuten. Gerichtlich entschieden ist dies noch nicht. Wer diese Ansprüche für die Vergangenheit geltend machen möchte muss folgendes tun:

  • Der Antrag auf Auszahlung des Urlaubsgelds muss schriftlich (auch per E-Mail möglich) gegenüber dem Sender geltend gemacht werden. Hierfür gibt es eine sechs monatige Ausschlussfrist. Ansprüche auf Zahlung des Urlaubsgelds können möglicherweise verfallen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Daher ist es wichtig, dass Ihr die Ansprüche aus dem letzten halben Jahr in diesem Zeitrahmen schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem Sender geltend macht. Ob diese Frist schon mit dem Urlaubsantrag gewahrt worden ist, ist gerichtlich noch nicht geklärt.
  • Wenn man davon ausgeht, dass die Ausschlussfrist durch den Urlaubsantrag gewahrt worden ist, gilt es schnell zu sein. Ansprüche aus früheren Jahren können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn diese nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht worden sind. Es ist gerichtlich noch nicht entschieden, ob die Verjährungsfrist zwei oder drei Jahre beträgt. Ansprüche aus dem Jahr 2020 und vorsichtshalber auch dem Jahr 2021 müssten daher bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Klage geltend gemacht werden.

Exklusiv für DJV-NRW Mitglieder: Der DJV-NRW hilft euch bei der gerichtlichen Durchsetzung Eurer Ansprüche. Wer Ansprüche aus dem Jahr 2023 geltend machen will, sollte sich am besten bis zum 22. Dezember 2023 beim DJV-NRW melden.

Für Rückfragen stehen wir Euch unter den obenstehenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Christian Weihe, christian.weihe@djv-nrw.de, 0211/23399-40

Herzliche Grüße

Volkmar Kah                      Christian Weihe
Geschäftsführer                 Justiziar

DJV im WDR: Einladung zur Betriebsgruppensitzung am 25.10.

17. Oktober 2023

Wir würden uns riesig freuen, viele von euch bald mal wieder persönlich zu sehen! Deshalb wird es mal wieder Zeit, dass die Betriebsgruppe zusammenkommt. Betriebsgruppe? Das sind alle DJV-Mitglieder, die für den WDR arbeiten, ob fest oder frei.

Außerdem gibt es einige aktuelle Entwicklungen im WDR, über die wir uns dringend mit Euch austauschen möchten. Dazu gehört neben den aktuellen Tarifverhandlungen auch, dass wir schon bald festlegen müssen, nach welchen Kriterien wir künftig unsere Personalratsliste gestalten. Liste? Wenn im nächsten Jahr der neue Personalrat gewählt wird, wollen wir mit der Vielfalt und der Kraft unserer DJV-Mitglieder antreten. Und dazu müssen wir eben diese Personen aus unseren Reihen bestimmen. Deswegen wäre es ganz besonders wichtig, dass auch die Kolleg:innen bei unserem Treffen dabei sind, die sich zukünftig für sich und die Kolleg:innen im Sender stark machen wollen.

Kurzum: Es gibt viel zu bereden auf unserer Betriebsgruppensitzung am 25. Oktober! Über den Fahrplan der Personalratswahl, eine erste Mitmachaktion im Dezember und das Aufstellen der Liste im Januar und natürlich über alle Themen, die uns und euch bewegen.
Wir laden dazu in Präsenz nach Köln ein und sorgen auch dafür, dass jede:r per Videokonferenz an dem Treffen teilnehmen kann:

Betriebsgruppentreffen DJV im WDR
Datum: 25.10.2023
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Ort: Köln im WDR (Nato-Saal im Funkhaus)
Euer Zoom-Zugangslink:
https://us06web.zoom.us/j/82396055137?pwd=NtaYl2XsRczb1EkH2bdny7ZDcAbZRU.1

Bitte kommt zahlreich, wir freuen uns auf euch!

Eigenproduktionszuschlag: Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zu unseren Gunsten

29. September 2023

Gute Nachrichten zum Wochenende: Wenn der WDR sich weigert, den Eigenproduktionszuschlag für Beiträge bis zu einer Minute zu bezahlen, verstößt das gegen den Tarifvertrag. Dies hat nun nach dem Arbeitsgericht Köln in erster Instanz am Freitag (29. September) auch das Landesarbeitgericht Köln bestätigt.

Das Landesarbeitsgericht ist wie wir der Ansicht, dass der Zuschlag immer dann anfällt, wenn ein fertig produzierter Beitrag erstellt wird. Denn der Vertrag sieht im Honorarrahmen Hörfunk vor, dass der Zuschlag von derzeit 21,37 € immer dann anfällt, wenn ein fertig produzierter Beitrag geliefert wird. Ein besonderer Aufwand ist im Honorarrahmen nicht erwähnt.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der WDR hat die Möglichkeit, Revision einzulegen. Wir halten Euch darüber auf dem Laufenden, wenn wir wissen, wie sich der Sender entscheidet.

Achtung, es gilt dennoch weiterhin: Ansprüche auf Zahlung des Eigenproduktionszuschlages
können möglicherweise verfallen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Daher bleibt es wichtig, dass Ihr weiterhin immer dann, wenn Euch EP-Zuschläge verweigert werden, die Auszahlung der Zuschläge schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem Sender geltend macht.

Zum Hintergrund:
Die Gewerkschaften hatten im Streit um den Zuschlag bereits in erster Instanz
gewonnen. Der WDR hatte im Verfahren um den Eigenproduktionszuschlag im Hörfunk dann Berufung eingelegt. Mehr als zehn Jahre wurde der Zuschlag auch für genau diese Länge bezahlt. Ohne Zustimmung der Gewerkschaften änderte der Sender Ende 2020 dann aber die gelebte Praxis. Seitdem möchte der WDR den Zuschlag nur noch dann bezahlen, wenn die Produktion des Beitrags einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordert und eigene Technik eingesetzt wird.

Bleibt auf dem neusten Stand und bringt Euch ein!
Wir bieten Euch über die Signal-Gruppe „DJV im WDR“ ein Diskussionsforum, in dem unter Kolleg:innen unter anderem auch über den Eigenproduktionszuschlag diskutiert wird. Wer mag, kann dort jederzeit Mitglied werden: https://signal.group/#CjQKICOimnDZijbz5bAGzGDBdCCEy3iGrdxfofGUE_5lP311EhCZGtnZX54AUvQCPrOLct1E

Für Rückfragen und Anliegen stehen wir Euch aber selbstverständlich auch per E-Mail an information@djv-nrw.de oder telefonisch unter 0211/233 99-200 zur Verfügung.

DJV-Talk am Mittag: Journalismus versus Aktivismus?

28. September 2023 II ab 13 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Euch ein zur kreativen Mittagspause. Eine Stunde lang möchten wir mit allen interessierten WDR-Kolleg:innen im Rahmen unseres neuen Formats „DJV-Talk am Mittag“ mit Euch ins Gespräch kommen.  Diesmal zu Gast: Raphael Thelen.

Journalismus versus Aktivismus?
Donnerstag, 28. September 2023, 13-14 Uhr

Eure Zugangsdaten: https://us06web.zoom.us/j/87359641097pwd=aUV5Q2N2aitYY0FXQzBLS1gydnNlQT09

Worum geht’s?
Unsere DJV-Betriebsgruppenvorsitzende Stephanie Hajdamowicz spricht mit Raphael Thelen über seine Motivation, vom preisgekrönten Journalisten zum Klimaaktivisten zu werden. Wie kam es, dass er zu einem der prominentesten Köpfe der Letzten Generation wurde und seine Arbeit als unabhängiger Journalist an den Nagel gehangen hat?

Raphael Thelen ist Mitbegründer des Netzwerk Klimajournalismus Deutschland und heute Klimaaktivist, Autor, Speaker in Sachen Klimakrise und Nachhaltigkeit.

Wir wollen uns eine Stunde Zeit nehmen, um darüber zu reden, warum Umweltschutz und Klimakrise eine immer größere Rolle spielen in der journalistischen Berichterstattung. Wie gehen wir damit um, wenn Journalisten zu Aktivisten werden und wie kommunizieren wir mit ihnen?

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Vierte Verhandlungsrunde zum neuen Honorarrahmen und Einladung zur Diskussionsrunde am 20. Juni

19. Juni 2023

Der WDR hat den Gewerkschaften am Freitag wie angekündigt Zahlen für den neuen Honorarrahmen vorgelegt. In insgesamt drei Stunden hat der Sender uns seinen – trotz des Ziels Vereinfachung – immer noch hoch komplexen Vorschlag erläutert, wie die Geschäftsleitung Euch Freie demnächst bezahlen möchte. Da soll es werksbezogene Honorare für Audio, für Video und für Text/Grafik/Foto mit jeweils zwei Zuschlagsoptionen geben. Der WDR schlägt „Aufgaben“ vor, die pauschaliert bezahlt werden sollen und es soll künftig weitere Tagespauschalen geben. Zweit- und Drittverwertungen sollen geringer honoriert werden. Es gibt aber auch ganz viel noch nicht: Beispielsweise Überleitungstabellen, welches Honorar Stand heute sich künftig im Zweifel wo wiederfindet. Oder genaue Vorstellungen, wie man Verluste, die der Vorschlag des WDR vorsieht abfedern will. Auch über Kriterien wann welche Ziffer, welcher Zuschlag greift, haben wir noch nicht im Detail gesprochen. Eine zentrale Antwort des WDR war auch in den heutigen Verhandlungen: Das vorhandene Geld könne nur anders – Lieblingswort des Hauses ist da „gerechter“ – verteilt werden. Dabei gebe es Gewinner und Verlierer. Um Euch auf den aktuellen Verhandlungsstand zu bringen, werden wir uns in den nächsten Tagen nochmal im Detail in Zahlen vertiefen.

Morgen, Dienstag, werden wir Euch dann in der notwendigen Ausführlichkeit bei der angekündigten Online-Diskussionsrunde berichten – auch um Euren Fragen und Anregungen gerecht zu werden. Ihr werdet schlussendlich mit uns entscheiden müssen, wie wir mit dem Angebot des Senders zum neuen Honorarrahmen umgehen, deshalb setzen wir auf Eure große Beteiligung.

Online-Diskussion zu den Verhandlungen zum WDR-Honorarahmen
Dienstag, 20. Juni 2023
19:00 – 21:00 Uhr
Zoom-Zugang:

https://us06web.zoom.us/j/83353801465?pwd=bkRkakRhWGU1ZzV1YXUwQ0hhbVExUT09
Meeting-ID: 833 5380 1465
Kenncode: 776373

DJV-Sommertour zum neuen WDR-Honorarrahmen
Im Juli möchten wir uns deshalb Zeit nehmen, Euch in den Studios zu besuchen und/oder online ins Gespräch zu kommen. Scheut Euch also nicht, uns in Euren Redaktions- oder Kolleg:innen-Kreis einzuladen. Bis zum 4. September müssen wir entscheiden, ob wir mit dem WDR über deren Vorschlag verhandeln. Entspricht das Angebot des WDR unseren Vorstellungen nicht, werden wir ablehnen, nicht verhandeln und gemeinsam für eine bessere Lösung streiten und dann auch streiken müssen.

Für Rückfragen und Anliegen stehen wir Euch selbstverständlich auch per E-Mail an information@djv-nrw.de oder telefonisch unter 0211/233 99-200 zur Verfügung.

Update: Verhandlungen zum neuen Honorarrahmen am 12. Juni 2023

13. Juni 2023

Gestern (13. Juni 2023) haben wir Gewerkschaften mit dem Sender in einem dreistündigen Gespräch über Strukturfragen zu einem neuen Honorarrahmen diskutiert. Dazu ist Euch eine Tarifinformation von ver.di und DJV gestern über den großen WDR-Mitarbeiter:innen-Verteiler zugegangen.

Entscheidend wird der kommende Gesprächstermin am 16. Juni sein. An diesem Tag wird uns der Sender auch endlich einen konkreten Entwurf mit konkreten Zahlen vorlegen.Uns ist es sehr wichtig, den vom Sender vorgelegten Entwurf im Anschluss zügig mit möglichst vielen von Euch abzustimmen.

DJV-Sommertour zum neuen WDR-Honorarrahmen
Im Juli möchten wir uns deshalb Zeit nehmen, Euch in den Studios zu besuchen und/oder online ins Gespräch zu kommen. Scheut Euch also nicht, uns in Euren Redaktions- oder Kolleg:innen-Kreis einzuladen. Vormerken könnt Ihr Euch außerdem schon mal den 20. Juni. An diesem Tag laden wir Euch alle zu einer großen Online-Diskussionsrunde ein, um über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren und gemeinsam zu diskutieren.

Bis zum 4. September müssen wir entscheiden, ob wir mit dem WDR über deren Vorschlag verhandeln. Entspricht das Angebot des WDR unseren Vorstellungen nicht, werden wir ablehnen, nicht verhandeln und gemeinsam für eine bessere Lösung streiten und dann auch streiken müssen.

Hintergrund: Was wir als DJV zum neuen Honorarrahmen fordern
Gestärkt durch das Feedback von mehr als tausend Kolleg:innen konnten wir Eure Interessen passgenau vertreten und übermitteln:

  • Ihr habt ein hohes Interesse an einer verbindlichen und auskömmlichen Regelung aller derzeit nicht definierten Bereiche. Insbesondere betrifft das Online und Social Media. Für die Bereiche Hörfunk und Fernsehen seht ihr einen geringeren Handlungsbedarf. Etwaige Veränderungen wertet ihr eher als Entgegenkommen gegenüber dem WDR. Ein Entgegenkommen, das jedoch in jedem Fall kompensiert werden müsste. Einem vom Ausspielweg unabhängigen gemeinsamen Honorarrahmen steht Ihr mehrheitlich offen gegenüber.
  • Akzeptabel ist ein neuer Honorarrahmen für Euch nur dann, wenn die Tarifvertragsparteien sicherstellen, dass künftig tarifliche Steigerungen Wirkung bei allen gezahlten Honoraren entfalten. Zudem sind Honorare aus Eurer Sicht künftig zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer zu bezahlen.
  • Abzuschließende Regelungen sind verbindlich zu formulieren. Es darf keine Verlagerung von Honorarverhandlungen in die Redaktionen mehr geben. Richtbeispiele lehnt Ihr ab. Grundlage sollen auch in Zukunft immer verbindliche Honorarziffern sein.
  • Jegliche neue Tarifwerke müssen eindeutig und deutlich verständlicher sein als das aktuelle Konvolut.
  • Ihr seid prinzipiell offen, neue Hebel für die Zusammensetzung von Honoraren zu suchen. Dabei sollen neben der Arbeitsleistung (Recherche, Manuskript, Realisation mit/ohne Technik) aber auch Nebenkosten sowie mögliche Urheber- und Onlinezuschläge berücksichtigt werden. Zudem beschäftigt Euch die Frage, wie man zukünftig „Erfahrung“ einpreisen kann.
  • Teil einer möglichen Vereinbarung muss auch eine ausreichende Absicherung der freien Mitarbeitenden im Prozess des digitalen Wandels sein. Hier sind insbesondere Umsatzgarantien für langjährige FM aber auch ein früheres Einsetzen von Regelungen aus dem SuBsch-TV für junge Kolleg:innen von Euch als notwendige Punkte genannt worden.
  • Jegliche Form von Umgehung der tariflichen Regelungen muss hart sanktioniert und damit abgeschafft werden. Das betrifft beispielsweise „kreative Bezahlmethoden“, wie die bislang gängige Praxis aus werksbezogener Vergütung Schichten zu generieren.
  • Viele von Euch sagen: Die Prognose ist auf den Prüfstand zu stellen.
  • Das neue Regelwerk muss eine klare Abgrenzung zeitbezogener zu werksbezogener Honorierung enthalten. Zudem soll es eine klare Definition von Leistungen in Schichten geben und eine verbindliche zusätzliche Abgeltung von mehr als acht Stunden bei Tagespauschalen.
  • Der Programmetat ist in diesem Zuge von sämtlichen technischen Leistungen (Kamera, Schnitt, etc.) zu bereinigen. Solche Positionen gehören wieder aus dem Etat Produktion und Technik bezahlt. Das schafft im Programmetat auch sicher dringend notwendige finanzielle Freiräume in der anspruchsvollen Transformationsphase.
  • Der WDR machte deutlich, er beabsichtige den Honorarrahmen, der bisher über 800 Positionsziffern enthalte, zu entschlacken. Einem Vorhaben, dem wir grundsätzlich folgen können, wenn deswegen niemand von Euch finanziell auf der Strecke bleibt.
  • Worin sich alle einig sind: Das neue Modell soll unbedingt einfacher in der Handhabung und für alle transparenter sein. Eines der wichtigsten Anliegen, auf die die Gewerkschaften in den kommenden Monaten pochen werden, ist, dass zukünftig nur noch Effektivhonorare festgelegt werden. Nur so können demnächst alle Freien von den Tarifabschlüssen profitieren.

Bleibt auf dem neusten Stand und bringt Euch ein!

Ihr seht, es gibt viel zu tun. Unsere Kolleg:innen im Personalrat, in der Geschäftsstelle und in den Tarifkommissionen haben diese Entwicklungen im Blick. Und wir haben über die Signal-Gruppe „DJV im WDR“ ein Diskussionsforum, in dem alle durch Hinweise von Euch auf den aktuellen Stand gebracht werden. Wer mag, kann dort jederzeit Mitglied werden:

https://signal.group/#CjQKICOimnDZijbz5bAGzGDBdCCEy3iGrdxfofGUE_5lP311EhCZGtnZX54AUvQCPrOLct1E

Für Rückfragen und Anliegen stehen wir Euch selbstverständlich auch per E-Mail an information@djv-nrw.de oder telefonisch unter 0211/233 99-200 zur Verfügung.

Rückfragen oder ein Anliegen?

Kontakt: DJV-NRW

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