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Abschluss mit Inflationsausgleichsprämie

Info-Veranstaltung zum Tarifergebnis bei den Tageszeitungen

05.10.2023

In den vergangenen Wochen haben Gespräche zwischen BDZV und den Gewerkschaften (DJV/ver.di) zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie stattgefunden. Nun gibt es ein Verhandlungsergebnis, das neben 1800 Euro Inflationsausgleichsprämie die Verlängerung der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages (GTV) bis Dezember und einen Kündigungsverzicht der Arbeitgeber bezüglich des Manteltarifvertrages (MTV) für 2024 vorsieht.

Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des DJV-Bundesgesamtvorstandes, der sich bis zum 12. Oktober erklären muss. Die Verhandlungs- und die Tarifkommission (inklusive der Mitglieder aus NRW) schlagen dem Bundesgesamtvorstand gleichwohl einstimmig die Annahme vor.

Die Regelung wäre übrigens der erste Abschluss, an dem Funke-Kolleg:innen feststellen müssen, dass sie nicht mehr im Tarif sind. Für Funke gilt das alles nämlich leider nicht – weder die längere Laufzeit noch die Inflationsausgleichsprämie. Ich weiß, das kann Euch nicht zufrieden stellen.

Um so etwas für die Zukunft zu vermeiden, brauchen wir möglichst bald einen dynamischen Anerkennungstarifvertrag, der Funke – ohne Mitgliedschaft im BDZV – dazu verpflichtet, Regelungen aus den Flächentarifverträgen auch künftig umzusetzen.

Im Vorfeld der Entscheidung wollen wir den Abschluss mit den betroffenen Zeitungskolleg:innen diskutieren. Und auch darüber reden, wie wir in den Unternehmen vorgehen, die von den Zahlungen nicht profitieren.

Daher laden wir am morgigen Freitag, 6. Oktober, ab 19 Uhr zu einer Online-Tarifkonferenz ein. Teilnehmen werden auch Mitglieder der Bundes-Tarifkommission.

Meeting-URL:

https://us06web.zoom.us/j/84208118546?pwd=VMT4cYcLvH8YQMfPY11Fxgt2RDJA7A.1

Meeting-ID:

842 0811 8546

Kenncode:

172167

Hier noch ein paar Infos zum Abschluss:

  • Die Inflationsausgleichsprämie (insgesamt Euro je Vollzeitstelle wird ab Oktober 2023 bis zum Dezember 2024 in monatlichen Tranchen von 120 Euro gezahlt, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig.
  • Eine Anrechnung mit möglicherweise bereits freiwillig bezahlten Inflationsausgleichsprämie findet nur eingeschränkt (50 Prozent von 1/15 der bereits gezahlten Summe) in der Zeit von Oktober bis April statt. Für die Monate Mai bis Dezember 2024 ist eine Anrechnung ausgeschlossen.
  • Arbeitnehmerähnliche Freie (12a) erhalten einen sich am Durchschnittshonorar des jeweiligen Monats orientierenden monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro.
  • Die Laufzeit des bis ursprünglich bis Ende April 2024 laufenden Gehaltstarifvertrages würde bis zum Ende 2024 verlängert.
  • Der BDZV hat sich verpflichtet, mit den Gewerkschaften bereits in 2024 in Verhandlungen über den Gehaltstarifvertrag und den Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen Freien einzutreten.
  • Gleichzeitig hat sich der BDZV verpflichtet, den Manteltarifvertrag für die Redakteur:innen  in 2024 nicht zu kündige.

Bei Fragen oder Feedback stehen wir Euch sehr gerne telefonisch unter 0211/23399-0 oder per E-Mail an information@djv-nrw.de zur Verfügung.

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