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Abbuchungen durch Unfallversicherung Bund und Bahn korrekt

Verwirrung um Künstlersozialkasse aufgeklärt

11.07.2023

Für einige Verunsicherung sorgt bei den Mitgliedern der Künstlersozialkasse (KSK), dass als Inhaber der KSK-Konten seit Juli die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben ist. Das hat aber seine Richtigkeit, betont die KSK.

So manches KSK-Mitglied hat im Juli wohl verwundert auf die Kontoauszüge geschaut, denn beim Einzug der KSK-Versicherungsbeiträge, der Künstlersozialabgabe und der monatlichen Vorauszahlungen sowie bei aktuellen Auszahlungen war ohne Ankündigung als Auftraggeber die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben worden – und nicht mehr wie gewohnt die KSK. Nicht wenige verunsicherte Betroffene haben daraufhin die UVB und die KSK mit Fragen bestürmt.

Die KSK hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Juli-Abbuchungen und -Überweisungen korrekt sind: „Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich nicht geändert, lediglich die Bezeichnung des Kontoinhabers“, hieß es auf der Website. „Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt im Auftrag des Bundes das Künstlersozialversicherungsgesetz durch. Die Künstlersozialkasse ist Teil dieser Trägerschaft.“

Ausdrücklich bittet die KSK darum, Lastschriften nicht zu stornieren. Wer das bereits getan habe, solle möglichst schnell die ausstehenden Beträge an die Konten der KSK überweisen. Dabei solle man auf die genaue IBAN achten, mit der eine korrekte Zuordnung der Zahlung an das richtige Empfängerkonto gewährleistet sei. Als Zahlungsempfänger könne man deshalb sowohl die KSK als auch die UVB eintragen.

Zuständig für alle Rückfragen ist allein die Künstlersozialkasse, nicht der DJV-NRW. Sprechzeiten des Service-Centers sind montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr, Telefon 04421-92 89 000. Weitere Erläuterungen gibt es hier.

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