Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen

1. Veranstalter

Das Seminarangebot in der Online-Seminarverwaltung im Internetauftritt djv-nrw.de wird entweder vom Deutschen Journalisten-Verband e.V., Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalistinnen Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf (im Folgenden DJV-NRW), oder von Kooperationspartnern des DJV-NRW angeboten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die vom DJV-NRW angebotenen Seminare. Bei den übrigen Seminaren schließt der Seminarteilnehmer den Vertrag mit dem jeweiligen Kooperationspartner zu dessen Bedingungen. Der DJV-NRW ist für die Durchführung, den Inhalt etc.  dieser Seminare nicht verantwortlich.

 

2. Teilnehmerkreis bei kostenlosen Seminaren

Den Kreis der Teilnehmer an kostenlosen Seminaren legt der DJV-NRW nach eigenem Ermessen fest, beispielsweise gibt es allgemein zugängliche Seminare, Seminare nur für Mitglieder, für Gremienangehörige oder für Betriebsräte. Den Kreis der Teilnehmer kann der DJV-NRW jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Der Umstand, dass eine Veranstaltung ohne bestimmten Teilnehmerkreis ausgeschrieben ist, bedeutet nicht, dass eine Veranstaltung damit allgemein zugänglich ist.

 

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Seminare im Internetauftritt des DJV-NRW stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Es handelt sich lediglich um die unverbindliche Aufforderung, die Seminare zu buchen. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein verbindliches Vertragsangebot. Dieses nimmt der DJV-NRW durch Übersendung einer Anmeldebestätigung an. Mit der Bestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist, wird noch kein Vertrag geschlossen.

Die den Vertrag konstituierenden E-Mails und Dokumente werden vom DJV-NRW gespeichert. Sie können dem Teilnehmer auf Wunsch nochmals zugesendet werden.

 

4. Absage von kostenlosen Veranstaltungen

Der DJV-NRW kann angekündigte Seminare unabhängig von der Zahl der bereits angemeldeten Teilnehmer jederzeit auch ohne Angabe von Gründen absagen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits beschaffter Fahrkarten/Flugkosten oder Stornierungskosten für Hotels und vergleichbare Kosten übernimmt der DJV-NRW nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine abgesagte Veranstaltung wiederholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz dafür, dass der Teilnehmer eine entsprechende Veranstaltung nur an anderer Stelle und gegen Entgelt wahrnehmen kann.

 

5. Sonderregelungen für kostenpflichtige Seminare

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Auch Teilnehmer, die sich angemeldet haben, aber ihre Teilnahme absagen oder ohne Absage der Veranstaltung fernbleiben, sind zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet, wenn kein schwerwiegender Grund vorliegt. Im Fall der Krankheit hat der Teilnehmer dem DJV-NRW dies schriftlich mitzuteilen und auf Aufforderung hin eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Andere schwerwiegende Gründe sind dem DJV-NRW ebenfalls schriftlich nachzuweisen. Im Falle von Krankheit des Teilnehmers und anderen schwerwiegenden Gründen werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Die Teilnahme an kostenpflichtigen Seminaren kann vom DJV-NRW vom Eingang der Zahlung beim DJV-NRW abhängig gemacht werden. Die Teilnahmegebühr ist auf das Konto des DJV-NRW zu überweisen und muss mindestens fünf Werktage vor Beginn des Seminars auf dem Konto des DJV-NRW eingegangen sein. Bei einer späteren Anmeldung ist die Teilnahmegebühr so bald wie möglich zu überweisen.

Bis zur Übermittlung der Anmeldebestätigung behält der DJV-NRW sich vor, das Seminar abzusagen, die Terminierung zu ändern oder das inhaltliche Angebot, auch konkrete Referenten, auszuwechseln. Die Teilnehmer sollten vor dem Eingang einer Anmeldebestätigung kein Hotel buchen oder Fahrkarten kaufen. Die Teilnehmer sollten in jedem Fall stets nur stornierbare Buchungen eingehen.

Der DJV-NRW behält sich vor, Seminare auch nach Übermittlung der Anmeldebestätigung bei nicht schuldhafter Verhinderung oder Krankheit des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Im Falle der Krankheit oder sonstigen Verhinderung des Referenten, wird der DJV-NRW versuchen, einen Ersatzreferenten zu finden, der das Seminar durchführt.

Im Fall der Absage eines Seminars durch den DJV-NRW erstattet er dem Teilnehmer bereits gezahlte Teilnahmegebühren. Stornierungskosten für Reisebuchungen und Hotelkosten für eine nach Übersendung der Anmeldebestätigung abgesagte Veranstaltung werden maximal bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Höhe der Seminargebühr erstattet.

 

6. Keine Aufzeichnung durch Teilnehmer/Urheberrecht

Eine Aufzeichnung einer Veranstaltung ist ohne Genehmigung des DJV-NRW nicht zulässig. Soweit im Rahmen oder nach einer Veranstaltung Unterlagen zugänglich gemacht werden, sind sie, soweit nicht schriftlich etwas anderes festgelegt wird, nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.

 

7. Datenschutz

  • Eigene Seminare des DJV-NRW

Für die Anmeldung erheben wir die im Anmeldeformular aufgeführten Informationen. Je nach Seminar umfasst dies z.B. den Vor- und Nachnamen der teilnehmenden Person, ihre Mail und Telefonnummer, die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers oder die Mitgliedschaft in einem Landesverband des DJV. Die insoweit zu machenden Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.

Um den Kontakt zwischen den Seminarteilnehmern zu erleichtern, werden regelmäßig Teilnehmerlisten erstellt, die auch die Mailadressen der Teilnehmer enthalten und allen Seminarteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ist ein Teilnehmer damit nicht einverstanden, kann er dem bei Beginn des Seminars widersprechen.

Der DJV-NRW und seine Dienstleister können die Daten der Teilnehmer im erforderlichen Umfang in ihren Datenverarbeitungssystemen speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des DJV-NRW gegenüber den Teilnehmern notwendig ist. Der DJV-NRW kann zum Zweck der Prüfung der DJV-Mitgliedschaft bei anderen DJV-Landesverbänden anfragen, ob eine DJV-Mitgliedschaft des Teilnehmers vorliegt. Der Teilnehmer erteilt seinem DJV-Landesverband insoweit das Recht zur Übertragung der erforderlichen Auskünfte und das Recht zur Übermittlung der erforderlichen Daten (Vor-/Nachname, Anschrift).

Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

  • Seminare von Kooperationspartnern

Der DJV-NRW hat mit verschiedenen Kooperationspartnern Sondervereinbarungen geschlossen. Der jeweilige Kooperationspartner lässt sich bestätigen, dass der Teilnehmer berechtigt ist, in den Genuss der Vergünstigung zu kommen.

 

Weitere Informationen zum Umgang mit und Schutz von Daten durch den DJV-NRW finden Sie auf unserer Internetseite Datenschutzerklärung.

 

8. Haftungsausschluss

Der DJV-NRW haftet dem Teilnehmer unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DJV-NRW nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig  vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

9. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Teilnehmer, die Verbraucher sind, können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Verbraucher sind Personen, die einen Vertrag zu einem Zweck schließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer den DJV-NRW mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs bis 14 Tage vor dem Seminartermin erstattet der DJV-NRW die Teilnahmegebühr vollständig. Danach wird die Teilnahmegebühr einbehalten, es sei denn ein Ersatzteilnehmer nimmt den Platz des widerrufenden Teilnehmers ein. Der DJV-NRW behält nur einen geringeren Anteil der Teilnahmegebühr ein, wenn der Teilnehmer nachweist, dass dem DJV-NRW durch den Widerruf nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Seminar vor Ablauf der Widerrufsfrist stattgefunden hat.

Der Widerruf ist zu richten an den DJV-NRW, Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf, Faxnummer: 0211-23399–11, zentrale(at)djv-nrw.de.

 

10. Vertragsbestand und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden sie durch Regelungen ersetzt, die dem gewünschten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommen.

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

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