Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Presseausweis für Nichtmitglieder

Auch Journalistinnen und Journalisten, die nicht Mitglied im DJV sind, können beim DJV-NRW einen Presseausweis beantragen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über die Frage, wer einen Presseausweis erhält, entscheidet der Landesverband nach strengen Richtlinien. Zu ihnen hat sich der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Medienverbänden verpflichtet.

Der Presseausweis ist ein Dokument, das hauptberuflichen Journalisten bei ihrer Arbeit als Legitimation dient. Er ist bei Behörden, der Polizei und vielen Unternehmen anerkannt. Der DJV warnt vor einer wachsenden Anzahl sogenannter Presseausweise, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden. Der oben gezeigte Presseausweis wird ausschließlich von folgenden Medienverbänden ausgestellt:

  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Fotografenverband FREELENS
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

Wer bekommt den Presseausweis?

Der Presseausweis wird nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Weitere Informationen im Merkblatt zum Presseausweis. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie hier.

Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (zum Beispiel Studierende, Rentner, Wissenschaftler und Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), hat keinen Anspruch auf einen Presseausweis. Ebenso dient der Presseausweis nicht dazu, Berufsanfängern die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises. 

Die Kosten

Für Nichtmitglieder kostet die Ausstellung des Presseausweises inkl. MwSt. 89,25 Euro. Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift beantragt, fallen für den Ersatzausweis Kosten in Höhe von 47,60 Euro an. Wer zusätzlich ein Presseschild für sein Fahrzeug benötigt, muss 9 Euro zahlen. Nichtmitglieder können den Antrag für das kommende Jahr ab September des Vorjahres stellen.

Die Kosten sind vorab zu überweisen - bitte unter Angabe Ihres Namens im Feld "Verwendungszweck" des Presseausweis-Antrags (Formular bzw. Dokument siehe rechte Spalte). Wird dem Antrag nicht stattgegeben, erstatten wir die gezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 29,75 €. Die Prüfung des Antrages erfolgt erst, wenn die Ausstellungsgebühr eingegangen ist.

Bankverbindung

Sparkasse Recklinghausen
Konto 90 2376 45
BLZ 426 501 50

IBAN DE 73 4265 0150 0090 2376 45
BIC WELADED1REK

Die Kosten

89,25 Euro inkl. MwSt.

Auto-Presseschild

Nichtmitglieder erhalten ein Auto-Presseschild auf Wunsch. Im Antrag für den Presseausweis muss dazu das entsprechende Kästchen angekreuzt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 9 Euro.

Was tun bei Verlust?

Nichtmitglieder teilen dem Landesverband den Verlust ihres Presseausweises formlos schriftlich mit. Für den neuen Ausweis müssen sie 47,60 Euro zahlen. Falls auch das Auto-Presseschild neu ausgestellt werden muss, kommen weitere 9 Euro hinzu. Die Gebühren müssen vorab beglichen werden.

Wann beantragen?

Sie können den Presseausweis ab September des Vorjahres in der Geschäftsstelle beantragen.

Direkt zum Antrag

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