Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

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Anspruch auf Eigenproduktionszuschlag

Arbeitsgericht gibt Gewerkschaften in erster Instanz recht

27.02.2023

Im Tarifvertrag für die Mindestvergütung der arbeitnehmerähnlichen Freien haben die Gewerkschaften mit dem WDR Eigenproduktionszuschläge für den Hörfunk vereinbart. Eigentlich eine gute Sache, wenn man bedenkt, wieviel der Sender spart, wenn freie Journalist:innen im WDR ihre Beiträge selbst produzieren.

Leider weigert sich der Sender im Hörfunk mittlerweile weitgehend den Eigenproduktionszuschlag für Beiträge bis zu einer Minute zu bezahlen. Mehr als zehn Jahre wurde der Zuschlag auch für genau diese Länge bezahlt, ohne Zustimmung der Gewerkschaften änderte der Sender Ende 2020 dann aber die gelebte Praxis. Seitdem möchte der WDR den Zuschlag nur noch dann bezahlen, wenn die Produktion des Beitrags einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordert und eigene Technik eingesetzt wird.

Aus Sicht der Gewerkschaften verstößt das aktuelle Vorgehen des Senders gegen den Tarifvertrag. Denn der Vertrag sieht im Honorarrahmen Hörfunk vor, dass der Zuschlag von derzeit 21,37 € immer dann anfällt, wenn ein fertig produzierter Beitrag geliefert wird. Ein besonderer Aufwand ist im Honorarrahmen nicht erwähnt. Das Arbeitsgericht Köln hat den Gewerkschaften das jetzt in erster Instanz bestätigt. Das Gericht ist wie die Gewerkschaften der Ansicht, dass der Zuschlag immer dann anfällt, wenn ein fertig produzierter Beitrag erstellt wird.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der WDR hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Berufung einzulegen.

Wichtig: Ansprüche auf Zahlung des Eigenproduktionszuschlages verfallen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Daher bleibt es wichtig, dass journalistischen Kolleg:innen im WDR weiterhin immer dann, wenn EP-Zuschläge verweigert werden, die Auszahlung der Zuschläge schriftlich (auch per Mail) gegenüber dem Sender geltend machen.

Sobald es Neues zu den Zuschlägen gibt, werden wir auch an dieser Stelle umgehend informieren.

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