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Antrag der NRW-SPD zur finanziellen Absicherung des Lokalfunks
Der DJV-NRW bezieht Stellung
07.05.2020
Die SPD-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages hat einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Zustimmung zum dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze (18. Rundfunkänderungsgesetz) vorgelegt. Die Forderung der NRW-SPD: Die Landesregierung soll das System des Lokalfunks in der Corona-Krise finanziell noch mehr absichern. CDU und FDP lehnen den Antrag ab.
Konkret fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf,
Konkret fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf,
- „schnellstmöglich landespolitische Maßnahmen zu ergreifen, um die Lokalsender und weitere werbefinanzierte lokaljournalistische (Online-)Medien finanziell zu unterstützen. Durch die Trennung von Programm (Veranstaltergemeinschaften) und wirtschaftlicher Verantwortung (Betriebsgesellschaften) ist die Auszahlung dieser Finanzhilfen systembedingt staatsfern.“
- „in Anlehnung an die staatlichen Hilfen für Unternehmen in NRW die wirtschaftliche Existenz der Betriebsgesellschaften zu unterstützen und hierbei die wirtschaftlich einzigartige NRW-Struktur des Lokalfunks zu berücksichtigen."*
- Es braucht einen Mix aus Zuschüssen, die wirtschaftlich schwache Sender stützen und abgesicherten, langfristigen Krediten für Betriebsgesellschaften, die langfristig wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist zu prüfen, ob man diese an Bedingungen für die maximale Entnahme durch Stakeholder koppeln kann um die Betriebsgesellschaften auch langfristig krisenfester zu machen.
- Gegebenenfalls kann eine Stützung des Systems auch über Kapitalerhöhungen durch kommunale Anteilseigner an den Betriebsgesellschaften erfolgen. An fast jeder BG sind die Kommunen entweder direkt oder indirekt beteiligt. Das hätte den Nebeneffekt, dass der gesellschaftliche Einfluss auf die Betriebsgesellschaften und damit die Transparenz des Gesamtsystems gestärkt würde. Selbstverständlich muss das angesichts der Finanzsituation vieler Kommunen über Landesmittel refinanziert werden.
- Für eine Förderung müssen Kriterien entwickelt werden, die sich am Bedarf orientieren und nicht pauschal an der Anzahl der Mitarbeiter
- Die im Landtag vertretenen Parteien der Bundesregierung sollten Einfluss auf diese nehmen um die Rahmenbedingungen des EU-Beihilferechtes so anzupassen, dass eine nachhaltige Förderung des Lokalfunks möglich ist.“