Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

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Lokalfunk

Empörung über Kündigung des MTV

17.07.2012

Mit Empörung haben die Gewerkschaften und die Beschäftigten im Lokalfunk auf die Kündigung des Manteltarifvertrags (MTV) durch die Arbeitgeber reagiert. Denn sie konterkariert die Vereinbarungen, die die Tarifparteien bei Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen am 24. Mai 2012 getroffen hatten. Damals vereinbarten die Gewerkschaften DJV und ver.di mit den Arbeitgebern, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern beider Seiten einzurichten, die „Strukturfragen des MTV, des GTV und Fragen der Altersversorgung diskutieren und den Tarifvertragsparteien gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten“ sollte. “Nach unserem Verständnis war es die eindeutige und gemeinsame Absicht der Parteien, dass wir diese Themen eben nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen diskutieren, sondern ohne den Druck eines Abschlusses im Nacken”, erklärt Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin des DJV-NRW und Verhandlungsführerin. “Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen sollten den Charakter von Empfehlungen haben, über die wir dann in der Folge hätten Verhandlungen führen wollen. Diese sinnvolle Absprache, die den Frieden in den Lokalfunkhäusern sichern sollte, ist durch den einseitigen Schritt der Arbeitgeber nun entwertet. Durch diesen ‘unfreundlichen Akt’ wird die Arbeit der Arbeitsgruppe unnötig belastet.” Vor allem weist der DJV darauf hin, dass der Schritt nicht abgesprochen war. Gegenüber den Lokalfunksendern, seinen Beschäftigten und den Betriebs- und Veranstaltergemeinschaften wurde teilweise der Eindruck erweckt, dass man im Einvernehmen mit den Gewerkschaften handele. Das Gegenteil ist richtig: Die Kündigung des MTV war nicht erforderlich, um weitere Gespräche zu führen. Weil es im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lokalfunks ist, werden sich DJV und ver.di – trotz der Kündigung zur Unzeit – den Gesprächen in der Arbeitsgruppe nicht verschließen und konstruktiv an vertretbaren Lösungen arbeiten. Dr. Zimmer: “Für uns gilt nach wie vor, dass diese Arbeitsgruppe, wie vereinbart, außerhalb der Tarifverhandlungen angelegt ist. Sie sollte nun schnell ihre Arbeit aufnehmen.” Zugleich lässt der DJV-NRW keinen Zweifel daran, dass sich die Arbeitgeber auf Gegenwind einstellen müssen, falls sie versuchen sollten, durch die Kündigung des MTV Zusagen zurückzuholen, die sie durch die Annahme des Gehaltstarifvertrags gemacht haben.
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