Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

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Medienpolitik

Stellungnahme zur LMG-Novelle

08.03.2013

Um Meinungsvielfalt zu sichern, muss die Konzentrationskontrolle, die bisher nur für den Rundfunk gilt, auf andere Medien ausgedehnt werden. Konzentrationsregelungen muss es für alle Verbreitungswege in einer Region ­geben. Für die Beteiligung an Rundfunksendern sollten absolute prozentuale Obergrenzen definiert werden, die nicht überschritten werden dürfen. Die Zukunft des Lokalfunk im Zweisäulen-Modell muss gesichert bleiben. Das sind wesentliche Forderungen des DJV-NRW zur ­anstehenden Novelle des nordrhein-westfälischen Landes­mediengesetzes (LMG). Eine entsprechende Stellungnahme veröffentlichte der DJV-NRW nach den Sitzungen von Landes- und Gesamtvorstand Ende Februar. In ihr befasst sich der DJV-NRW auch mit geplanten Änderungen rund um den NRW-Lokalfunk, mit der Medienkommission und der Stiftung Partizipation und Vielfalt, die die Landesregierung im LMG verankern will. Das Landesmediengesetz (LMG) wurde zuletzt 2009 geändert. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat darin unter anderem das Zwei-Säulen-Modell für den Lokalfunk aufgeweicht und die Medienkonzentration erleichtert. Damit kam sie den Interessen der Verlage entgegen und hat nach Überzeugung des DJV-NRW die Meinungsvielfalt im Land geschwächt. Den Anforderungen an den Medienwandel wurde das LMG damit jedenfalls nicht gerecht. Dass Rot-Grün nun eine erneute Novelle des LMG plant, begrüßt der DJV-NRW ausdrücklich. Denn damit besteht die Chance, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass ­ein plurales und qualitativ hochwer­tiges journalistischen Angebot gesichert wird.
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