Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Online-Meldungen

NRW-Journalist*innen in Kurzarbeit

Verlage setzen falsches Signal

31.03.2020

„Kurzarbeit in Redaktionen ist gerade jetzt das völlig falsche Signal“, kritisiert der Landesvorsitzende des DJV-NRW, Frank Stach, aktuelle Entwicklungen in mehreren Verlagen in NRW: „Das Informationsbedürfnis der Bürger*innen ist so hoch wie nie und Journalist*innen sind diejenigen, die ihre Versorgung mit zuverlässigen Nachrichten gewährleistet.“ Gestern Abend, 30.3.20, wurde unter anderem in der Unternehmensgruppe Aschendorff eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit verabschiedet. Diese Entscheidung reduziert unter anderem die Arbeitszeit der Redakteure bei den Westfälischen Nachrichten (Münster) in den Lokalredaktionen um 60 Prozent. Auch beim Westfalen-Blatt geht die Redaktion in erhebliche Kurzarbeit. Aus Sicht des DJV-NRW ist das eine gravierende Fehlentscheidung: „Wir fordern die Verleger dringend dazu auf, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen. Die Arbeitnehmervertreter*innen, die der Kurzarbeit im Betrieb zustimmen müssen, ermutigen wir, mit kritischem Blick darauf zu schauen, wenn diese Maßnahme ausgerufen werden soll“, erklärt DJV-NRW Landesvorsitzender Frank Stach. Kurzarbeit außerhalb der Redaktion gibt es schon seit mehreren Tagen in einer zunehmenden Zahl von Medienhäusern. „Das ist als Kostenbremse durchaus nachvollziehbar – so lange die Arbeitgeber dabei ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden gerecht werden und entsprechend aufstocken“, betont Stach. In den meisten Verlagen, in denen Kurzarbeit eingeführt wurde, konnten die Betriebsräte dies erreichen.  Wer allerdings in diesen Zeiten redaktionelle Angebote reduziere, habe nicht verstanden, warum Medien systemrelevant sind und welche Chance in der gerade wachsenden Akzeptanz auch nach der Krise liege. Im Medienhaus Aschendorff  reduziert sich die Zahl der Arbeitstage durch die Kurzarbeit in den Lokalredaktionen im Monatsdruchschnitt auf zwei pro Woche, in den Mantelredaktionen auf drei bis vier Tage pro Woche. Freie Mitarbeiter und Pauschalisten dürfen für die Dauer der Kurzarbeit grundsätzlich nicht eingesetzt werden. „Vor allem für die frei beschäftigten Kolleg*innen müssen die Verlage jetzt Verantwortung übernehmen anstatt auf ihr Engagement wie bei Aschendorff gänzlich zu verzichten. Wir erwarten von den Verlagen als Auftraggeber, dass sie soziale Verantwortung für sie beweisen“, sagt Stach. „Viele Freie stehen von heute auf morgen vor dem Nichts, die Unterstützungs-Programme der Regierung sind gerade erst angelaufen“. Der DJV-NRW fordert die Verlage auf, die freien Kolleg*innen, wo es möglich ist, weiter zu beschäftigen und Übergangslösungen zu finden, bis die staatlichen Hilfs-Programme auch tatsächlich auf den Konten der Journalist*innen ankommen. Mit Blick auf die angestellten Kolleg*innen in den Medienhäusern appelliert der NRW-Journalisten-Verband weiterhin an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im Fall von unabwendbarer Kurzarbeit bei Medienunternehmen wegen der Corona-Krise die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten auf 90 Prozent des Gehalts erhöht werden. Die Gehälter der Beschäftigten reduzieren sich bei der Kurzarbeit auf lediglich 60 bis 67 Prozent der regulären Bezüge. Die Forderungen des DJV zum Thema Journalismus und Corona sowie wichtige Infos und Tipps für Journalist*innen gibt es hier: djv-nrw.de/corona. Ansprechpartnerin: Marie Kirschstein, Referat für Kommunikation und Marketing, marie.kirschstein@djv-nrw.de
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