Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

Gehaltsrunde Tageszeitungen in NRW

Der DJV-NRW ruft zur Urabstimmung am 21. Juni auf

19.06.2018


Der DJV-NRW  ruft seine Mitglieder in 23 Tageszeitungstiteln in ganz Nordrhein-Westfalen am 21. Juni zur Urabstimmung auf. Verbunden damit ist der Aufruf zum eintägigen Warnstreik. „Offensichtlich bewegen sich die Verleger nur, wenn sie Druck bekommen“, so der Landesvorsitzende Frank Stach. „17 Streiktage haben wir bereits hinter uns gebracht. Leider waren die Verleger nur partiell bereit, uns entgegenzukommen. Die DJV-NRW-Mitglieder sollen nun entscheiden, ob sie dem Angebot von 1,7%  Gehaltssteigerungen den Zuschlag erteilen und damit einem Reallohnverlust zustimmen oder weiter für eine angemessene Erhöhung streiten wollen.

Auch in der sechsten Verhandlungsrunde am 4. Juni war es nicht zu einem Abschluss für die rund 13.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen gekommen.  Den Vorschlag der Verleger hatten die Gewerkschaften, darunter der DJV, für noch nicht zustimmungsfähig gehalten. Der Gesamtvorstand als Große Tarifkommission des Deutschen Journalisten-Verbands hat am Montag in Würzburg mit großer Mehrheit die Durchführung der Urabstimmung in zahlreichen deutschen Zeitungsverlagen beschlossen. Angestellte und feste freie Zeitungsjournalisten sind danach bundesweit vom 19. bis 22. Juni aufgerufen, über zeitlich unbefristete Arbeitskämpfe in den Verlagen zu entscheiden. In NRW wird die Urabstimmung am 21. Juni stattfinden.  Für den Erfolg der Urabstimmung ist eine Quote von zwei Dritteln Zustimmung erforderlich. „Wir reagieren damit auf die Hinhaltetaktik der Zeitungsverleger in den zurückliegenden sechs Tarifrunden“, erklärte DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring.

 

Dass Streik wirkt, zeigt die Reaktion der Verleger in Ostwestfalen. Die Verlagsleitung der Neuen Westfälischen hat angekündigt, rückwirkend ab Mai 1,9 Prozent mehr zu zahlen, die benachbarte Lippische Landeszeitung bietet – auf Widerruf – 1,8 Prozent an. „Das ist ein erstes Signal, von der berechtigten Forderung der Kolleginnen und Kollegen auf mindestens einen Inflationsausgleich aber noch weit entfernt“, so Stach weiter.


Die Verleger boten zuletzt eine Anhebung der Gehälter:

ab 1. Mai 2018:  für die Volontäre um 90 Euro in beiden Ausbildungsjahren plus eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Euro; für die Berufseinsteiger (Gehaltsgruppen 2a und 2b) eine Erhöhung um 120 Euro plus eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro; für die übrigen Gehaltsgruppen eine Erhöhung um 1,7 Prozent plus eine Einmalzahlung von 500 Euro.

ab 1. Januar 2019
: 2,2 Prozent für alle Redakteure- bei einer Laufzeit von 32 Monaten, d.h. bis zum 30.08.2020.

Die Gewerkschaften forderten offiziell zuletzt:
Anhebungen von jeweils 2,8 Prozent zum 01. Mai 2018 und  zum 01. Januar 2019 sowie eine Einmalzahlung von 500 Euro für die Leermonate seit Januar 2018 - bei einer Laufzeit von 28 Monaten.

Die Gewerkschaften sehen die Gefahr, dass das Angebot der Verleger den Inflationsschutz nicht sicherstellt. Schließlich betrug die Inflationsrate im Mai überraschend 2,2 Prozent. Für das Gesamtjahr 2018 liegen die Prognosen derzeit bei 1,9 Prozent. Aber der BDZV verweigerte jegliche Anhebung über 1,7 Prozent im ersten Schritt,  so dass die Gewerkschaften die Verhandlungen unterbrochen haben.

Kontakt: Beate Krämer, Pressereferentin,  0211 233 99-200

 

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