Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

1000 Euro Überbrückungshilfe sind zu wenig

DJV-NRW fordert nachhaltige Unterstützung für Freie in NRW

10.11.2020

„Vom Prädikat systemrelevant allein kann man keine Familie ernähren“, ärgert sich Frank Stach, Landesvorsitzender des DJV-NRW, dass auch angesichts des neuerlichen Lockdowns gerade die freien Journalist*innen wieder einmal leer ausgehen sollen. „Wir brauchen in den Hilfspaketen endlich einen Unternehmerlohn für Soloselbstständige, der diesen Namen auch verdient“, appelliert Stach an die Verantwortlichen in Landes- und Bundespolitik.

Mit bis zu 75 Prozent vom Umsatz will die Bundesregierung im November die Einbußen von Soloselbstständigen ausgleichen. Freien Journalist*innen bringt das wieder einmal nichts. Die sogenannte „Novemberhilfe“ nützt nur den Selbstständigen, deren Umsätze zu mindestens 80 Prozent von geschlossenen Firmen und Einrichtungen stammen. Freie Journalist*innen machen ihren Umsatz jedoch mit Medienhäusern, die nicht geschlossen sind. Das Problem der Freien sind die geschlossenen Kultur- und Sporteinrichtungen, die abgesagten Messen und Kongresse, über die sie nicht mehr berichten können. Hinzu kommt, dass immer mehr Verlage und Sender aufgrund von Anzeigenverlusten auf die Arbeitskraft von freiberuflichen Journalist*innen verzichten. Somit haben Freie keine Möglichkeit zu arbeiten, obwohl sie nach den Kriterien der Politik im November keine Umsatzverluste verzeichnen.

Auf Anfrage des Deutschen Journalisten-Verbandes NRW (DJV-NRW) erklärt das Landes-Wirtschaftsministerium am vergangenen Freitag, 6. November 2020, dass man freiberufliche Journalist*innen auch in Zukunft nur mit der Überbrückungshilfe Plus unterstützen wolle. Diese monatliche Zahlung von 1000 Euro liegt für die meisten freien Journalist*innen deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf, kritisiert der DJV-NRW.

Für Frank Stach, Landesvorsitzender des DJV-NRW, ist die Situation der Freien so nicht mehr länger hinnehmbar: „Für die unterschiedlichsten Branchen werden Hilfspakete geschnürt. Wer Journalist*innen mit Recht als systemrelevant bezeichnet, muss sie dann auch bei Hilfsprogrammen mit einbeziehen und die Fördersumme für Medienschaffende endlich aufstocken.“

Deshalb fordert der DJV-NRW die Landesregierung zum einen auf, die Fördersumme der Überbrückungshilfe Plus, welche Stand jetzt lediglich eine Zahlung pro Monat von 1000 Euro umfasst und erschwerend nur mit Hilfe eines Steuerberaters beantragt werden kann, dringend zu erhöhen. Eine Umfrage des DJV-NRW unter Freien ergab, dass viele Journalist*innen nach der sogenannten Soforthilfe Bedenken hatten, die Überbrückungshilfe Plus überhaupt zu beantragen. Denn beim ersten Hilfsprogramm herrscht bis heute viel Unklarheit darüber, wer antragsberechtigt ist und wofür die Fördergelder überhaupt eingesetzt werden dürfen. Auch deswegen hat die Überbrückungshilfe Plus bisher kaum jemand abgerufen. „Hier muss die Landesregierung dringend mehr Aufklärungsarbeit leisten“, fordert Stach.

Außerdem erwartet der Journalistenverband, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür stark macht, dass ein zusätzliches Hilfsprogramm aufgelegt wird, das auch Medienschaffenden nachhaltig unter die Arme greift. „Nur ein bundesweit einheitliches Hilfsprogramm kann unseren zunehmend in Not geratenen Kolleg*innen tatsächlich weiterhelfen. Viele Freie fürchten um ihre berufliche Existenz. Da ist es mit keiner so geringen Pauschale getan“, erklärt Frank Stach.

Sollte in NRW ein höherer Unternehmerlohn für Soloselbstständige doch kommen, würde das aus Sicht des DJV für viele eine große Erleichterung bringen. Die freien Journalist*innen könnten ihn einsetzen, um ihre Miete, die Krankenversicherung, die Altersvorsorge zu bezahlen und den täglichen Lebensbedarf zu decken. Für die Höhe des Unternehmerlohns könnte man sich an der Bemessung der „Novemberhilfen“ (75 Prozent) orientieren. Soloselbstständige haben dabei ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für diese Wirtschaftshilfe den Umsatz von November 2019 oder den durchschnittlichen Vorjahresumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.

Rückfragen: Marie Kirschstein, Referat Kommunikation und Marketing, Tel: 0211/23399-200, marie.kirschstein@djv-nrw.de

Newsletter

Cookie Einstellungen