Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

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DJV-NRW begrüßt Urteil zur Herausgabe des Tour de France-Vertrags

Geheime Dokumente von Behörden sind nicht immer geheim

30.10.2019

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage des Journalisten Ralf Meutgens stattgegeben. Dieser hatte mit rechtlicher Unterstützung des Deutschen Journalisten-Verbands auf die Herausgabe des Vertrags der Stadt Düsseldorf mit der Veranstaltungsagentur der Tour de France geklagt. Nun ist bestätigt worden, dass sich Behörden nicht pauschal auf das Argument der Geheimhaltung berufen können.

„Immer wieder verweigern Behörden die Herausgabe von Informationen an die Presse, mit dem pauschalen Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse. Das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist. Behörden müssen die Geheimhaltung konkret begründen können. Dies wird zukünftig nicht mehr gelingen“, freut sich Christian Weihe, Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes NRW, über den Erfolg der Klage. Ralf Meutgens ist langjähriges Mitglied des Verbandes. „Ich bin dem DJV-NRW dankbar, dass er mir Rechtsschutz gegeben hat. Ich habe als Journalist geklagt, aber ich sehe mich stellvertretend für die Öffentlichkeit und die Steuerzahler und freue mich sehr über das heutige Urteil.“ Meutgens ist Düsseldorfer und Sportjournalist und hatte die Herausgabe der Unterlagen gefordert, die Stadt verweigerte dies mit Hinweis auf die Geheimhaltungsklausel im Vertrag. Die Stadt Düsseldorf soll laut Recherchen mindestens 5 Mio. Euro an den Veranstalter der Tour de France 2017 gezahlt haben, ein privatwirtschaftlich gewinnorientiertes Unternehmen. Dabei flossen 4,5 Mio. demnach alleine für die Rechte und eine halbe Million für das Recht, die Sitzplätze zu vermarkten, in die Kasse des Veranstalters. Welcher Gewinn hingegen die Stadt gemacht hat wurde bisher nicht beziffert. Der Vertrag ist nie öffentlich geworden. Jeder Vertrag von Kommunen, der in Zusammenhang mit Steuermitteln steht, kann nun weiterhin angefordert, die Inhalte öffentlich gemacht werden. Dies ist laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit langem so geregelt, die Stadt Düsseldorf muss sich dem beugen. Kontakt: Beate Krämer, Tel. 0211 23399-200
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