Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

DJV-NRW begrüßt Urteil des Landgerichts Dortmund

Klare Grenze zwischen Staat und Presse

08.11.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband NRW begrüßt die klare Grenzziehung zwischen staatlicher Information und Journalismus, die heute das Landgericht Dortmund vorgenommen hat. Das hat entschieden, dass die Stadt Dortmund mit ihrer Internetseite gegen das Grundgesetz verstößt. Lensing-Wolff, der Verlag der Ruhr Nachrichten, klagte gegen die Stadt, weil diese auf dortmund.de vor allem im Jahr 2017 journalistische Inhalte veröffentlicht hatte. Das hat das Landgericht nun als unzulässig bewertet. Für den DJV-NRW steht fest: Staatliche Berichterstattung darf nicht die Lücke der lokalen Berichterstattung der Verlage füllen. „Der DJV-NRW begrüßt die Grenzziehung zwischen Journalismus und staatlichen Publikationen durch das Gericht“, erklärt DJV-NRW Landesvorsitzender Frank Stach. Gleichzeitig forderte Stach die Verlage in NRW auf, die Lokalredaktionen so auszustatten, dass die durch Personalabbau entstandene Lücke in der Lokalberichterstattung geschlossen wird. Gelinge dies nicht, sei die Politik gefordert, die Voraussetzungen für einen finanzierbaren Lokaljournalismus zu schaffen. Die Stadt Dortmund berichtete vor allem 2017 mit eigenen Reporter*innen, unter anderem von großen Veranstaltungen der Stadt. Mittlerweile wurde diese Form der Berichterstattung bereits zurückgefahren. Die Entscheidung hat auch über Dortmund hinaus in der journalistischen Branche eine große Signalwirkung. Andere Kommunen und Medienhäuser verfolgten den Prozess ebenso mit großem Interesse. Der BGH hatte bereits letztes Jahr entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten. „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig - auch hinsichtlich Illustration und Layout - als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht 2018. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.  Kontakt: Beate Krämer, Pressereferentin,  0211 233 99-200

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