Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

FAQ: Unsere Antworten auf Eure Fragen zum WDR-Tarifabschluss

Was wurde für die Festen verhandelt?

Die Gehälter der Festangestellten im WDR steigen um 2,8 % rückwirkend zum 1.12.2022 an. Alles, was der Sender manuell berechnen muss, zum Beispiel Zulagen, wird mit Rückrechnung auf den 1.12.2022 mit der Januar-Abrechnung ausgezahlt. Zudem werden im Dezember alle Festangestellten mit einer 3.000 Euro-Inflationsprämie (steuer- und abgabenfrei) bedacht.

Was wurde für die Freien verhandelt?

Die Mindesthonorare steigen zum 21.12.2022 um 2,8 % an. 

Wieso steigen die Mindesthonorare erst 20 Tage später als die Gehälter für die Festen? Und gibt es dafür einen Ausgleich?

Der WDR konnte die Mindesthonorare der Freien aus technischen Gründen erst zum 21. Dezember 2022 anheben. Als Ausgleich für die verzögerte Anhebung (20 Tage) gibt es eine Pauschalabgeltung von 100 € für alle arbeitnehmerähnlichen Freien, Producer:innen und Tischreporter:innen.

Die Mindesthonorare welcher Honorarziffern werden im Zuge der neuen Tarifverträge diesmal besonders erhöht?

Die Löhne der Kolleg:innen, die nach den folgenden 22 Honorarziffern bezahlt werden, werden zusätzlich zu den 2,8 % um weitere 7,2 % angehoben (zum 21.12.2022):

1.121, 1.122, 1.132, 1.133, 1.134,1.135, 1.136, 1.183, 1.184, 1.185,1.186, 1.191, 1.192, 1.193, 1.194, 6.141, 6.142, 6.143, 6.212, 6.213, 6.43, 6.72

(2,8 % + 7,20 % = 10,0 Prozent)

Werden die Effektivhonorare erhöht?

Für die Positionskennziffern 6.221, 6.222, 6.42, 6.4411, 6.442, 10.611, 10.612, 10.62, 10.71, 10.81, 10.82,10.83, 10.84, 11.31, 11.32, 11.41 sind die Fachbereiche gebeten zu prüfen, ob die Regelhonorare um 2,8 % angehoben werden können. Angemessen ist dies insbesondere dann, wenn in den letzten 5 Jahren keine Anhebung erfolgt ist.

Damit ist endlich ein Einstieg in die Anhebung der Effektivhonorare gelungen: Zwar steigen formal auch diesmal „nur“ die Mindesthonorare. Der WDR stimmt aber in einer Protokollnotiz zu, nach der mit der geplanten Einführung einer neuen Tarifstruktur zukünftig alle regelmäßigen Honorare von Erhöhungen in den Tarifverträgen profitieren.

Wie lange ist die Laufzeit der Tarifverträge für Feste und Freie?

Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31.12.2023 gekündigt werden. Die Laufzeit beträgt 21 Monate.

Wirkt sich die prozentuale Steigerung auf die Altersunterstützung aus?

Die Altersunterstützung wird nach § 11 Abs. 1 und Abs. 2 SuBSchTV von bisher 13.300 € bzw. 15.000 € auf 15.000 € bzw. 17.000 € angehoben.

Wer hat die Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) in Höhe von 3000 Euro erhalten?

  • Vollzeit-Angestellte
  • arbeitnehmerähnliche Freie
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Auszubildende und Programmvolontär:innen

Wer hat die Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) in Höhe von 1000 Euro erhalten?

  • Praktikant:innen, deren Vertrag länger als zehn Monate dauert
  • freie Mitarbeiter:innen mit einer Fünf-Tages-Prognose, die in diesem Jahr in einem Sechs-Monats-Zeitraum 27, 28 oder 29 Tage gearbeitet haben.
    Achtung: Voraussetzung ist ein Urlaubsantrag

Welche Freien erhalten die 3000 Euro-Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung)?

Zum 1.12.2022 (Stichtag) erhalten all jene Freien die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € brutto (lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Lohnsteuermerkmale vorliegen), die 2022 bereits einen Urlaubsanspruch berechtigt geltend gemacht haben oder bis zum 31.12.2022 noch einen berechtigten Antrag stellen und in den sechs Monaten vor dem Stichtag (also in der Zeit ab dem 1.06.2022 bis 30.11.2022) tätig waren.

Bekommen die Freien, die nach 5-Tagesprognose für den WDR tätig sind, auch eine Inflationsausgleichsprämie?

Wer als Freie:r im Jahr 2022 innerhalb von 6 Monaten im Rahmen einer 5-Tagesprognose an 27, 28 oder 29 Tagen (im Sinne von § 3 Abs. 1 SuBSchTV) beschäftigt war, erhält vom WDR eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 €. Voraussetzung ist, dass ein Urlaubsantrag gestellt wird oder bereits gestellt wurde. 5-Tagesprognosler, die arbeitnehmerähnlich sind, erhalten die 3000 Euro.

12a-Freie aufgepasst: Werden Steuern und/oder Sozialabgaben fällig, wenn ich die Inflationsausgleichsprämie erhalte?

Die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie werden ohne Abzüge ausgezahlt. Es werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Bei allen 12a-Freien, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, ist die Einmalzahlung frei von Steuern und Sozialabgaben. Bei „selbstständigen“ 12a-Freien, das sind Freie für die der WDR keine Lohnsteuer abführt, müssen die 3.000 Euro nach jetzigem Kenntnisstand versteuert werden.

Bekommen auch Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie von 3.000 Euro?

Auch Teilzeitbeschäftigte bekommen die Inflationsprämie in voller Höhe ausgezahlt.

Gibt’s die Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) auch als Volontär:in oder Trainee?

Programmvolontär:innen, die sich zum 1.12.2022 in einer Ausbildung beim WDR befinden, erhalten die Prämie in Höhe von 3.000 €. 

Übrigens: Programmvolontär:innen werden zudem zunächst befristet für 24 Monate in Vollzeit übernommen. In dieser Zeit haben betroffene Beschäftigte mindestens jährlich Anspruch auf ein Gespräch, um eine weitere Beschäftigung im WDR zu besprechen.

Erhalten Praktikant:innen auch eine Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung)?

Praktikant:innen, die sich zum Stichtag 1.12.2022 im WDR in einem Vertragsverhältnis von mehr als zehn Monaten befinden, erhalten 1.000 €.

Was wurde für die Azubis verhandelt?

Überproportional steigt die Ausbildungsvergütung rückwirkend zum 1.12.2022 um 50 € im Monat. Zudem erhalten alle Azubis die Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) in Höhe von 3.000 €. Auszubildende nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz) werden zudem zunächst befristet für 24 Monate in Vollzeit übernommen. In dieser Zeit haben betroffene Beschäftigte mindestens jährlich Anspruch auf ein Gespräch, um eine weitere Beschäftigung im WDR zu besprechen.

Gibt’s die Inflationsausgleichprämie (Einmalzahlung) für Freie auch ohne Urlaubsantrag WDR?

Freie müssen für das Jahr 2022 Urlaub beantragen, um die Einmalzahlung zu erhalten.

Bekomme ich die Inflationsausgleichprämie (Einmalzahlung) auch, wenn ich einen Zeitvertrag beim WDR habe und mich derzeit in einer Sperrfrist befinde?

Freie, die sich nach einem Zeitvertrag zum 1.12.2022 in einer Sperrfrist befinden und bei denen zum 1.12.2023 festgestellt wird, dass sie nach der Sperrfrist die Voraussetzungen der Arbeitnehmerähnlichkeit erfüllen, erhalten die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe, 3.000 € im Dezember 2023.

Bekommen auch die Kolleg:innen eine Inflationsausgleichprämie (Einmalzahlung), die sich in der derzeit ruhenden Arbeitsverhältnissen (Elternzeit, Krankheit, passive Phase vor der Rente etc.) befinden?

Ja, wer sich zum Stichtag in einem Arbeitsverhältnis mit dem WDR befindet, erhält die 3.000 Euro.

Wie ist das mit der Inflationsausgleichprämie (Einmalzahlung), wenn ich als Freie:r auch noch für einen anderen ARD-Sender arbeite?

Man erhält die Einmalzahlung beim WDR dann, wenn man dort Anspruch auf Haupturlaub im Jahr 2022 hatte.

Wann erfolgt(e) die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung)?

Für alle, die zum 1.12.2022 die Voraussetzungen erfüllten, erfolgte die Auszahlung im Dezember 2022. Wer berechtigt ist und bis zum 31.12.2022 einen Antrag eingereicht hat, kann Anfang 2023 mit der Auszahlung rechnen.

Was, wenn ich die Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) nicht bekommen habe, an wen kann ich mich wenden?

Wer keine oder eine zu geringe Prämie erhalten hat, kann sich neben dem WDR auch beim DJV-NRW melden. Die DJV-Geschäftsstelle steht ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung:

Christian Weihe
DJV-Justiziar und Mitglied der DJV-Tarifkommission
Tel: 0211/23399-0
christian.weihe@djv-nrw.de

Wurde etwas zum Kinderzuschlag verhandelt?

Der Kinderzuschlag steigt auf 130 €.

Wurde eine Erhöhung der Zulage für Kolleg:innen in Rufbereitschaft verhandelt?

Die Rufbereitschaftszulage steigt auf 4,09 €.

Werden Mutterschutz-, Eltern- und Pflegezeiten bei Freien endlich anerkannt?

Fehlzeiten bei Freien wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit sind in Zukunft unschädlich für viele Ansprüche aus dem SubSchTV (§§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 12 Abs. 3).

Wie geht es mit dem Tarifvertrag für freie Tischreporter:innen weiter?

Der Tarifvertrag über die Beschäftigung von freien Tischreporter:innen wird bis zum Ende der neuen Tariflaufzeit am 31.12.2023 verlängert.

Wird es wieder einen Tarifvertrag für Producer:innen geben?

Der Tarifvertrag Producer wird wieder in Kraft gesetzt.

Was heißt das, dass ein Maßregelungsverbot beschlossen wurde?

Wer sich an den diesjährigen Streiks beteiligt hat, darf nicht benachteiligt werden. Das hat der WDR den Gewerkschaften fest zugesagt. Wer dennoch benachteiligt werden sollte, kann sich jederzeit an den DJV-NRW wenden.

Warum sind Tarifverträge so wichtig?

Ohne Tarifvertrag gilt grundsätzlich nur das, was im Arbeitsvertrag eines jeden Einzelnen steht. Damit jedoch werden Arbeitnehmer:innen zum Spielball der Machtinteressen der Sendeanstalten. Es fällt dann leicht, Kolleg:innen gegeneinander auszuspielen, auf der anderen Seite wird jede/r Kolleg:in zum Einzelkämpfer und steht bei möglichen Nachbesserungen allein auf weiter Flur. Tarifverträge erfüllen eine Schutzfunktion für die Beschäftigten. Weiterhin ermöglichen Tarifverträge den Arbeitnehmer:innen eine gleichgewichtige Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Tarifverträge sorgen dafür, dass die Beschäftigten an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, gerade in Situationen wie sie aktuell durch die hohe Inflation entstehen, partizipieren.

Wie geht es 2023 mit den Honorarrahmen weiter?

Derzeit laufen die Vorbereitungen zu Gesprächen über eine neue, zeitgemäße Honorarstruktur, die auch die Onliner angemessen berückichtigt. Wir halten Euch da zeitnah auf dem Laufenden

Warum ist es wichtig, dass sich im WDR zukünftig noch mehr Kolleg:innen der Gewerkschaft anschließen?

Je mehr Kolleg:innen sich im WDR, nicht nur während Tarifauseinandersetzungen, den Gewerkschaften anschließen, desto besser und vor allem stärker können sie sich gegenüber dem Sender präsentieren und sich für Eure Forderungen einsetzen. Im DJV kannst Du Dich für den Journalismus und die Kolleg:innen engagieren und Deinen Beruf aktiv mitgestalten. Hilf mit, Grundwerte und Ziele des Journalismus im WDR weiter zu entwickeln. Und nehme die Dienstleistungen in Anspruch, die der DJV seinen 33.000 Mitgliedern anbietet. Mehr dazu gibt’s auf www.djv-nrw.de/wdr.

Wir sind für Euch da.

Anliegen zu den Verhandlungen oder zum Tarifabschluss?

Vorsitzende DJV im WDR

Stephanie Funk-Hajdamowicz, Frank Stach, Nicolas Parman
djv@wdr.de

Verhandlungsführer

Volkmar Kah
volkmar.kah@djv-nrw.de
(0211) 233 99-0

Justiziar

Christian Weihe
christian.weihe@djv-nrw.de
(0211) 233 99-40


Aktuelles aus den Tarifrunden


Tarifabschluss erzielt

Es war ein zähes Ringen, mehr als zehn Stunden lang. Am Ende haben sich die Gewerkschaften mit dem WDR auf neue Honorar-Tarifverträge verständigt. „Diese entscheidende Verhandlungsrunde“, so hieß es auf Seiten der Gewerkschaftsvertreter, „war geprägt vom gemeinsamen Interesse beider Seiten, die monatelange Tarifauseinandersetzung zum Ende zu bringen.“  Dazu sagt DJV-NRW Verhandlungsführer Volkmar Kah: „Wir sind froh, dass die Beschäftigten jetzt noch vor dem Jahreswechsel Gewissheit haben und statt mit einer Zitterpartie mit einem Plus in der Tasche ins neue Jahr starten können.“

Neben einer linearen Erhöhung der Gehälter und Honorare um 2,8 Prozent konnten die Gewerkschaften für fast alle Beschäftigten die erhoffte Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro durchsetzen. Für andere, die leer auszugehen drohten, haben die Gewerkschaften eine Zahlung von 1.000 Euro herausgeholt.

Einstieg in die Effektivhonorare

Gelungen ist vor allem auch der Einstieg in die Anhebung der Effektivhonorare: Zwar steigen formal auch diesmal „nur“ die Mindesthonorare ebenfalls um 2,8 Prozent. Der WDR stimmt aber in einer Protokollnotiz zu, nach der mit der geplanten Einführung einer neuen Tarifstruktur zukünftig alle regelmäßigen Honorare von Erhöhungen in den Tarifverträgen profitieren.

Bereits in der aktuellen Runde werden 22 Honorarpositionen jeweils um insgesamt 10 Prozent erhöht. Zudem sollen für 16 weitere Positionen vor allem im Bereich informeller Tagespauschalen, die der WDR seit mindestens fünf Jahren nicht mehr erhöht hatte, schon jetzt die Effektivhonorare um 2,8 Prozent erhöht werden. So sehen die wichtigsten Eckpunkte der Tarifvereinbarung aus:

Lineare Erhöhung:
 

  • Für Festangestellte:

  • Lineare Gehaltsanhebung um 2,8 % zum 01.12.2022 Umsetzung der Tarifbezüge mit Gehalt 12/2022, manuell zu berechnende Vergütungsbestandteile (Zulagen etc.) werden mit Rückrechnung auf den 01.12.2022 mit der Januar-Abrechnung gezahlt.

  • Für arbeitnehmerähnliche Freie:
    • Lineare Anhebung der Mindesthonorare um 2,8 % zum 21.12.2022, Ausgleich für die verzögerte Anhebung Pauschalabgeltung 100 € für alle arbeitnehmerähnlichen Freien inklusive Producer:innen und Tischreporter:innen

    • Überproportionale Anhebung der nachfolgend genannten 22 Honorarziffern aus dem Honorarrahmen um 7,2 % zum 21.12.2022

    • (Gesamtanhebung: 2,8 % + 7,20 % = 10,0 Prozent)

    • 1.121, 1.122, 1.135, 1.191, 1.192, 1.183, 1.193, 1.194, 1.132, 1.133, 1.134, 1.136, 1.185, 1.184, 1.186, 6.142, 6.143, 6.141, 6.212, 6.213, 6.43, 6.72

    • Für die Positionskennziffern 6.42, 6.4411, 6.442, 6.221. 6.222, 10.62,10.611 10.612, 10.71, 10.81, 10.82, 10.83, 10.84, 11.31, 11.32,11.41, sind die Fachbereiche gebeten zu prüfen, ob die Regelhonorare um 2,8 % angehoben können. Angemessen ist dies insbesondere dann, wenn in den letzten 5 Jahren keine Anhebung erfolgt ist.

  • Auszubildende
  • Die Vergütung für alle Auszubildenden erhöht sich um 50 Euro monatlich. Sie erhalten zudem die Garantie, nach erfolgreichem Berufsabschluss für mindestens zwei Jahre in eine feste Beschäftigung übernommen zu werden.

Inflationsausgleichsprämie

  • Einmalig 3.000 Euro noch in diesem Jahr erhalten:
    • Alle Vollzeit-Angestellten

    • Alle arbeitnehmerähnlichen Freien

    • Alle Teilzeitbeschäftigten

    • Alle Auszubildenden und Programmvolontär:innen

  • Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten:
    • Alle Praktikant:innen, deren Vertrag länger als zehn Monate dauert.

    • Alle freien Mitarbeiter:innen mit einer Fünf-Tages-Prognose, die in diesem Jahr in einem Sechs-Monats-Zeitraum 27, 28 oder 29 Tage gearbeitet haben. Voraussetzung ist ein Urlaubsantrag. Ein echter Gewinn für alle, die sonst knapp an der 30-Tages-Grenze scheitern.

  • Fehlzeiten bei Freien wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit sind in Zukunft unschädlich für viele Ansprüche aus dem SubSchTV.

Am Ende von neun harten Tarifrunden sind wir angesichts der Inflation natürlich nicht wirklich glücklich über das Ergebnis. Vor allem die 2,8% Gehaltssteigerung halten wir für zu wenig. Aber das war im ARD-Kanon auch mit Unterstützung vieler Streikender nicht mehr zu ändern.

Wir freuen uns aber, besonders für Teilzeitkräfte und Geringverdiener:innen die volle Inflationsausgleichsprämie erreicht zu haben. Für Freie wurde ein erster Schritt in Richtung Effektivhonorare gemacht.  Auch zusätzliche Zahlungen für Beschäftigte, die früher immer leer ausgegangen sind, wie Fünf-Tages-Prognosler:innen und Tagespauschalist:innen, werten wir als Erfolg einer harten Verhandlungsstrategie.

„Mit dem Ergebnis der vergangenen Nacht ist für uns natürlich noch lange nicht Schluss“, sagt Volkmar Kah: „Wir werden die Details zeitnah in ihrer Bedeutung aufschlüsseln und dann in die Vorbereitung für die anstehenden Gespräche über die neuen Strukturen gehen.Wir möchten uns an dieser Stelle schon einmal bei den zahlreichen Beschäftigten bedanken, die den Weg bis hierher so tatkräftig unterstützt haben. Das Engagement war fantastisch.“

An dieser Stelle werden wir zeitnah alle Fragen rund um den aktuellen Abschluss beantworten. Wer gezielt Fragen kann, kann uns diese jederzeit stellen, wir nehmen es dann mit auf.

Fragen bitte schicken an: 

Volkmar.kah@djv-nrw.de oder christian.weihe@djv-nrw

Impressionen von Euren Warnstreiks

zum Vergrößern, Bilder anklicken


Downloadbereich

Ladet Euch Flugblätter, Sharepics und Plakate aus der laufend aktualisierten Datei-Liste herunter. Solltet Ihr (finanzielle) Unterstützung beim Druck benötigen, meldet Euch bei uns. Der DJV-NRW hilft Euch gerne weiter.

Sharepic für die sozialen Netzwerke


Streik-FAQ: Was Ihr zum Streik wissen müsst

Wichtige Fragen und Antworten

Streikanträge bitte ausdrucken, ausfüllen, einscannen und per E-Mail an silke.diekmann@djv-nrw.de schicken.


Mitglieder werden im DJV-NRW

Wer sich uns anschließt, hat viele Vorteile. Im DJV kannst Du Dich für den Journalismus und die Kolleg*innen im WDR engagieren und Deinen Beruf aktiv mitgestalten. Hilf mit, Grundwerte und Ziele des Journalismus im WDR weiter zu entwickeln. Und nehme die Dienstleistungen in Anspruch, die der DJV seinen 33.000 Mitgliedern anbietet.

5 Gründe für WDR-Kolleg:innen, jetzt dem DJV-NRW beizutreten

1. Wir vertreten Eure Anliegen konsequent und werden nicht davon abrücken, uns für Euch einzusetzen.
2. Unsere Mitglieder – egal ob fest oder frei im WDR - erhalten Streikgeld.
3. Unsere Mitglieder erhalten jederzeit juristische Beratung!
4. Bei uns bleibt kein Standort zurück. Wir werden auch in Zukunft alle Kolleg:innen rechtzeitig über Warnstreiks informieren und alle miteinbeziehen - sowohl am Hauptstandort Köln als auch in den Regionalstudios.
5. Sondieren steht bei uns vor Aktionismus. Wir agieren individuell so, wie es für die Beschäftigten am besten ist.

Jetzt Mitglied werden
Euer Antrag

Ihr möchtet Mitglied werden? Klasse! Wir freuen uns auf Euch. Wir brauchen nur noch Euren Antrag. Also einfach das interaktive Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ab zu uns. Das heißt, Ihr könnt den Antrag einscannen und als pdf-Anhang versenden (zentrale@djv-nrw.de) oder ganz klassisch per Post schicken an: DJV-NRW, Landesgeschäftsstelle, Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf. Bitte lest Euch die Anmerkungen (Merkblatt) durch und reicht Euren Antrag mit allen Unterlagen und Nachweisen ein. Zum Mitgliedsantrag!

Der Tarif für Alle bis 35
Durchstarten im DJV

Eure Interessen stehen bei uns im Mittelpunkt. In Notsituation sind wir für Euch da. Wir schaffen Tarifverträge, damit Ihr den Lohn und die Arbeitsbedingungen erhaltet, die Euch zustehen. Im DJV-NRW könnt Ihr ein Netzwerk aufbauen mit Kontakten, die Euch im Job weiterhelfen. Überzeugt? Dann nutzt doch unseren Durchstarten-Tarif. Der richtet sich an Studierende, Volontär:innen und Berufsanfänger:innen bis 35 Jahren. Dein Beitrag liegt monatlich bei 9,90 Euro, begrenzt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Beginn. Jetzt eintreten!

Newsletter

Cookie Einstellungen