Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Fachausschuss Betriebs- und Personalräte

Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen und schützen dabei vor allem die Schwächeren. Sie wachen darüber, dass Tarife, aber auch Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Und sie bemühen sich, Ideen, Anregungen und Vorschläge aus dem Kollegenkreis zum Wohle aller aufzunehmen und umzusetzen.

Haben Sie Lust, im Kreis engagierter Gleichgesinnter mitzuarbeiten? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gern an den FA-Vorsitzenden oder an die Geschäftsstelle.

Betriebs- und Personalräte sollten sich mit Tarifwerken, Gesetzen und natürlich auch der Rechtsprechung auskennen. Damit sie immer auf dem Laufenden sind, gibt es eigens für sie veranstaltete Fortbildungen und Seminare, u.a. auch vom DJV-NRW. Mindestens ebenso wichtig ist der regelmäßige Erfahrungs- und Informationsaustausch. So bleiben Betriebs- und Personalräte informiert, wie in anderen Häusern praktikable Lösungen gefunden wurden, z.B. durch Betriebsvereinbarungen.

Neben alltäglichen arbeitsrechtlichen Problemen wie Urlaubsregelung, Betriebsvereinbarungen zu Redaktionssystemen, Ärger um das Direktionsrecht etc. beschäftigt sich der Fachausschuss (FA) Betriebs- und Personalräte mit Themen wie Altersteilzeit, Umsetzung der Arbeitszeit und Gehaltstarif. Ihre Aufgabe sehen die Mitglieder des FA darin, Probleme bzw. aktuelle Themen frühzeitig zu erkennen, sie zu analysieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.


Das sind die Mitglieder im Fachausschuss

Mit der konstituierenden Sitzung am 20. Juni 2022 hat der Fachausschuss Betriebs-/Personalräte (FA BR) zusammen mit dem Fachausschuss Tageszeitungen (FA TZ) seine Arbeit aufgenommen. Beide Fachausschüsse tagen gemeinsam. Gewählt wurden als Vorsitzender des FA BR Jürgen Primus, als sein Stellvertreter Jost Wolf. Vorsitzender des FA TZ ist Andreas Drees, seine Stellvertreter Lutz Blumberg. 

Vorsitzender
Jürgen Primus

Jürgen Primus ist Sportredakteur bei der Dülmener Zeitung. Seit 2002 gehört er dort dem Betriebsrat an und ist aktuell BR-Vorsitzender. Im DJV NRW engagiert er sich als Vorsitzender des Fachausschuss Betriebsräte und auf Bundesebene in der Tarifkommission/Verhandlungsgruppe für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen. Foto: Wenke Thielen

stell. Vorsitzender
Jost Wolf

Jost Wolf ist Redakteur für Lokales in Detmold bei der Lippischen Landes-Zeitung. Durch seine Arbeit im Betriebsrat, in dem er Vorsitzender ist, hat ihn inzwischen sein (abgebrochenes) Jura-Studium wieder etwas eingeholt. Um intelligent agieren zu können, legt er Wert auf ständigen Austausch mit der Gewerkschaft und Kollegen im Fachausschuss. Foto: Vera Gerstendorf-Welle

Stefan Lenz

Stefan Lenz ist Redakteur bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG) in Köln und arbeitet am Regiodesk für den Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau. Seit 2014 gehört er dem Betriebsrat der RRG an. Im DJV ist er seit 2018 Mitglied im FA Betriebsräte und seit 2021 Schriftführer im Landesvorstand. Er ist zudem Mitglied der Tarifkommission. Foto:  Klaus Daub

Kristian van Bentem

Kristian van Bentem ist Redakteur bei den Westfälischen Nachrichten und dort seit 2018 BR-Vorsitzender. Im DJV-NRW wurde er 2021 erneut zum Stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt, seit 2022 ist er auch stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Betriebsräte/Tageszeitungen. "Gerade tariflose Verlage brauchen starke Betriebsräte", betont er. Fotograf: Udo Geisler

Barbara Merten-Kemper

Barbara Merten-Kemper hat das aktive Arbeitsleben bei der WAZ seit August beendet und möchte sich in der Passiv-Phase der Altersteilzeit mit ihrer Erfahrung aus über 40 Jahren Arbeit als Redakteurin und Betriebsrätin im FA einbringen. Der Kampf gegen einen weiteren Abbau der Tarifbindung wird sicher nicht leichter. Foto: Oliver Müller

Ihr habt Fragen zum Betriebsrätestärkungsgesetz? Ihr braucht Unterstützung bei der Wahl eines Betriebsrats? Ihr sucht Hilfe beim Entwurf einer Betriebsvereinbarung - z.B. zum mobilen Arbeiten? 
Dann wendet Euch an den Fachausschuss oder die Geschäftsstelle. Wir helfen gern.

Fakten statt Bauchgefühl: Arbeitszeiterfassung hilft, Personalmangel und Überlastung aufzuzeigen

Der 1. Mai war in diesem Jahr für die Betriebsräte der NRW-Titel der Funke Mediengruppe ein doppelter Feiertag. Denn am Tag der Arbeit fiel der Startschuss für die elektronische Arbeitszeiterfassung in den Redaktionen von WAZ, NRZ, Westfalenpost und deren Onlinern. „Ich war erleichtert, dass es endlich losgeht“, sagt Barbara Merten-Kemper, Betriebsratsvorsitzende der WAZ. Der Weg von den ersten Anläufen vor rund zehn Jahren bis zum Abschluss der nun geltenden Betriebsvereinbarung war lang und beschwerlich – wie bei manch anderem Verlag zuvor. Weiterlesen im JOURNAL!

Presseförderung: Politik muss endlich handeln

Schluss mit dem Rumgeeiere! Die Politik muss sich endlich dazu durchringen, schnellstens eine finanzielle Förderung von Lokal- und Regionaljournalismus auf den Weg zu bringen - ehe es zu spät ist.

Eine Studie des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat im Jahr 2020 prognostiziert, dass die Lokalzeitungen in 40 Prozent aller Kommunen in Deutschland schon in fünf Jahren nicht mehr wirtschaftlich sein werden. In 4400 Gemeinden drohe somit das Sterben der Lokalzeitungen. Das hätte fatale Folgen.
Man muss nur in die USA schauen, um zu erkennen, was auch in Deutschland droht, wenn die Entwicklung bei den lokalen Medien so weitergeht. Da gibt es inzwischen ganze Regionen ohne Lokalzeitung. Aktuelle Studien zeigen dort auch unmissverständlich den Zusammenhang zwischen der Schwächung von Lokaljournalismus und den politischen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen.  Weiterlesen im DJV-Blog!

Raus aus dem Homeoffice und zurück ins Büro?

Ein Interview von Sascha Fobbe mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden des DJV-NRW Kristian van Bentem

Am 1.7. entfällt die Homeoffice-Pflicht. Bislang arbeiten viele Redakteurinnen und Redakteure noch von zu Hause aus. Wie es jetzt in den Betrieben weitergeht, darüber sprechen wir mit Kristian van Bentem, stellvertretender Landesvorsitzender des DJV-NRW. In seiner Eigenschaft als Redakteur und Betriebsratsvorsitzender bei den Westfälischen Nachrichten in Münster kennt er die aktuelle Situation und die Rechtslage sehr genau.

Kristian, kannst Du schon einschätzen, wie es ab dem 1. Juli in den Redaktionen weitergeht? Wird dann wieder mehr in Präsenz gearbeitet oder bleiben die Unternehmen beim Homeoffice?

Das ist sehr unterschiedlich. Die meisten Verlage bleiben wegen der Pandemie vorsichtig, das heißt, sie ermöglichen weiterhin Homeoffice. Vereinzelt gibt es aber doch leider Vorgesetzte, die am liebsten alle Beschäftigten sofort wieder in die Redaktionen zurückholen wollen.

Ist das denn rechtlich überhaupt möglich?

Nein, ganz so einfach ist das nicht. Wo es schon eine Betriebsvereinbarung auch für die Zeit nach Corona gibt, gelten deren Regelungen natürlich. Ansonsten muss im Einzelfall genau hingeschaut werden. Die wesentlichen Corona-Schutzmaßnahmen gelten ja bis zum 10. September weiter, die Pandemie ist nicht vorbei. Das bedeutet, wo es geht, sollte Homeoffice weiter genutzt werden, damit möglichst wenig Leute zusammen in einem Raum sitzen. Besonders im Newsroom stehen oft viele Schreibtische eng beieinander, dort sollte am besten eine Gefährdungsbeurteilung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen und Betriebsrät:innen vorgenommen werden. Besonders bei Menschen mit Vorerkrankungen gilt besondere Vorsicht - Arbeitgeber können Beschäftigte also nicht einfach so in die Redaktionen zurück beordern.

Hier das Interview mit Kristian van Bentem weiterlesen

Wie sollte denn aus deiner Betriebsratserfahrung die Rückkehr ins Büro geregelt werden?

Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden muss wie schon gesagt absoluten Vorrang haben, und die Möglichkeiten zum Homeoffice sollten daher weiter genutzt werden. In vielen Gesprächen habe ich erfahren, dass ein ganz großer Teil der Beschäftigten das mobile Arbeiten inzwischen auch zu schätzen gelernt hat. Zumindest gelegentlich sollte das auch nach Corona weiter angeboten werden. Es erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und macht damit auch die Verlage als Arbeitgeber attraktiver. Allerdings sollte es dazu Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen geben.

Warum sind Regelungen so wichtig?

Es geht vor allem um Gerechtigkeit, jede und jeder sollte die Chance haben, von zu Hause aus arbeiten zu können. Es sollte nicht im Belieben des Vorgesetzten liegen, wer darf und wer nicht.  Genauso wichtig ist der Arbeitsschutz. Für mobiles Arbeiten gibt es bislang keine ausdrücklichen Arbeitsschutzregelungen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, da mobiles Arbeiten mittlerweile die wahrscheinlich häufigste Form der Arbeit außerhalb von Betrieben ist. Zumindest dann, wenn regelmäßig von zu Hause aus gearbeitet wird, muss auch Arbeitsschutz greifen. Außerdem sind mit dem Homeoffice haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen verbunden, die sollten geklärt werden.

Was können Betriebsrät:innen da machen?

Sie sollten auf jeden Fall ihr Mitbestimmungsrecht nutzen, das seit Mai für die Ausgestaltung mobiler Arbeit gilt. Ob mobiles Arbeiten angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber allein, da ist der Gesetzgeber den Argumenten der Gewerkschaften wie dem DJV leider nicht gefolgt.

Betriebsrät:innen können aber künftig initiativ Betriebsvereinbarungen erzwingen und ggf. eine Einigungsstelle anrufen, um die Rahmenbedingungen mobilen Arbeitens gleichberechtigt mitzuentscheiden. Hier geht es z.B. um Kostenersatz für Strom, Wasser, Heizung und Internet im Homeoffice, um klare Regeln zur technischen Ausstattung durch die Arbeitgeber, um Arbeitszeiterfassung sowie die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben.

Viele Verlage überlegen außerdem schon, an ihren Standorten Büroflächen zu sparen. Daher sollte maximal die Hälfte der Arbeitszeit von zu Hause aus erledigt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass manche ungewollt dauerhaft im Homeoffice landen.

Was sagt der DJV-NRW zu den rechtlichen Möglichkeiten?

Es ist schade, dass der Arbeitgeber allein entscheiden kann, ob mobiles Arbeiten überhaupt angeboten wird. Wir gehen aber davon aus, dass in den allermeisten Verlagen Homeoffice zum Arbeitsalltag geworden ist und nicht mehr zurückgedreht werden kann. Die Pandemie hat ja gezeigt, dass es geht. Auch mit der absurden Vorstellung vieler Vorgesetzter, dass Redakteure im Homeoffice faul auf dem Sofa liegen, hat Corona aufgeräumt.

Die gesetzliche Lage ist bei mobiler Arbeit aber unbefriedigend, hier sollte der Gesetzgeber noch nachlegen. Deswegen setzt sich der DJV-NRW auch dafür ein, dass mobiles Arbeiten auf freiwilliger Basis möglich ist und dass es dazu Regelungen gibt. Die Mitglieder des Fachauschusses Betriebs- und Personalräte und natürlich die Justiziar:innen des DJV-NRW unterstützen bei allen Punkten, die es dabei zu beachten gilt. Wichtig ist, dass sich Betriebsrät:innen jetzt nicht drängen lassen. Eine Betriebsvereinbarung sollte vernünftig und in Ruhe ausgehandelt werden.

Wie ist deine persönliche Meinung zum Homeoffice?

Ich empfinde gelegentliches Homeoffice als eine absolute Bereicherung, die ich auch nicht mehr missen möchte. In einer Branche, die gezeigt hat, dass mobiles Arbeiten funktioniert, kommen Arbeitgeber daran auch nicht mehr vorbei. Die Bewerberzahlen im Journalismus gehen merklich zurück, deswegen wird Homeoffice künftig ein wichtiger Faktor sein, ob sich jemand für eine Redakteursstelle entscheidet oder nicht - das sollten Arbeitgeber berücksichtigen.

Rückfragen für Mitglieder zum Homeoffice: Christian Weihe, Justiziar, christian.weihe@djv-nrw.de, +49 211 233 99 -0

Das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Der DJV-Landesverband NRW begrüßt das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz als den vielzitierten Schritt in die richtige Richtung. Einige Reformen des „Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ gehen allerdings aus Sicht des Landesvorstands nicht weit genug. Die Bundesregierung hat es zudem verpasst, den zumindest in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäßen Tendenzschutz abzuschaffen oder doch zumindest zu modernisieren.

Hier die Einschätzung lesen

Gut – Verbesserungen beim Betriebsratswahlverfahren
Die Gründung von Betriebsräten wird erleichtert und gefördert. Das ist umso wichtiger, als Verlage und Konzerne seit Jahren Medienhäuser und Redaktionen outsourcen oder zerschlagen und in kleine und kleinste Betriebe überführen und outsourcen – mit der durchschaubaren Absicht, sich möglichst der Mitbestimmung durch Betriebsräte zu entziehen. Die Erweiterung des vereinfachten Wahlverfahrens, die Reduzierung beziehungsweise Abschaffung von Stützunterschriften für Wahlvorschläge und ein verbesserter Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren können einen Beitrag zu Mitbestimmung auch in kleinen Unternehmen leisten.

Gut  – Anspruch auf Sachverständige zum Thema Künstliche Intelligenz
Die Mitbestimmung bei der Einführung und  dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) wird erweitert. Wenn es um KI geht, können Betriebsräte jederzeit Sachverständige hinzuziehen. Das ist wichtig, weil der KI-Einsatz auch im Journalismus vorangetrieben wird und zum Teil bereits zum Einsatz kommt (siehe z.B. auf der Plattform fussball.de).

Fast gut – Mobile Arbeit
Betriebsräte reden künftig mit bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Durch diese gesetzliche Änderung könnten sich die vielleicht spürbarsten Auswirkungen für die Beschäftigte ergeben. Denn Betriebsräte können künftig initiativ Betriebsvereinbarungen erzwingen und ggf. eine Einigungsstelle anrufen, um die Rahmenbedingungen mobilen Arbeitens gleichberechtigt mitzuentscheiden. Hier geht es z.B. um Kostenersatz für Strom, Wasser, Heizung und Internet im Homeoffice, um klare Regeln zur technischen Ausstattung durch die Arbeitgeber, um Arbeitszeiterfassung sowie die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Der DJV-NRW bedauert aber, dass – anders als von ihm und weiteren Gewerkschaften gefordert - weiterhin allein Arbeitgeber entscheiden, ob überhaupt mobil gearbeitet werden darf.

Gut, aber… – Möglichkeit zu digitalen Sitzungen
Betriebsräte können auch künftig digital und telefonisch tagen und dabei rechtssicher Beschlüsse fassen. Wichtig und richtig ist aber, dass Präsenzsitzungen die Regel und digitale Sitzungen die Ausnahme bleiben müssen. Das Gesetz setzt den Rahmen, Einzelheiten regeln die Betriebsräte in ihrer Geschäftsordnung – und zwar ausschließlich sie. Abzuwarten bleibt jedoch, ob Arbeitgeber dennoch versuchen werden, Betriebsräte zum Verzicht auf Präsenzsitzungen zu drängen.

Schlecht – Tendenzschutz bleibt unangetastet
Der Tendenzschutz bleibt unangetastet. Das ist aus Sicht des DJV-NRW falsch. Ein Regelwerk, das an dem alten Privileg festhält, modernisiert nicht, es konserviert gesetzliche Defizite, die die Arbeit von Betriebsräten in entscheidenden Angelegenheiten weiterhin massiv einschränken. Überdeutlich wird das in der Corona-Pandemie bei der mitbestimmungspflichtigen Kurzarbeit auch in Reaktionen. Denn Betriebsräte können ihre Rechte in Krisen-Zeiten nicht ausreichend wahrnehmen, wenn sie nicht verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage von Verlagen und Medienkonzernen erhalten. Viele Arbeitgeber waren dazu nicht bereit. Arbeitgeber, aber auch der Gesetzgeber sind hier gut beraten, diesem Konflikt den Boden zu entziehen. Es gibt keinen nachvollziehbaren legitimen Grund, warum es ausgerechnet in Medienunternehmen keinen Wirtschaftsausschuss geben soll. Zumal das Betriebsverfassungsgesetz Betriebsräten ausdrücklich das Recht einräumt, zum Beispiel  bei geplantem Outsourcing und Personalabbau Alternativvorschläge zu entwickeln. Wie dies ohne dezidierten Einblick in die wirtschaftlichen Unternehmensverhältnisse möglich sein soll, darauf bleibt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eine Antwort schuldig. 

Mobile Arbeit

Bei mobiler Arbeit sind Arbeitnehmer unabhängig von einem festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes tätig. Auf mobiles Arbeiten findet die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Allerdings gehört es zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Arbeit so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vermieden wird.

Telearbeit

Bei Telearbeit sind Arbeitnehmer von einem festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes tätig. Hier gilt der gesetzliche Arbeitsschutz in großem Umfang.

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