Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

DJV-NRW stellt seine Stellungnahme zur Novellierung des WDR-Gesetzes vor

Das Ziel: Stärke und Vielfalt

Ein starker WDR in einer vielfältigen Medienlandschaft NRW – das war der Kerngedanke, den der DJV-Landesverband am 24. November in einer Landtagsanhörung zur Novellierung des WDR-Gesetzes vertreten hat. Auch in seiner schriftlichen Stellungnahme macht er deutlich: Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine wichtige Rolle in Gesellschaft und Demokratie erfüllen kann, braucht er eine dauerhaft ausreichende Finanzierung. Das gilt auch für die strukturellen Veränderungen und Herausforderungen, denen die Sender aufgrund der Digitalisierung und der sich ändernden Mediennutzung ausgesetzt sind.

Wichtige Arbeitgeber in NRW

Zugleich betont der DJV-NRW die tragende Rolle der Privatsender als zweite Säule im dualen Rundfunksystem. Das fein ausgewogene Kräfteverhältnis zwischen Lokalfunk und WDR sichere die mediale Vielfalt gerade auch im Kleinen. Die Regelungen im WDR-Gesetz müssen daher auch beachten, dass der Lokalfunk nicht in seiner Wettbewerbsfähigkeit beschränkt wird. Das gilt nicht zuletzt, weil sowohl der öffentlich-rechtliche wie der private Rundfunk in NRW wichtige Arbeitgeber für Journalistinnen und Journalisten sind. Im Kern muss die Mediengesetzgebung nach Überzeugung des DJV-NRW die Rahmenbedingungen so gestalten, dass diese Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Gerade im schnellen digitalen Transformationsprozess müsse sich der WDR „schneller wandeln, ohne das Erreichte einfach aufzugeben“, machte der Landesvorsitzende Frank Stach bei der Anhörung deutlich. Statt dessen würden dem Sender „Fußfesseln angelegt“. Er bezog sich damit auf die Sparmaßnahmen, die die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) und die Politik dem WDR in den vergangenen Jahren auferlegt haben: Das führt unter anderem zum Abbau von 500 festen Stellen. Befristete Verträge werden nicht verlängert, viele arbeitnehmerähnlich Beschäftigte erhalten Beendigungsmitteilungen, Honorare werden gekürzt, das Auftragsvolumen sinkt.

Aus der umfangreichen Stellungnahme des Landesverbands (Link siehe unten) griff Frank Stach mehrere Themen heraus. Dazu gehörte unter anderem die Frage der Zusammenarbeit mit Dritten, bei der Chancen und Risiken fein austariert werden müssen – unter der Maßgabe, dass die journalistische Freiheit nicht eingeschränkt werde. So könnten Kooperationen dem WDR neue Recherchequellen und durch innovative Projekte auch jüngere Zielgruppen erschließen. Andererseits könnte eine institutionalisierte Zusammenarbeit insbesondere im Lokalen und Regionalen vielfaltsverengend wirken und mit den gewünschten Synergieeffekten tendenziell zu Einsparungen führen.

Der Transparenz verpflichtet

Stellung bezog Stach auch zu den Novellierungsvorschlägen für die Gremien. So kritisierte er die Vergrößerung des  Rundfunkrats (von 49 auf 58 Mitglieder) und die vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen. Beides sei in Zeiten, wo Freie um Aufträge fürchten und der Sender Arbeitsplätze abbaut, das falsche Signal. Weil sich der DJV-NRW der Transparenz besonders verpflichtet fühlt, sieht er die geplante Verschiebung der Aufsicht über Rechts- und Finanzfragen vom Rundfunk- auf den Verwaltungsrat kritisch. Denn der Verwaltungsrat tagt – anders als der Rundfunkrat – nicht-öffentlich.

Wenig Verständnis hat der DJV-NRW für den geplanten Umbau des Verwaltungsrats zu einem „Expertengremium“ (vgl. auch JOURNAL 5/15: Diskussionsbedarf). Hier ist sich Frank Stach einig mit dem Verwaltungsratsmitglied Michael Kroemer. Beide befürchten, dass hier eine Entpolitisierung des Verwaltungsrats droht. Wenn sieben der Mitglieder, die der Rundfunkrat wählt, künftig genauen Vorgaben folgen müssen, schränkt das die Wahlmöglichkeiten erheblich ein und schadet der gesellschaftlichen Legitimation. Denn ein Verwaltungsrat voller Fachleute spiegelt eben nicht mehr die Allgemeinheit wider und würde sich deshalb schwertun, deren Interesse angemessen zu vertreten, wie es die originäre Aufgabe der Kontrollgremien ist. Der DJV-NRW spricht sich deswegen dafür aus, dass höchstens drei der sieben Mitglieder bestimmte Qualifikationen mitbringen müssen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Journalistenverbands ist die Mitbestimmung im WDR: Damit möglichst viele Mitarbeiter im Sender eine Stimme haben, schlägt der DJV-NRW Änderungen zum Minderheitenschutz im Personalrat und zur Verbesserung der Beteiligungsrechte für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Beides soll dazu beitragen, dass alle Berufsgruppen und die sie vertretenen Organisationen angemessen im Personalrat vertreten werden können.

Zum Thema der Werbung hatte der DJV-NRW seine Haltung schon vorab publiziert: Er kann sich eine Werbereduzierung auf 60 Minuten und eine Welle vorstellen, wie verschiedene Verbände sie fordern. Das setzt allerdings voraus, dass die Einnahmeverluste vollständig und auf Dauer kompensiert werden. Andernfalls sei zu befürchten, dass zusätzliche Sparauflagen folgen und die Programmqualität Schaden nimmt.

Mit weiteren Punkten, unter anderem dem Letztentscheidungsrecht des Intendanten und der Beteiligung des WDR an radio NRW, befasst sich die schriftliche Stellungnahme des DJV-NRW. Vorbereitet wurde die Positionierung von einer Arbeitsgruppe mit DJV-Mitgliedern aus den öffentlich-rechtlichen und privaten Medien, denen Frank Stach nach der Anhörung für ihre Arbeit und die intensiven Diskussionen dankte.||

Corinna Blümel

 

JOURNAL 6/15

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