Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Vermehrt werden Pauschalisten angestellt – oft zu fragwürdigen Konditionen

„Compliance“ in Verlagen: für oder gegen Freie?

Seit der Zoll für „Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen“ in Medienhäusern zuständig ist, sind Scheinselbstständigkeit und Pauschalistenwesen zu einem Problem geworden. Erst zeigte sich Springer selbst an, dann wurde DuMont verpfiffen – und jetzt bewegt sich sogar die Funke Mediengruppe. Wegen der „Leiharbeit im Journalismus“, so ein taz-Titel Mitte 2015, stehen Verleger, deren Geschäftsführer und ihre Chefredakteure unter Druck.

Dabei geht es den Medienhäusern um Rechtssicherheit, wie sie betonen. Dass Staatsanwälte anklopfen und wegen nicht gesetzeskonformen Handelns ermitteln (könnten), bringt Bewegung in eine lang geduldete Praxis. Ein weiteres Motiv liegt im Thema „Compliance“: Da sind Medienhäuser nichts weiter als normale Konzerne, die sich einen Verhaltenskodex für regel- und gesetzeskonformes Verhalten auf allen Ebenen ihrer Unternehmen geben. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit wie etwa gegen die Mediengruppe DuMont. (vgl. JOURNAL 3/15) passen da schlecht.

„Compliance, Compliance“ heißt es überall bei Funke, seit die Gruppe Mitte vorigen Jahres eine entsprechende Abteilung einrichtete. Um sich regelkonform aufzustellen, verändern die Essener unter anderem ihren Umgang mit den freien Journalisten: Zahlen müssen dafür gerade  die engsten Mitarbeiter: Pauschalisten, die ähnlich wie festangestellte Redakteure fest ins Produktionssystem eingebunden sind, aber deutlich weniger verdienen. Diese „festen“ Freien mit meist nur einem großen Auftraggeber haben häufig weder Kündigungsschutz noch Anspruch auf Urlaub und bekommen unter Umständen nicht einmal Krankheitstage bezahlt. Nicht nur das machte das Vertragsverhältnis für die Medienhäuser bisher kostengünstig. Durch den Freienstatus überließen die Medienhäuser es der Künstlersozialkasse, die Arbeitgeberbeiträge der Sozialversicherungen zu zahlen. Nun suchen die Verlage den Weg aus der nicht legalen, aber lange geduldeten Scheinselbstständigkeit.

Wie das zu guten Konditionen geht, berichtete im Januar wiederum die taz: Wer bisher als Pauschalist bei der Süddeutschen Zeitung und dem Online-Ableger vier oder fünf Wochentage und vielleicht noch im Schichtdienst gearbeitet hat, bekommt einen Redakteursvertrag – tarifliche Leistungen wie Zuschläge für das Presseversorgungswerk inklusive. Kleiner Wermutstropfen: Eingestuft werden die Pauschalisten der taz zufolge maximal im vierten Berufsjahr. Mehr Erfahrung solle aber extra vergolten werden.

Keine Großzügigkeit in NRW

Von solcher Großzügigkeit können Betroffene in NRW wohl nur träumen. Bei DuMont (ehemals M. DuMont Schauberg) dürfen sie zumindest auf Festanstellung hoffen. Allein am Standort Köln sollen laut taz mehr als 150 Pauschalisten arbeiten. Ihnen soll der Verlag nun eine Festanstellung anbieten, allerdings befristet auf ein Jahr. Bis zu sechs Monate davon sollen Probezeit sein, selbst wenn Freie Jahre oder Jahrzehnte für den Verlag gearbeitet haben. Einzelheiten gibt es von DuMont-Sprecher Björn Schmidt nicht: „Wir können keine Details über interne und vor allem nicht zu individuell zu verhandelnden Beschäftigungsverhältnissen mitteilen.“ Nur soviel: „Es gibt seitens des Verlags für neue Beschäftigungsverhältnisse individuelle Angebote und Vereinbarungen.“

Arbeitgeber wird mit der Rheinland Media24 GmbH eine weitere tariflose DuMont-Tochter. Das angebotene Bruttoeinkommen soll 20 bis 30 Prozent unter der bisherigen Monatspauschale liegen, Meedia nennt Einzelfälle zwischen 1 800 und 2 200 Euro, berichtet aber auch von Freien, die erfolgreich nachverhandelt hätten.

Bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG), der tariflosen Tochter, in der 2014 die Außenredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger (DuMont) und Kölnischer Rundschau (Heinen-Verlag) zusammengelegt wurden, sollen die Verträge finanziell nach zähen Verhandlungen besser ausgestattet sein, weiß die Gerüchteküche.

Ähnliche Sparkonditionen wie Rheinland Media24 ruft die Funke-Mediengruppe für die Pauschalisten bei ihren Anzeigenblattverlagen auf. Angestellt werden soll allerdings nur ein kleiner Teil der 70 bis 80 Betroffenen, die bei der Westdeutschen Verlags- und Werbegesellschaft mbH (WVW) und der zusammen mit dem Dortmunder Medienhaus Lensing geführten Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft (ORA) gearbeitet haben. Dem Vernehmen nach bekamen gerade mal 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Ein-Jahres-Vertrag angeboten, auch hier meist zu finanziell schlechteren Bedingungen als bisher und mit einem halben Jahr Probezeit.

Vor der künftigen Zusammenarbeit steht eine Art Aufhebungsvertrag über die vorherige Mitarbeit. Eine schwierige Entscheidung für die Betroffenen: Wer die Vereinbarung nicht unterschreibt, kann vielleicht auf eine Festanstellung klagen oder aber er wird künftig nicht mehr beschäftigt. Ein Arbeitszeugnis gibt es ohne Unterschrift auch nicht, ist aus dem Haus zu hören.

Nähere Fragen zur Zahl der Betroffenen, zu möglichen Festanstellungsklagen und zur Rolle der Compliance-Abteilung wollte der Sprecher der Funke-Mediengruppe, Tobias Korenke, nicht beantworten. Nur zur Frage nach geänderten Strukturen antwortete er ausführlich: Man stelle sich neu auf, weil man „noch stärker vor Ort präsentieren und den Fokus auf lokale Berichterstattung legen“ wolle.

Der Antwort ist zu entnehmen, dass es auch weiterhin freie Journalisten geben wird, „die sich ganz auf ihre Arbeit draußen konzentrieren und uns Geschichten liefern“. Die Redakteure würden in Spitzenzeiten der Produktion durch Redaktions- und Produktionsassistenten unterstützt.

Erstmal Fragebogen unterzeichnen

JOURNAL-Recherchen zufolge sind die 16 neuen „Gebiets- oder Vertretungsredakteure“ künftig in der Regel für vier dieser über 70 Wochenanzeiger,  Stadtspiegel oder Süd-, City-, Nord-, Ost-, West-Anzeiger zuständig. Sprich: Für weniger Geld sollen sie wohl mehr leisten. Die von Korenke erwähnten Freien müssen einen vorausgefüllten Fragebogen des Verlags ergänzen, bevor sie Aufträge erhalten. Damit soll Mitarbeit ausgeschlossen werden, die nicht der neuen „Richtlinie Freie Mitarbeiter in den Redaktionen der Funke Mediengruppe (FMG)” entspricht. Für 850 und 450 Euro sollen die Freien dann bei den Anzeigenblättern vom Niederrhein übers Ruhrgebiet bis ins Sauerland jobben. Gleichzeitig sollen aber die Redaktionsetats für freie Mitarbeiter um bis zu mehr als die Hälfte eingedampft werden.

Wer künftig die anfallende Arbeit bei den WVW/ORA-Blättern erledigen soll, ist den Mitarbeitern nicht klar. Das zeigten zahlreiche vertrauliche  Gespräche bei dieser Recherche über „diese Compliance-Geschichte“. Die Redaktionen fürchten um die über Jahre mühsam aufgebaute Qualität der redaktionellen Berichte für den sublokalen Bereich. Zu befürchten ist, dass Fotos und Texte über lokale Themen künftig mangels Zeit und Honoraren noch mehr als bisher schon über die sogenannten Bürgerreporter des Online-Portals Lokalkompass.de generiert werden. Auf der 2010 gestarteten Plattform der WVW-Anzeigenblätter schreiben Bürgerreporter über selbst gewählte lokale Themen oder laden Fotos hoch.||

Werner Hinse/Corinna Blümel

 

JOURNAL 1/16

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