Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Zehn Tipps, wie Journalisten sich gegen Übergriffe schützen

Rechte, Linke, Hools & Co.

Bedroht, beschimpft und bespuckt. Getreten, geschlagen oder geschubst – das ist für manche Journalisten inzwischen Teil des Arbeitsalltags. Und zwar nicht in Russland, Ägypten oder Lateinamerika, sondern in Deutschland. 2015 zählte das Europäische Zentrum für Presse- und Meinungsfreiheit (ECPMF) aus Leipzig deutschlandweit 29 tätliche Angriffe, 13 Fälle schwerer Sachbeschädigung von beispielsweise Kameras oder Redaktionsautos und sieben Bedrohungen. Die Forscher gehen allerdings von „einem beträchtlichen Dunkelfeld“ aus, da viele Fälle womöglich nicht öffentlich werden. Und der Trend setzt sich fort: Mit Stand April 2016 registrierte das ECPMF bereits zehn tätliche Angriffe auf Journalisten.

Neben Sachsen mit der Pegida-Hochburg Dresden ist NRW Kernland der Übergriffe. In Köln machten „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) Schlagzeilen mit Übergriffen gegen Journalisten. Dortmund erlangte traurige Berühmtheit, weil hier Neonazis falsche Todesanzeigen mit den vollen Namen von Berichterstattern im Internet verbreiteten. Tätliche und verbale Übergriffe kommen auch aus den Reihen von Pegida-Ablegern und Anhängern der Alternative für Deutschland (AfD). Weitere Täter sind Hooligans und gewaltbereite Fußballfans. Das JOURNAL hat bei erfahrenen Kollegen Tipps gesammelt, wie Journalisten sich gegen Übergriffe schützen können. Alle Gesprächspartner haben schon teils massive Übergriffe erlebt – und berichten weiter.

1. Kontakt zur Polizei pflegen

Oberste Regel für Sicherheit auf Demos und bei Derbys: der Schutz durch die Polizei. Da sind sich Berichterstatter und Behörden einig. „Als allererstes bei der Pressestelle der Polizei melden!“, empfiehlt der freie Journalist Marcus Arndt. Das gilt auch, wenn – in seltenen Fällen – die Presseausweiskontrolle mal etwas länger dauert. Damit reagiert die Polizei auf die zunehmende Zahl von Extremisten, die versucht, sich mit im Netz gekauften Presseausweisen auszuweisen. „Für uns ist das ein großes Problem“, sagt Nina Vogt, Sprecherin der Polizei Dortmund. Die Pressestelle der Polizei bemühe sich um schnelle Klärung. Dass das gut funktioniert, bestätigt WDR-Journalist Christof Voigt. Oft sind bei Großeinsätzen auch Pressesprecher direkt vor Ort. Klagen über mangelnde Hilfsbereitschaft der Polizei gibt es aus Kollegenkreisen kaum noch – da hat sich was getan.

Übrigens: Auch bei Recherchen im Milieu freut sich die Polizei über Voranmeldung, sagt Nina Vogt. „Es hilft uns zu wissen, wenn Journalisten zu einer bestimmten Zeit in einschlägigen Wohn­gegenden unterwegs sind – dann sensibilisieren wir die Leitstelle und die Streifen vor Ort.“

2. Mit Kollegen ein starkes Netzwerk bilden

Gerade unter freien Journalisten gilt oft: Jeder ist sich selbst der Nächste. Doch wer über rechte Demos berichtet, braucht die Unterstützung der Kollegen. Peter Bandermann von den Ruhr Nachrichten warnt vor einer Einzelkämpfer-Mentalität: „Klar sind wir erst mal als Konkurrenten vor Ort. Aber in diesen Situationen müssen wir zusammenhalten.“ Also: Namen und Telefonnummern tauschen; Bilder anbieten, wenn ein anderer am Drehen gehindert wurde; sich bei Beleidigungen oder Rempeleien als Zeuge zur Verfügung stellen; und vor allem: aufeinander achten. Wer gerade durch ein Objektiv schaut, kann nicht sehen, ob gleich Steine fliegen – und freut sich über die Warnung.

3. Auf Demos: Augen auf und flinke Füße

Als wichtigsten Schutz bezeichnet Christof Voigt seine Erfahrung: „Man lernt, wie man sich zu bewegen hat.“ Entscheidend ist es, schnell zu reagieren, wenn Demonstranten oder Polizisten losstürmen. Sonst findet man sich plötzlich zwischen den Fronten wieder. Um solche Situationen zu vermeiden, helfen eine gute Beobachtungsgabe und ein „dynamisches Verhalten“, wie Peter Bandermann es nennt: „Nur wer sich auf der Demo bewegt, behält die Übersicht über das Geschehen.“ Sinnvoll ist, den Demo-Ort gut zu kennen, notfalls indem man ihn per Google Streetview auskundschaftet. „Letztlich ist es aber eine Bauchentscheidung, wo es gerade sicher ist“, erklärt Bandermann. 

4. Abstand halten

„Nah ran“ – das ist oft die Forderung von Redaktionen. Auf rechten Demos empfiehlt sich das nicht. Mit Tele-Objektiven könne man auch aus 30 Metern Entfernung vernünftige Bilder machen, sind sich die befragten Kollegen einig. Wer an eine aufgeheizte Menge herangeht, riskiert eine zerschlagene Kamera. Und kann dann gar keine Bilder in die Redaktion zurückbringen.

Klar: O-Töne sind so nicht möglich – allerdings seien Demo-Teilnehmer meist ohnehin nicht zum Interview bereit, sagt Marcus Arndt. „Wer unbedingt einen O-Ton braucht, sollte eher den Redner auf der Kundgebung oder die Organisatoren fragen – das kann schon mal klappen.“

5. Den eigenen Körper schützen

Manche Journalisten setzen auf Schutzbekleidung: einen Helm, auf dem „Presse“ steht, und eine Schutzweste. Beides soll vor allem gegen Wurfgeschosse schützen. Nachteil: Schutzbekleidung macht etwas unbeweglich und ermüdet bei stundenlangen Demo-Einsätzen.
Grundsätzlich abzuraten ist von einer Bewaffnung. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Waffen ohnehin verboten. Zudem böten Selbstverteidigungsmittel wie Pfefferspray nur trügerischen Schutz, sagt Polizeisprecherin Nina Vogt: „Kann man unter Adrenalin überhaupt noch damit umgehen? Oder schießt man das Spray in den Wind und bekommt es dann selbst in die Augen?“ Bei Waffen bestehe immer die Gefahr, dass Gegner sie in die Hand bekommen. Und: „Waffen führen zur Eskalation – immer.“ Auf ­einen Kampf sollte man sich nie einlassen, sagt Peter Bandermann. Man sei wahrscheinlich in der Unterzahl, zudem mit Equipment behangen – das anschließend garantiert weg sei. Dann lieber Deeskalation. Oder weglaufen.

6. Die eigenen Rechte kennen

Blog dokumentiert Gewalt

Gewalt gegen Journalisten? Was früher ein Thema für wenige Kollegen war, die über Rechtsextreme berichten, erreicht die Branche nun großflächiger. Neben Aufmärschen und Treffen von Rechtsradikalen werden auch Demonstrationen von Pegida & Co. immer aggressiver. Mit dem Augenzeugen-Blog will der DJV diese Entwicklung besser sichtbar machen. Journalistinnen und Journalisten können hier ihre Erfahrungen mit rechtsextremer Gewalt dokumentieren. Zudem kommen Experten und Politiker in Interviews zu Wort. Begleitet wird dieser Schritt in die Öffentlichkeit von Gesprächen mit Politik und Sicherheitskräften, damit diese entschiedener gegen die Bedrohung von Medienschaffenden vorgehen. Initiator von Augenzeugen.info ist der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall, der als Journalist seit zwei Jahrzehnten über Rechtsextremismus berichtet./cbl

Augenzeugen.info

Bandermann findet: „Jeder Journalist sollte Artikel 5 Grundgesetz auswendig können!“ Stichwort: Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch sonst hilft es zu wissen, wo die eigenen Rechte geregelt sind: Dass niemand Journalisten mit Presseausweis von öffentlichen Versammlungen (auch in geschlossenen Räumen) ausschließen darf, steht in Paragraf 6 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes. Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) ­regelt, dass Journalisten Fotos oder Filmaufnahmen von einer Versammlung auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlichen dürfen. Wichtig: Die Aufnahme muss die Veranstaltung selbst zum Gegenstand haben. Einzelporträts ­gehen nur, wenn der Abgebildete besonders repräsentativ für die Demo ist oder sich selbst in besonderer Weise exponiert – etwa, indem er eine Rede hält.

Finden Journalisten dagegen das eigene Foto auf Prangerseiten oder Steckbriefen im Netz, verstößt das gegen Paragraf 22 des KUG, denn es ist vermutlich ohne ihre Einwilligung geschehen. Dagegen vorzugehen ist aber schwer. Denn Seiten, auf denen die Fotos auftauchen, verstoßen in der Regel gegen die Impressumspflicht (Telemediengesetz Paragraf 5). Sinnvoll ist dann eine Beschwerde bei der Landesanstalt für Medien.

Das Strafgesetzbuch verbietet Beleidigung (Paragraf 185), Nötigung (Paragraf 240) oder Bedrohung (Paragraf 241). Für Laien ist die juristische Bewertung aber schwierig, findet Peter Bandermann. Dass ihm mutmaßlich Rechte Munition nach Hause geschickt haben, habe er „subjektiv sehr wohl als bedrohlich empfunden, aber strafrechtlich wird das nicht so gewertet.

Der Täter muss mit einem konkreten Verhalten drohen – die Munition war so gesehen zu subtil. Zudem muss es um ein Verbrechen gehen – also eine schwere Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bewehrt ist (Strafgesetzbuch Paragraf 12). Nicht jede Körperverletzung fällt darunter: „Ich hau dir auf die Fresse!“ ist juristisch betrachtet keine Bedrohung. Oft werden Drohungen allerdings so formuliert, dass womöglich eine Beleidigung vorliegt – die klare Kundgebung einer Missachtung der Person.

Auch Nötigung ist für den Laien schwer zu erkennen: Grundsätzlich liegt sie vor, wenn ­einer den anderen beispielsweise mit körperlicher Gewalt oder zumindest der Androhung davon zu irgendetwas bringen will. Im Einzelfall geht es immer um die Abwägung: In gewissem Abstand die Hand vors Objektiv zu halten, um den Berichterstatter am Fotografieren zu hindern, ist im Zweifel kein nötigendes Verhalten. Anders verhielte es sich vermutlich, wenn einer rabiat in die Kamera greift. Auf Juristendeutsch: Es kommt immer darauf an, ob eine Verletzung der Mittel-Zweck-Relation vorliegt.

In jedem Fall gilt: Wer vermutet, Opfer einer Straftat zu sein, sollte Tipp 7 beherzigen.

7. Übergriffe anzeigen

„Bei Übergriffen sollte man auf jeden Fall einen Strafantrag stellen“, findet Marcus Arndt. Das sieht auch Christof Voigt so. „Wir haben im Zweifel ja alles in Bild und Ton dokumentiert“, sagt Voigt, „und von den Gerichten abgestraft zu werden sendet eine klare Botschaft an Extremisten.“ Auch Peter Bandermann hat schon Anzeigen erstattet: „Nazis versuchen mit ihren Taten immer wieder, die Grenzen dessen zu verschieben, was gesellschaftlich akzeptiert ist. Diese Freiräume darf man ihnen nicht lassen!“ Polizeisprecherin Vogt bittet darum, sich wenn möglich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, um der Polizei nach der Anzeige die Arbeit zu erleichtern.

8. Auskunftssperre erwirken

Selbst Privatadressen, die nicht im Telefonbuch oder Internet stehen, können Rechten in die Hände fallen: Die erstatten beispielsweise Anzeige gegen Medienvertreter – oft wegen erfundener Vergehen. Die Polizei kann das nicht ignorieren, sagt Nina Vogt: „Wir müssen handeln, sobald der Verdacht einer Straftat vorliegt. Das ist unsere Pflicht.“ Folge: Die Adresse des Beschuldigten taucht in den Akten auf – und ein von Nazis beauftragter Anwalt beantragt Einsicht in diese Akten.

Christof Voigt empfiehlt, als Ladungsadresse stets die der Redaktion anzugeben. Das ist gängige Praxis und auch von der Polizei akzeptiert. Häufig beantragen betroffene Journalisten auch eine Auskunftssperre: Ihre Privatadresse wird dann von Behörden nicht mehr herausgegeben und in offiziellen Dokumenten geschwärzt.

9. Öffentlichkeit suchen

Dass Extremismus und Gewalt in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen haben, ist glücklicherweise Konsens. Wer sich bedroht oder belästigt fühlt, sollte das daher öffentlich machen. Erstens reduziert dies das Risiko eines Übergriffs – denn das Umfeld passt mit auf. Zweitens sendet es ein Zeichen an die Gegenseite: Journalisten an der Berichterstattung hindern ist nicht okay. Drittens hilft es den Betroffenen, die schwierige Situation durchzustehen. Peter Bandermann erzählt von positiven Rückmeldungen, nachdem die Ruhr Nachrichten über seinen Fall berichtet hatten: „Die Leser haben uns gebeten weiterzumachen. Das war eine ungeheure Ermutigung.“ Ebenfalls hilfreich waren für ihn die Journalistenpreise, die er erhalten hat.

10. Eigene Berichterstattung reflektieren

Neutral über eine Demo berichten, auf der man als Vertreter der „Lügenpresse“ verunglimpft und persönlich beleidig wird? Keine einfache Aufgabe. Peter Bandermann glaubt trotzdem, dass das geht: „Die Ereignisse dürfen einen nicht zu sehr ergreifen.“ Er empfiehlt, den Rezipienten in den Blick zu nehmen. Welche Infos braucht der Leser, um sich selbst eine Meinung zu bilden? Und wo drücke ich ihm vielleicht meine Sichtweise auf? Helfen kann auch Selbstberichterstattung: im Artikel oder Beitrag transparent machen, wenn es zu Bedrohungen oder Übergriffen gekommen ist. Zudem sei es enorm wichtig, in der Redaktion über die Berichterstattung zu reflektieren. Denn es sei leicht, in die Propagandafalle der Rechten zu tappen. „Deren Aktionen wollen provozieren. Deshalb diskutieren wir oft: Sollen wir berichten? Das ist eine Einzelfallentscheidung – und überwiegend entscheiden wir: nein.“ Die Diskussion im Team helfe dabei, nicht betriebsblind zu werden.

Vereinzelt gibt es bereits spezielle Trainings für Journalisten, so beim SWR in Mainz. Auch in Dortmund soll nach Redaktionsschluss ein Workshop stattfinden, denn der nächste Härtetest für die Berichterstatter steht an: Für den 4. Juni hat die Partei „Die Rechte“ Neonazis aus der ganzen Bundesrepublik nach Dortmund eingeladen.||

Helene Pawlitziki

JOURNAL 3/16

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