Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Die Situation bei der VG Wort ist verfahren

Streit statt Geld

Höhere VG-Wort-Ausschüttungen für Urheber. Das klingt nach ­einer rundum erfreulichen Sache, ist aber bei näherer ­Betrachtung erstmal vor allem eins: kompliziert. Seit der Bundes­gerichtshof sein Urteil zur Verteilungspraxis in der Verwertungsgesellschaft der Autoren gefällt hat (siehe Kasten), gibt es mehr Streit als Freude. Und viele offene Fragen. Was bedeutet das Urteil konkret? Bekommen Urheber dauerhaft mehr Geld? Wer wirbt warum dafür, dass Ausschüttungen auch künftig zwischen Urhebern und Verlagen geteilt werden? Welche Vor- oder Nachteile hätte es, wenn die VG Wort zu einer reinen Urheber­gesellschaft würde? Und ganz wichtig natürlich: Wann erhalten die Urheber das Geld, das ihnen rückwirkend zusteht?

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort sollte im September helfen, vor allem diese letzte Frage zu klären. Konkret ging es unter anderem um Rückforderungen gegenüber Buchverlagen und die darauf folgenden Ausschüttungen an die Urheber. Statt dessen zeigte sich die VG Wort zerstritten und handlungsunfähig. Wann die Urheber das Geld erhalten, das ihnen ­zusteht, ist offengeblieben. Noch viel schlimmer: Der Konflikt hat sich durch die Versammlung so hochgeschaukelt, dass Kompromisse in weite Ferne gerückt scheinen.

Künftig mit oder ohne Verlage?

Nach dem Urteil scheint es nahezuliegen, den Verlagen bei der VG Wort den Stuhl vor die Tür zu stellen, wie es der siegreiche Kläger, Jurist und Autor Martin Vogel und andere Urheber laut fordern. Trotzdem hatte der DJV-Gesamtvorstand im Juni 2016 dafür plädiert, die VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlagen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die bisherige Zusammenarbeit in der VG Wort habe sich bewährt und sei ein ­Garant dafür, dass die Urheber auch zukünftig Vergütungen in nennenswertem Umfang erhielten. Ähnlich hatte sich die dju in Ver.di positioniert. Nicht zuletzt wirbt natürlich die VG Wort selbst ­dafür, die Verleger im Boot zu behalten.

Um diese Position zu erläutern und Fragen zu beantworten, hatte der DJV-NRW im Spätsommer zusammen mit der dju in Ver.di zu zwei VG-Wort-Abenden in Münster und Düsseldorf eingeladen. Wenige Tage vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung erläuterte Vorstandsmitglied Dr. Robert Staats in Düsseldorf die Sicht der VG Wort. Danach sei die Annahme, man habe den Autoren lange Zeit Gelder „vorenthalten“, ein Missverständnis. Die Verwertungsgesellschaft wurde 1958 als gemeinsame Einrichtung von Autoren und Verlagen gegründet, Gremien seien paritätisch besetzt und könnten nur im Einvernehmen entscheiden.

Über Jahrzehnte sei die Verlegerbeteiligung ­unstrittig gewesen. Erst die Urheberrechtsnovelle von 2002 habe eine Rechtslage geschaffen, die man „so auslegen konnte, dass den Verlagen nichts zusteht“. 2007 habe die Bundesregierung den ­betreffenden ­Paragrafen 63a noch einmal novelliert, um deutlich zu machen, dass die Verlage nach dem Willen des Gesetzgebers an den Ausschüttungen beteiligt werden sollten. Allerdings reichte diese Präzisierung nicht aus, wie das vorliegende ­Gerichtsurteil zeigt.

Die VG Wort und das Vogel-Urteil

Die VG Wort macht Zweitverwertungsrechte ­gegenüber Dritten geltend, etwa Vervielfältigungsrechte oder Bibliothekstantiemen. Sie vertritt nach eigenen Angaben 400 000 wahrnehmungsberechtige Autoren, von denen jährlich rund 150 000 Ausschüttungen erhalten, und mehr als 10 000 Verlage. Urheber und Verlage sind jeweils in drei Berufsgruppen unterteilt (Belletristik/Bühnenwerke, Journa­lismus/Sachbuch sowie Wissenschaft/Fachbuch).

 

Bisher erhielten die Verlage bei den meisten (aber nicht allen) Nutzungsarten pauschal 30 oder 50 Prozent der Ausschüttungen. Dagegen hatte der Wissenschaftsautor Martin Vogel geklagt und nach jahrelangem Prozess im April letztinstanzlich vor dem BGH Recht bekommen. Der BGH forderte, dass die VG Wort genau prüfen muss, wer Rechte an den Beiträgen hat, um das Geld entsprechend zu verteilen. Das gilt sowohl für Verlage wie für Autoren, wenn sie Geld von der VG Wort haben wollen. Bisher bringen die Verlage – anders als die Urheber – pauschal keine eigenen Rechte in die VG Wort ein, die Ansprüche auf einen Anteil der Erlöse rechtfertigten.

 

Nicht betroffen von dem Urteil sind die Ausschüttungen an Rundfunkjournalisten sowie an diejenigen, die Vergütungen für Pressespiegel erhalten, weil Verleger daran auch bisher nicht beteiligt waren.

 

Neben der großen Zahl der Wahrneh­mungsberechtigten hat die VG Wort als Verein auch einige hundert Mitglieder, die unter anderem über Satzung und Verteilungsplan entscheiden. Seit dem Frühjahr ist die Zahl der Mitglieder stark gestiegen. Über Voraussetzungen und Kosten der Mitgliedschaft informiert die VG Wort auf ihrer Seite./ cbl

 

Nachdem Vogel 2011 vor dem Landgericht München gegen die bisherige Praxis geklagt und 2012 Recht erhalten hatte, sei die Rechtslage ­unsicher gewesen.  Deswegen hatte die VG Wort in den Jahren 2012 bis 2014 an die Verlage nur noch unter Vorbehalt ausgeschüttet. Nach einem erneuten Sieg Vogels vor dem Oberlandesgericht hatte die VG Wort 2015 von einer Ausschüttung an die Verlage abgesehen. Letzte Klarheit über die Rechtslage bestehe aber erst mit dem jetzigen Urteil, erklärte Staats, so dass Geld von den Verlagen zurückgefordert und an die Autoren ausgeschüttet werden kann. Die Rede ist von rund 100 Millionen Euro.

Über diese Rückforderung zumindest von den Buchverlagen und nachfolgende Ausschüttung hätte die außerordentliche Mitgliederversammlung am 9./10. September in München entscheiden sollen. Allerdings fand keiner der vorliegenden Anträge eine ausreichende Mehrheit. Neben dem Vorstand hatte der erfolgreiche Kläger Martin Vogel einen Antrag eingereicht, der Verband der Freischreiber sogar mehrere.
Wegen eher radikaler Forderungen (etwa eine Fristsetzung von zwei Wochen gegenüber den rückzahlungspflichtigen Verlagen) bestand für die Anträge von Vogel und Freischreibern keine Aussicht auf Erfolg. Denn zustimmen mussten eben nicht nur Journalisten, sondern auch die Mitglieder der fünf anderen Berufsgruppen. (In den Bereichen Belletristik/Bühnenwerke, Journalismus/Sachbuch und Wissenschaft/Fachbuch gibt es jeweils eine Berufsgruppe für Urheber und für Verleger.)

Ungewöhnliche Bruchlinie

Dabei verläuft die Bruch­linie beim ­aktuellen Streit mal nicht zwischen Urhebern und Verlagen. Vielmehr stehen die Journalisten relativ ­allein unter den anderen Berufsgruppen. In der Belle­tristik etwa schätzen viele Autoren ihrem Verlag, weil sie neben der eigenen kreativen Leistung auch Lektorat, Vertrieb und Marketing als wichtige Faktoren für ihren Erfolg sehen.

Dagegen haben viele Journalistinnen und Journalisten - ob feste oder freie - ihre Loyalität gegen­über den Medienhäusern in den vergangenen Jahren eingebüßt. Wer von seinem Verlag nur als Kostenfaktor behandelt wird, sieht wenig Anlass, genau dem etwas abzugeben. Auch dass die Zeitungsverleger kürzlich die Weiterbildungseinrichtung ABZV geschlossen haben, die sie bisher aus den VG-Wort-Tantiemen finanzierten, hat ihnen nicht gerade Sympathie eingebracht.

Diese unterschiedlichen Interessen waren in den Diskussionen im Netz deutlich geworden, aber auch bei den erwähnten Info-Abenden in Münster und Düsseldorf. Richtig zum Ausbruch ­kamen sie bei der VG-Wort-Mitgliederversammlung in München. Der Antrag des Vorstands scheiterte, weil in der Berufsgruppe der Journalisten wenige Stimmen zur satzungsändernden Zweidrittelmehrheit fehlten. Nach diesem Antrag hätten den Verlage die fraglichen Gelder bis Ende ­November zurückzahlen müssen, so dass die Buchautoren ihren Anteil mit der Jahresausschüttung 2017 erhalten hätten.

VG-Wort-Vorstand und -Verwaltungsrat hatten ­ihren Antrag am Vortag überarbeitet, um den Kritikern in einigen Punkten entgegenzukommen. Zum Beispiel bei den sogenannten Abtretungen, mit denen Autoren auf ihren Anteil verzichten können, etwa um kleine Verlage zu schützen. Eine solche Regelung wird als Ausweg gesehen, um Verlage in der VG Wort halten zu können. Anders als im Vorstandsantrag ursprüng­lich vorsehen, sollte der Verzicht nicht gegenüber dem Verlag erklärt werden, sondern gegenüber der VG Wort. Das soll ausschließen, dass Verlage ihre Autoren zu einer entsprechenden Abtretung drängen können.

Kurzfristige Änderungsanträge sind nichts ­Ungewöhnliches in Vereinen und Verbänden. Aber die Freischreiber-Vertreter misstrauten den Kompromissvorschlägen und wollten alles in Ruhe juristisch prüfen können. So stimmten sie dagegen und ließen die Zweidrittelmehrheit um wenige Stimmen scheitern. Bis zur kommen­den außerordentlichen Mitgliederversamm­lung Ende November stehen der Vorstand und die verschiedenen Interessengruppen vor der Aufgabe, einen Kompromiss zu finden. Dabei stand für diese zweite Sitzung auch vorher schon ­genug auf der Tagesordnung: Entschieden werden muss unter anderem über die erforderlichen Änderungen von Satzung, Wahrnehmungsvertrag und den Verteilungsplan für die Zukunft. Erforderlich sind weiterhin Zweidrittelmehrheiten - in jeder der sechs Berufs­gruppen.

Nicht einfach das Doppelte

Die Vorstellung, dass Autoren künftig auf jeden Fall das Doppelte bekommen, ist übrigens aus mehreren Gründen ein Irrtum. Die 50:50-Quote gibt es nur im Wissenschaftsbereich, in der Belletristik erhalten die Autoren 70 Prozent, die Verlage 30 Prozent. Die Aufteilung 70:30 gilt auch im ­Bereich Journalismus - allerdings nur zum Teil. Ausschüttungen aus dem Pressespiegel gehen bisher schon zu 100 Prozent an die Urheber. Je nachdem, wie die eigene Ausschüttung sich zusammensetzt, würde der zu ­erhoffende Zuwachs also kleiner oder größer ausfallen.

Allerdings ist gar nicht ausgemacht, dass die Einnahmen der VG Wort in gleicher Höhe fließen würden wie bisher, falls die Verlage aus ihr ausscheiden. Die Verwertungsgesellschaft fürchtet, an Durchsetzungskraft zu verlieren, wenn sie künftig allein Urheber zum Beispiel gegenüber der ­Geräteindustrie verträte. Was, wenn diese die mühsam errungene Einigung wieder aufkündigen würden, um künftig weniger an die VG Wort zahlen zu müssen? Noch schlimmer, wenn sie sogar rückwirkend Forderungen stellen würde?

Die VG Wort wirbt mit einem weiteren Argument dafür, die Verlage im Boot zu halten: Die Digitalisierung bringe zunehmend neue Lizenzmodelle mit sich, bei denen die Rechteeinbringung keine Rolle mehr spiele. Hier seien die Durchsetzungsmöglichkeiten höher, wenn man gemeinsam auftrete, als „One stop shop“, wie das in der Wirtschaft genannt wird. Wobei letztlich die Frage ist, bis zu welchem Punkt die Verlage dabei bleiben wollen. Das räumte auch Dr. Staats in Düsseldorf ein. Wenn die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht erhalten, hätten sie formal zwar wieder Rechte, die sie in die VG Wort einbringen könnten. Genauso gut könnten sie aber entscheiden, diese künftig ohne die Urheber einzutreiben.||

Corinna Blümel

JOURNAL 5/16

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