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Herzliche Einladung zur virtuellen Wahlversammlung 2026

Save the date: 10. Juni 2026, 16 Uhr

Herzliche Einladung zur virtuellen Wahlversammlung 2026

Nutzt die Chance, als DJV-NRW-Mitglied Eure Fachausschüsse und die Delegierten für den DJV-Bundesverbandstag 2026 zu…
https://memberline.de/djv/Seminare/va_anmeldung.php?kursid=2373#c34522

Demokratie fängt im Kleinen an: Wählt mit!

Der DJV-NRW lädt seine Mitglieder herzlich zur virtuellen Wahlversammlung ein. Wir tagen am Mittwoch, 10. Juni, ab 16 Uhr. 

Wir haben Euch bereits eine erste Mail mit der Einladung und der Aufforderung zur Anmeldung verschickt. Als DJV-NRW-Mitglied Ihr könnt Euch hier anmelden und bekommt dann eine Bestätigungsmail. Alle Angemeldeten erhalten 48 Stunden vor der Veranstaltung den Link zur Teilnahme und zu den notwendigen Unterlagen. Bei Rückfragen wendet Euch bitte per Mail an: wahlversammlung@djv-nrw.de. Eröffnet wird die virtuelle Wahlversammlung um 16 Uhr durch den Landesvorstand. Das Ende der Veranstaltung ist für etwa 19 Uhr geplant. Turnusgemäß werden in diesem Jahr die Mitglieder der Fachausschüsse neu gewählt. Mehr zur Wahl der Fachausschüsse findet Ihr unten auf der Seite in den FAQ.

Außerdem finden am 10. Juni die Wahlen der Delegierten für den DJV-Bundesverbandstag  von 8. bis 10. November 2026 in Wiesbaden statt. Mehr zur Wahl der Delegierten findet Ihr ebenfalls in den FAQ.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr als Mitglied nur dann vom Stimmrecht Gebrauch machen könnt, wenn Euer Beitragskonto ausgeglichen ist. Dies wird nach der Anmeldung überprüft. Bei Beitragsschulden ruht das Stimmrecht. Außerordentliche Mitglieder müssen auf das aktive und passive Stimmrecht verzichten; sie können weder wählen noch für Ämter im DJV-NRW oder als Delegierte für den Landesverband gewählt werden. 

Wir freuen uns darauf, möglichst viele unserer Mitglieder bei unserer Wahlversammlung begrüßen zu dürfen!

Mit herzlichen Grüßen, Eure Andrea Hansen, Landesvorsitzende DJV-NRW

Hier anmelden für die virtuelle Wahlversammlung am 10. Juni 2026

Nur die Mitglieder des DJV-NRW sind wahlberechtigt.

http://t1p.de/Wahlversammlung2026

FAQ: Alles zur Wahlversammlung 2026

Noch Fragen zur virtuellen Wahlversammlung? Hier sind die Antworten. 

Warum gibt es in diesem Jahr keinen Gewerkschaftstag?

Der Gewerkschaftstag 2024 hatte per Satzungsänderung entschieden, dass der traditionelle Gewerkschaftstag in Präsenz nur noch alle zwei Jahre stattfindet, und zwar jeweils in den ungeraden Jahren, in denen der Landesvorstand gewählt wird. In den geraden Jahren (2026, 2028, …) entfällt der Gewerkschaftstag – in diesem Jahr erstmals. Die Fachausschüsse werden ausschließlich digital gewählt. Das gleiche gilt für die Delegierten zum Verbandstag. Denn auch die Verbandstage auf Bundesebene finden im Zweijahres-Rhythmus statt, allerdings versetzt zu den Gewerkschaftstagen des Landesverbands NRW: Der Bund tagt 2026, der nächste Gewerkschaftstag des DJV-NRW ist folglich 2027.

Welche Regelungen gelten für Rechenschaftsbericht und die Verabschiedung des Haushalts?

Auf Gewerkschaftstagen nehmen die Mitglieder auch die Rechenschaftsberichte des Landesvorstands entgegen und beschließen über den Haushalt. Nach der neuen Regelung übernimmt diese Aufgaben in den geraden Jahren der Gesamtvorstand, der zwischen den Gewerkschaftstagen das höchste Entscheidungsgremium im Landesverband ist. Erstmals geschieht das in diesem Frühjahr bei der Gesamtvorstandssitzung am 27. April.

Wird die virtuelle Wahlversammlung Standard?

Die virtuelle Wahlversammlung wird uns erhalten bleiben, wenn auch in geänderter Form. Es ist beabsichtigt, die Fachausschuss-Mitglieder und die Delegierten ab 2028 in einem rein digitalen Wahlverfahren ohne Videoversammlung zu bestimmen. Damit dies rechtssicher möglich ist, wird der DJV-NRW auf dem diesjährigen Bundesverbandstag eine Satzungsänderung beantragen, die Abstimmungen ohne eine solche Videoversammlung ermöglicht. 

Was geschieht auf der virtuellen Wahlversammlung?

Die virtuelle Wahlversammlung am 10. Juni dient ausschließlich dazu, die Delegierten und die Mitglieder der Fachausschüsse zu wählen. Erforderlich ist eine Anmeldung. Anders als auf einem Gewerkschaftstag gibt es weder Haushaltsdiskussionen noch Anträge. Auch die Rechenschaftsberichte entfallen - bis auf die der Fachausschüsse, die wie immer ausschließlich schriftlich vorliegen.

Wie funktionieren die Delegiertenwahlen und wie kandidiere ich dafür?

Wer für die Wahlversammlung angemeldet ist, erhält rechtzeitig den Link mit den Informationen zu den nominierten Kandidat:innen für die Delegiertenwahlen. Die Wahl der Delegierten findet wie in den Vorjahren über ein Wahl-Tool statt. Die Wahl wird mit Beginn der Versammlung eröffnet und gegen Ende der Versammlung geschlossen, sodass ausreichend Zeit bleibt, sich über die Kandidierenden zu informieren.

Wie kandidiere ich dafür?

Der DJV-NRW ermuntert auch jüngere Mitglieder, sich als Delegierte zur Wahl zu stellen. Bewerber:innen müssen entweder von einem Ortsverein, einem Fachausschuss oder einer Betriebsgruppe nominiert werden. Kandidierende müssen eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Diese muss spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung, also bis Mittwoch, 3. Juni, 24:00 Uhr in der Geschäftsstelle vorliegen. Bewerber:innen, deren Verpflichtungserklärung später eingeht, können bei der Delegiertenwahl nicht berücksichtigt werden.

Wie funktionieren die Fachausschusswahlen - und wie kann ich kandidieren?

Wer für die Wahlversammlung angemeldet ist, erhält rechtzeitig den Link mit den Informationen zu den nominierten Kandidat:innen. Die vollständige Wahlliste für die Fachausschusswahlen kann allerdings erst kurz vor der Wahl fertiggestellt werden, weil Kandidaturen noch eine Stunde nach Beginn der Wahlversammlung möglich sind. Die Wahl der Fachausschüsse findet wie in den Vorjahren über ein Wahl-Tool statt. Die aktuelle Zusammensetzung der Fachausschüsse findet Ihr hier

Wie kann ich für einen Fachausschuss kandidieren?

Wer für einen Fachausschuss kandidieren will, sollte beruflich noch aktiv und im Bereich des jeweiligen Fachausschusses tätig sein. Es besteht die Möglichkeit, sich auf einem Formblatt vorzustellen. Für die Kandidatur ist – gemäß der 2019 geänderten Wahlordnung der Fachausschüsse – eine schriftliche Verpflichtungserklärung erforderlich, die im Vorfeld abgegeben werden muss. Sie sollte eine Woche vor der Versammlung in der Geschäftsstelle vorliegen, also bis Mittwoch, 3. Juni, 24:00 Uhr. Alternativ sind Kandidaturen bis eine Stunde nach Beginn der Wahlversammlung möglich. Sie müssen ebenfalls durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung bestätigt werden. 

Der § 4 der Wahlordnung regelt das Prozedere: Danach müssen Kandidat:innen eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgeben. Diese soll eine Woche vor der Wahlversammlung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Alternativ können Bewerber:innen die Erklärung auch bei der virtuellen Wahlversammlung an den Geschäftsführer oder einem von diesem bestimmten Vertreter senden. Dann muss sie aber spätestens eine Stunde nach Beginn der virtuellen Wahlversammlung vorliegen. Wer in Abwesenheit kandidiert (also nicht der virtuellen Wahlversammlung teilnimmt), muss dafür sorgen, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende schriftliche Erklärung vorliegt.

Die Verpflichtungserklärungen für die Wahl der Fachausschüsse sollten am besten bis Mittwoch, 3. Juni per Mail, Fax oder Post in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Spätestens müssen sie bis Mittwoch um 17:00 Uhr im Tagungsbüro vorliegen. Später eingehende Verpflichtungserklärungen für die Fachausschuss-Kandidatur können nicht mehr berücksichtigt werden. Fragen dazu beantwortet die Geschäftsstelle in Düsseldorf.

Damit die Kandidat:innen sich vorstellen können, stellt der Landesverband ein Formular zur Verfügung, das – ebenso wie die Verpflichtungserklärung – über die Gremien verteilt wird oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann.

Wo finde ich die Fachausschuss-Berichte?

Wie in jedem Jahr haben die Fachausschüsse kurze Berichte zu ihren Aktivitäten im zurückliegenden Jahr eingereicht. Die Berichte sind hier zu finden