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Der DJV beim ZDF

Aktion des DJV im ZDF: Im Einsatz für die Pressefreiheit

Zur Woche der Meinungsfreiheit gab es auch dieses Jahr wieder aktuelle Weltkarten der Pressefreiheit – eine Aktion des DJV im ZDF, die von den Kolleg:innen gut angenommen wurde.

In der Woche der Meinungsfreiheit und im Anschluss an den Tag der Pressefreiheit verteilten die Mitglieder des DJV-Vorstands im ZDF die Weltkarten der Pressefreiheit an die Mitarbeitenden in der Zentrale und den Landesstudios. Passend dazu gab es Gratis-Ausgaben der Zeitschrift „journalist*in“ sowie thematisch passende Tassen mit dem Motto: „Qualitätsjournalismus – Vielfalt - Chancengerechtigkeit“.

„Jedes Jahr verteilen wir die Karten, und sie werden gerne genommen“, sagt der Betriebsgruppenvorsitzende Markus Peick. „Allerdings fällt auch Jahr für Jahr auf, dass viele Länder immer dunklere Rottöne annehmen: Die Pressefreiheit ist hier bedrohter denn je. Umso wichtiger, dass wir das den Kolleg:innen immer wieder in Erinnerung rufen.“

Deutschland ist auf Platz 11 in der Rangliste – und nicht grün („gute Lage“), sondern orange eingefärbt („zufriedenstellende Lage“). „Reporter ohne Grenzen“ schreibt dazu: „Insgesamt ist das Arbeitsumfeld für Journalist*innen in Deutschland gut. Dennoch häufen sich Gewalt, verbale Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen Medienschaffende.“ Darüber hinaus gebe es immer wieder Gesetzesinitiativen, die den Informanten- und Quellenschutz bedrohen: „Das Recht auf den Zugang zu Behördeninformationen ist in Deutschland immer noch lückenhaft und je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.“

Foto: Regin Jaeger

Sich wehren gegen Altersdiskriminierung

Mehr als jede:r Vierte über 50 hat bereits Altersdiskriminierung im Berufsleben erfahren, sagt Hasret Duranoglu und bezieht sich auf die Xing Diversity-Studie vom März 2024. Auf einer Online-Veranstaltung der DJV-Betriebsgruppe im ZDF informierte die Syndikusrechtsanwältin des Bayerischen Journalisten-Verbands über das sogenannte „Ageism“.

Zuerst differenzierte die Juristin zwischen Mobbing und Diskriminierung.  Mobbing verlangt Vorsatz; Diskriminierung, genauer Belästigung, nicht. „Bei Mobbing reicht eine Handlung nicht aus, es geht um eine Gesamtschau mehrerer Handlungen, die zusammenkommen“, erläuterte Duranoglu.

Die Diskriminierung kann verschiedene Formen annehmen:

  • Zuweisen unterqualifizierter Aufgaben
  • Entziehen des bisherigen Aufgabengebiets
  • Verweigern von Fort- und Weiterbildung
  • Beleidigungen oder abfällige Bemerkungen über das Alter einer Person.

 

Außerdem wurden in der Gesprächsrunde angesprochen:

  • Isolierung von Personen
  • Vorenthaltung von Informationen
  • Keine Einladung zu bestimmten Teams-Sitzungen und -Seminaren
  • Übergehen bei Beförderungen

Dabei ist nicht gleich alles, was ein:e Beschäftigte:r als unangenehm oder benachteiligend empfindet, schon Diskriminierung: Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht.  So sah es schon 2010 das Bundesarbeitsgericht: „Entsprechend stellen Weisungen, die sich im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers bewegen, und denen sich nicht eindeutig eine schikanöse Tendenz entnehmen lassen, in der Regel keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Gleiches kann für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrundeliegen.“

Und im ZDF?

Wichtig sei aber, dass die Anweisung sachlich begründet ist. Für die Situation im ZDF unterstrich DJV-Betriebsgruppenvorsitzender Markus Peick, dass die Tätigkeiten in ihrer Wertigkeit auch der Vergütungsgruppe entsprechen: „Alle müssen in kleinerem Umfang auch niederwertige Tätigkeiten übernehmen; das darf aber nicht systematisch geschehen und Überhand nehmen.“

Syndikusrechtsanwältin Duranoglu betonte: „Es kommt immer auf den Einzelfall an!“ Insofern müsse man die einzelnen Handlungen stets genau betrachten. Dabei liegt die Beweislast im ersten Schritt bei den Mitarbeitenden. Beleidigungen müssen auch von einem objektiven Dritten als solche empfunden werden. „Liegen Indizien jedoch nachweislich vor, kehrt sich die Beweislast um – dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt“, erklärt Personalrat Markus Peick, auch Vorsitzender der DJV-Betriebsgruppe im ZDF, und merkt deshalb an, man solle alles notieren.

Wie bekomme ich Unterstützung?

Im Sender gebe es mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen. Mitglieder können sich an den DJV im ZDF oder ihren Landesverband wenden, an den Personalrat, auch an die entsprechende Abteilung in der HA Personal oder an die Beschwerdestelle im ZDF. So können verschiedene Schritte eingeleitet werden: ein Verfahren nach der Dienstvereinbarung zu Konflikten und Belästigung oder eine Beschwerde nach Leitordnung. Das darf für die Beschäftigten keine negativen Folgen haben. Und in der Konsequenz kann auch das Mitarbeitendengespräch genutzt werden, um Schulungen – für sich und die Führungskraft – bindend zu vereinbaren. Zudem kann der DJV im ZDF überprüfen, ob die Tätigkeit der Eingruppierung entspricht. Bei Fort- und Weiterbildungen kann die Führungskraft nicht willkürlich entscheiden, gewisse Mitarbeitende auszuschließen. Hier empfiehlt es sich, sich an die Personalratsmitglieder im Fort- und Weiterbildungsausschuss zu wenden, insbesondere, wenn der Antrag „in der Schublade verschwindet“ oder gar als verweigert zurückgegeben wird, statt auf den Dienstweg zu gehen. Führt dies nicht weiter oder verspricht keinen Erfolg, gibt es auch externe Anlaufstellen wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Gewerkschaften, Psychologen oder Mediatoren. Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle finden Sie, findet ihr auch ein Formulierungshilfen.

Anspruch auf "angemessene Maßnahmen"

Bei Belästigung besteht der Anspruch, dass der Arbeitgeber effektive, aber auch angemessene Maßnahmen ergreifen muss. Das sind beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung, oder Kündigung des „Drangsalierers“ / der „Drangsaliererin“. Die Maßnahme darf dabei nicht zulasten der belästigten Person gehen! Weiter können Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung gegen das ZDF entstehen.

Schlicht und ergreifend die Arbeit zu verweigern, ist schwierig und kann zu arbeitsrechtsrechtlichen Sanktionen führen. So regelt §14 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): „Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.“

Natürlich steht der Rechtsweg offen. Betroffene DJV-Mitglieder können sich von den Justiziariaten der Landesverbände beraten lassen, auch über die Möglichkeit einer Klage vor dem  Arbeitsgericht. Wichtige Fristen: zwei Monate nach dem Vorfall beim Arbeitgeber Ansprüche geltend machen (Näheres siehe §15 IV AGG); drei Monate Zeit, um Ansprüche bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen (§ 61b I ArbGG). Bei Beleidigungen sind auch arbeits- oder strafrechtliche Schritte möglich.

Die Juristin äußerte sich bei der einstündigen Online-Veranstaltung auch zu vereinzelt geäußerten Befürchtungen: Werden Führungskräfte in Seminaren auch darin geschult, wie sie juristisch geschickt den Leidensdruck bei missliebigen Mitarbeitenden derart erhöhen, um diese mehr oder weniger freiwillig zu einem Ausscheiden zu drängen? “Hier sollten die Gewerkschaften und Personalräte hellhörig werden und gegebenenfalls mit uns gemeinsam der Sache auf den Grund gehen. Gerüchte bringen uns hier nicht weiter.” Der Vorstand der DJV-Betriebsgruppe geht dem nach und bittet um entsprechende Hinweise, die natürlich auch vertraulich behandelt werden.

Was ist „Mobbing“?

Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 einen Fall entschieden, bei dem es die vorliegenden Tatbestände betrachtet hat und dabei „Mobbing“ definiert: „Bei dieser Prüfung gilt es weiter zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen oder seiner Vorgesetzten bzw. des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzung darstellen, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers führt.  Eine solche Systematik und Zielrichtung ist dann anzunehmen, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Wesensmerkmal der als ‚Mobbing‘ bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers ist damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/ Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukommt.“

Was ist „Diskriminierung“?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht in § 3 nicht von Diskriminierung, sondern von Benachteiligung. Die folgenden werden im Einzelnen in §3 AGG definiert:

  • Unmittelbare Benachteiligung
  • Mittelbare Benachteiligung
  • Belästigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Anweisung zur Benachteiligung.

Was können Betroffene tun?

  • Einzelne Vorfälle dokumentieren (wer war beteiligt, was genau wurde gesagt oder getan, wann, Namen von Zeugen, eigene Gefühle und Gedanken)
  • Gespräch mit der / dem (ggf.  nächsthöheren)  Vorgesetzten suchen
  • Interne Beschwerdestelle anrufen
  • Gespräch mit DJV / Personalrat / HA Personal (Sozialreferat) / Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenvertretung

Erfolgreiche Personalratswahl am 30. April 2025

Bis zum 30. April konntet Ihr Euren neuen Personalrat wählen. Am späten Nachmittag wurden dann alle abgegebenen Stimmen ausgezählt. Thomas Münten, Beisitzer im DJV-NRW-Landesvorstand, wurde erneut in den Personalrat des ZDF-Landesstudios NRW gewählt. Als einziger Redakteur aus der Aktualität schaffte er es weit nach vorne und kam bei der Wahl auf den zweiten Platz. Eine Woche später wurde er von den Kolleg:innen aus dem Personalrat für weitere vier Jahre erneut zum Personalratsvorsitzenden ernannt.

Ich freue mich sehr darüber, dass Ihr mir wieder Euer Vertrauen geschenkt habt und ich künftig Eure Interessen im Personalrat vertreten darf. Danke an Euch für das entgegenbrachte Vertrauen und die Unterstützung!
Jetzt geht es an die Arbeit. Dabei möchte ich immer ein offenes Ohr für Euch im ZDF haben und freue mich auf Eure Anregungen, Wünsche und Forderungen. Schreibt einfach eine E-Mail oder sprecht mich an:

Thomas Münten:
Muenten.T@zdf.de, Tel: 0211-4366 371

Bei gewerkschaftlichen und arbeitsrechtlichen Fragen stehen Euch auch die Kolleg:innen der DJV- Geschäftsstelle selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Diese erreicht Ihr per E-Mail an zentrale@djv-nrw.de oder am Telefon (0211/23399-0). Eine Übersicht Eurer Ansprechpartner:innen im DJV-NRW findet Ihr auch hier: www.djv-nrw.de/kontakt.

Beste Grüße
Thomas Münten


Personalratswahl am 30. April 2025

Eure Stimme zählt!

Immer ein offenes Ohr, immer für Euch da!
Ich bringe Eure Anregungen, Wünsche und Forderungen ein – gemeinsam für eine starke Vertretung im ZDF!

Euer Thomas Münten

Fragen, Wünsche, Anregungen?

Ihr wollt unseren Kandidaten näher kennenlernen? Ihr arbeitet im ZDF und habt eine Frage oder ein Anliegen?

Dann schreibt Thomas Münten, er meldet sich persönlich bei Euch zurück.

Portraitbild von Thomas Muenten

Thomas Münten

ZDF Landesstudio NRW & Frontal 21

Wir beraten, unterstützen, helfen und verhandeln für ZDF-Kolleg:innen

Die Betriebsgruppe des Deutschen Journalisten-Verbands im ZDF vertritt die Interessen der DJV-Mitglieder – unabhängig vom Landesverband – im ZDF. Dazu beraten wir, verhandeln aber auch neue Tarifverträge mit dem ZDF.

Wichtig ist, dass Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen – dazu hat die Betriebsgruppe sich durch die Regelwerke gearbeitet und Ratgeber erstellt: Das „ZDF von A bis Z“ sowie als Ergänzung „Urlaub von A bis Z“. Newsletter und Flugblätter runden das Angebot ab. Vor allem aber kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch.

In der Beratung arbeiten wir eng mit den entsprechenden Landesverbänden zusammen – bei Konflikten und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen auch mit den entsprechenden Justiziariaten. Die Betriebsgruppe selbst ist dem Bundesverband zugeordnet.

Als eine der drei im ZDF vertretenen Gewerkschaften verhandeln wir auch Tarifvertrage – und dabei geht es um mehr als nur Geld. Als Beispiel seien der Tarifvertrag zur modernen Arbeit genannt, der unter anderem Tele- und mobile Arbeit im ZDF verankert hat. Hierzu gehört auch der Bestandsschutz für freie Mitarbeitende, den wir kontinuierlich verbessern.

Natürlich sind wir auch die Interessenvertretung der Journalist:innen im ZDF. Die Inhalte unserer Arbeit, deren Qualität bei steigender Arbeitsbelastung, stehen bei uns im Fokus. Dazu setzen wir Positionen und bieten Veranstaltungen zu entsprechenden Themen an.


Wir für Euch im ZDF-Personalrat

Seit Jahren stellt die DJV-Betriebsgruppe im ZDF Personalräte und den:die stellvertretende:n Vorsitzende:n. Damit ist sicher, dass wir Ihre Interessen und die aller Mitarbeitenden auch auf dieser Ebene vertreten können.

Der Personalrat hat starke Rechte: Während wir als Gewerkschaft Arbeitskampf ausrufen können, ist der Personalrat zwar verpflichtet, den Betriebsfrieden zu wahren. Aber das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz gibt ihm neben den Pflichten auch Rechte: Zahlreiche Personalmaßnahmen dürfen nur mit seiner Zustimmung umgesetzt werden.

Darüber hinaus hat der Personalrat auch in allgemeinen Angelegenheiten ein Mitbestimmungs- und sogar ein Initiativrecht. Das umfasst Regelungen zu Dienstreisen, Überwachungsmaßnahmen, IT-Technik, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und vieles mehr.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Personalrats ist es, die Einhaltung der Tarifverträge zu kontrollieren. Da wir diese selbst verhandelt haben, wissen wir, wie diese auszulegen sind.

Und selbstverständlich können wir Sie auch in unserer Funktion als Personalrat beraten.


Auf uns ist Verlass.

Damit du sicher arbeiten kannst

Schon während Corona haben wir Personalräte uns in zahlreichen Gesprächen mit dem Haus dafür eingesetzt, dass die Arbeitsplätze sicher sind. Doch ein sicherer Arbeitsplatz geht weit über eine Pandemie hinaus: Als Personalräte wachen wir über die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften – von der Größe des Büros über Ergonomie bis zum Raumklima.

Damit du Beruf und Privatleben vereinbaren kannst.

Corona hat gezeigt: Homeoffice ist für manche Führungskräfte schwer vorstellbar. Zahlreiche Vorgesetzte mussten wir erst in Gesprächen überzeugen, dass es keine Hinderungsgründe gibt. Und die gibt es auch nach der Pandemie nicht. Wir werden auch dann, wenn der äußere Druck weg ist, dafür sorgen, dass Vorgesetzte nicht vergessen: Arbeiten kann man auch zu Hause.

Corona hat auch Führungskräfte zu der Einsicht gezwungen: Es muss nicht immer 8.30 bis 17 Uhr sein. Verlängerte Mittagpausen, flexible Anfangs- und Endzeiten – alles ist möglich und muss laut Tarifvertrag möglich sein. Wir erläutern dir und deinen Vorgesetzten das auch nach der Pandemie gerne – im letzteren Fall gegenüber den Vorgesetzten bei Bedarf auch gerne nachdrücklich. Wir werden dafür sorgen, dass die Möglichkeiten des Tarifvertrags auch gelebt werden.

Eltern hatten das Problem, dass immer wieder einmal die Schulen und Kindergärten geschlossen wurden. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das ZDF großzügigere Lösungen angeboten hat. Und auch wenn Corona vorbei ist: Eltern müssen unterstützt werden. Wir sorgen dafür, dass das ZDF seinen eigenen Anspruch als familienfreundlicher Arbeitgeber einlöst. 

Damit du auch einmal Feierabend machen kannst

Den ganzen Tag am Rechner – ich muss doch erreichbar sein? Ja, aber nur während der Arbeitszeiten, nicht abends und am Wochenende. Arbeitszeitregelungen gelten auch im Homeoffice. Wir schreiten gerne ein, wenn dein*e Chef*in dich fragt, warum du auf die Mail nicht am Sonntag geantwortet hast. Und wir haben schon immer gefordert: Arbeitszeiterfassung muss für jeden möglich sein, der fürchtet, unbezahlte Überstunden zu machen. Wir brechen auch hier Widerstände.

Damit du dir nicht Sorgen machen musst, die Miete zu bezahlen

Gerade den freien Mitarbeitenden sind in der Pandemie Jobs weggebrochen. Wir haben uns als Personalräte dafür eingesetzt, dass es Hilfs- und Ausgleichzahlungen gibt. Und auch nach Corona muss dies weiter gelten: Wir kontrollieren die Verträge der Freien, damit den Kolleg*innen nicht einfach der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Damit du nicht schlechter behandelt wirst, nur weil du das „falsche“ Geschlecht hast

Ein Entwurf, die Dienstvereinbarung „Frauengleichstellung“ zu überarbeiten, liegt dem ZDF vor, das das bisher ausgesessen hat. Wir werden das in der nächsten Legislaturperiode wieder aufrufen.

Sexuelle Belästigung und Mobbing sind ein „No Go“. Wir Personalräte haben eine Dienstvereinbarung zum Schutz davor abgeschlossen. Jetzt muss sie sich bewähren – wir Personalräte werden dafür sorgen, dass sie nicht nur auf dem Papier ihr Dasein fristet.

Das Entgelttransparenzgesetz gilt, und zwar - wie erst das Bundesverfassungsgericht urteilen musste, auch für freie Mitarbeitende. Ansprechpartner ist hier der Personalrat. Wir haben in der Vergangenheit schon den Finger in die Wunde gelegt, wenn Kolleginnen schlechter bezahlt werden als Kollegen und werden das weiterhin, auch systematisch, überprüfen.

Damit du sein kannst, was du bist

Männlich, weiblich, divers – Geschlecht und sexuelle Orientierung dürfen keine Rolle im Sender spielen; gleichzeitig muss das ZDF die Gesellschaft widerspiegeln. Wir haben entsprechende Vorstöße unternommen und werden das in den kommenden vier Jahren in eine Dienstvereinbarung gießen, die wir dem Haus vorlegen werden.

Damit du fair behandelt wirst

Konflikte, ungerechte Anweisungen – das alles darf nicht sein. Wir haben mit dem ZDF eine Dienstvereinbarung verhandelt, die den Umgang des ZDF mit Konflikten regelt: Die Vorgesetzten sind in der Pflicht, es gibt Fristen, in denen Probleme zu lösen sind. Auch eine externe Mediation ist kein Tabu mehr im Haus. Wir werden dafür sorgen, dass diejenigen, die hier im ZDF in die Pflicht genommen werden, dieser auch nachkommen. Gleichzeitig werden wir weiter das tun, was schon in der vergangenen Periode unsere Hilfestellung war: Wir beraten und klären dich über deine Rechte und die Pflichten deines*r Vorgesetzten auf.

Damit du fair bezahlt wirst

Wenn zwei das Gleiche tun, haben sie noch längst nicht das Gleiche auf der Entgeltabrechnung. Wir überprüfen die Verträge freier Mitarbeitender und die Einstufung der Festangestellten. Wir haben in den vergangenen Jahren Höhergruppierungen und außertarifliche Honorarerhöhungen durchgesetzt und werden dies nun auf alle freien Verträge ausdehnen.

Damit es sich lohnt, dass du seit Jahren für das ZDF arbeitest

Wir haben das Verfahren zur Umschichtung kontrolliert und werden das weiter tun. Dabei haben wir erreicht, dass die Stufe 5 bei der Umschichtung langjähriger freier Mitarbeitenden nicht mehr die absolute Obergrenze darstellt. Wir kontrollieren, dass sich der finanzielle Verlust sich bei der Umschichtung in einem vertretbaren Rahmen hält und es am Ende des Berufslebens auch ein Plus gibt. Wir beraten weiterhin, welche Folgen das für dich hätte.

Damit du gesund bleibst oder wieder wirst

Die Arbeit darf dich nicht krank machen. Darum kontrollieren wir, dass das ZDF die entsprechenden Vorschriften einhält und fordern immer wieder, dass das ZDF auch ein Mehr anbietet. Damit Druck, harte Worte und Stress dich nicht überfordern, haben wir die Dienstvereinbarung zu Konflikten verhandelt und außerdem das Mitarbeitendengespräch neu überarbeitet, damit die Anforderungen nicht zu Überforderungen werden und das ZDF handeln muss, wenn die Arbeit krank macht.

Solltest du länger krank sein, darf es nicht passieren, dass du zurückkommst und alles ist wie vorher. Darum haben wir eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verhandelt. Bei der Umsetzung sind wir Personalräte nicht nur Ansprechpartner, sondern als Teil des BEM-Teams auch Teil der Lösung.

Damit du dir keine Sorgen wegen der Umwelt machen musst

Wir stellen im Personalrat einen eigenen Nachhaltigkeitsbeauftragten. Dieser hat bereits die Ladestationen für E-Bikes durchgesetzt und kümmert sich auch um Nachhaltigkeit im ZDF-Kasino. Wir werden weiter dem Haus Vorschläge unterbreiten und deine Vorschläge weitergeben, damit das ZDF ein Programm macht, das nicht nur on air und online nachhaltig wirkt, sondern auch für unseren Planeten.

Damit du nicht überwacht wirst

Zahlreiche IT-Programme bieten Funktionen an, von denen George Orwell als Chef nur träumen könnte. Wir haben eine Dienstvereinbarung zum Beschäftigtendatenschutz und zu IT-Sicherheitssystemen abgeschlossen, dass weitgehende Kontrollrechte beinhaltet – damit Du nicht kontrolliert wirst, sondern der Personalrat kontrolliert, dass du nicht zum gläsernen Mitarbeitenden wirst. Wir werden auch weiter jede Software kritisch untersuchen und einschreiten, wenn sie deine Leistung und dein Verhalten kontrollieren könnte. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass so auch nicht der Informantenschutz ausgehöhlt wird, um weiter investigative Recherchen machen können.

Damit die „schöne neue Welt“ auch wirklich schön wird

Office 365 ermöglicht viel – aber auch manches, was man lieber nicht möchte. Wir haben dafür gesorgt, dass auch hier deine Leistung und dein Verhalten nicht kontrolliert werden dürfen. Gleichzeitig verändert die Software die Prozesse und Strukturen, in denen du arbeitest. Wir sorgen dafür, dass die nicht einfach über dich kommen, sondern dein Wissen und deine Erfahrungen hier einfließen können, die „schöne neue Welt“ zu gestalten.

Damit die sozialen Medien für dich nicht asozial werden

Wir haben dem ZDF einen Vorschlag unterbreitet, wie dafür Sorge getragen wird, dass du in den sozialen Medien geschützt unterwegs bist und nicht einfach zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn es deinem*r Chef*in nicht passt, was du getan hast. Wir werden in den kommenden vier Jahren mit dem ZDF eine Dienstvereinbarung dazu abschließen.

Außerdem haben wir dem Haus einen Vorschlag unterbreitet, dass du nicht dein Privat-Smartphone nutzen musst. Auch zu „bring your own device“ werden wir mit dem ZDF weiter verhandeln.

Damit du das Programm machst und nicht nur verwaltest

Ob TV oder Internet – das ZDF lagert mehr und mehr Tätigkeiten aus, die eigentlich Redakteur*innen, Kameraleute und Cutter*innen ausüben sollten. Wir kontrollieren Arbeitnehmerüberlassungsverträge und müssen gehört werden, wenn das ZDF Tätigkeiten verlagert. Wir werden auch weiter anmahnen, dass in den Inhalten, an denen ZDF draufsteht, auch ZDF drin sein muss.

Fachausschuss Rundfunk im DJV-NRW

Im Fachausschuss (FA) Rundfunk treffen Journalisten aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privaten Rundfunk zusammen. In der Diskussion verschiedener Themen stellen die FA-Mitglieder häufig fest: Arbeitsbedingungen und Aufgaben der beiden Säulen des dualen Rundfunksystems ähneln sich und nähern sich an. Darüber hinaus erlaubt Ihnen die Mitarbeit im Fachausschuss Rundfunk den fachlichen Austausch mit Kollegen sowie die ehrenamtliche Mitarbeit im Verband. Der Fachausschuss steht in direktem Kontakt zum Landesvorstand des Verbandes und kann so wichtige Themen weitergeben und seinen Einfluss geltend machen.

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Gute Gründe für eine Mitgliedschaft im DJV-NRW gibt es viele. Überzeugt euch selbst.

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Kontakt: DJV-NRW

Geschäftsstelle
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