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Presseausweis für 2027 ab sofort beantragen!

Vorab nur für DJV-Mitglieder

Presseausweis für 2027 ab sofort beantragen!

DJV-Mitglieder können bereits vier Wochen vor allen anderen die Anträge stellen
https://www.djv-nrw.de/service-1/fuer-mitglieder/

Direkt zum Antrag

Bitte nutzt hier unser interaktives Formular!
Die von Euch eingegebenen Daten laufen dann automatisiert in unsere EDV ein.

interaktives Formular

Der Presseausweis ist ein bundeseinheitlicher, von der Innenministerkonferenz anerkannter Ausweis, den der DJV als einer von insgesamt sechs Journalisten- und Verlegerverbänden ausstellen darf. Wer die notwendigen Voraussetzungen nachweist, kann den Ausweis bei uns erhalten - egal ob Mitglied oder nicht. Zwei wichtige Unterschiede: Für (berechtigte) DJV-NRW-Mitglieder ist der Service gratis, Nichtmitglieder müssen eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem können Mitglieder bereits einen Monat vor den Nichtmitgliedern einen neuen Presseausweis beantragen und werden ihn entsprechend auch früher erhalten.

Fünf gute Gründe, beim DJV-NRW den Presseausweis zu beantragen

Der bundeseinheitliche Presseausweis…

1. …ist ein anerkannter Beleg für Eure hauptberufliche journalistische Tätigkeit

Journalist:innen sind systemrelevant. Der Presseausweis des DJV ist ein bundeseinheitliches Dokument, mit dem man sich als Journalist:in ausweisen kann. Der Ausweis bestätigt Eure Tätigkeit als hauptberufliche:r Journalist:in schriftlich und verbindlich.

2. …erleichtert vieles im Umgang mit Behörden

Ihr könnt mit Eurem Presseausweis Zutritt zum Bundestag und zu den Landtagen bekommen, nach dem Ihr dort Eure hauptberufliche Tätigkeit im Journalismus nachgewiesen habt. Er kann Euch bei Behörden helfen, kostenlos Auskünfte zu erhalten und Fragen beantwortet zu bekommen.

3. …ermöglicht Recherchen in für die Öffentlichkeit gesperrten Bereichen 

Auch wenn Ihr über politische oder andere Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollt, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Euch den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.

4. …erleichtert die Akkreditierung für Pressekonferenzen und viele große Events

Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert die Akkreditierung erheblich und verschafft Journalist:innen Zutritt zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel politischen Pressekonferenzen, Sport-Events, Produktpräsentationen von Unternehmen oder Ausstellungseröffnungen.

5. …ebnet Euch den Weg in Pressebereiche und Presseverteiler 

Die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten von Unternehmen wird Euch durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

*Die genannten Vorteile sind immer im Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient privaten Zwecken nicht.

Zwölf Antworten zum Presseausweis

Eure Fragen - unsere Antworten: In diesem FAQ sind die meistgestellten Fragen zum Presseausweis mit ausführlichen Antworten zusammengefasst. Und falls Ihr danach weitere Fragen habt, sind wir nur einen Anruf (0211/2 33 99-0) oder eine Mail entfernt und helfen Euch gerne weiter.

Wozu dient der Presseausweis?

Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Aufgabe des Presseausweises ist es nicht, die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der Presseausweis soll hauptberuflichen Journalist:innen bei der Recherche helfen und bei ihrer Arbeit z.B. bei Behörden und Ämtern als Legitimation dienen. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.

Die ausstellenden Verbände DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS haben sich verpflichtet, dabei strenge Richtlinien anzuwenden. Deshalb ist der Presseausweis bei Behörden, Polizei und in der Wirtschaft anerkannt.

Wer kann den Ausweis beantragen?

Der Presseausweis wird grundsätzlich nur an hauptberufliche Journalist:innen ausgegeben. Er muss jährlich neu beantragt werden.

An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, kann ein Presseausweis nicht ausgestellt werden

Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises.

Wann soll ich den PA beantragen?

Der Presseausweis gilt nur für ein Jahr und muss jedes Jahr sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern neu beantragt werden. Um den Jahreswechsel herum ergibt sich aufgrund der Flut von Anträgen in der Geschäftsstelle meist eine Wartezeit. Mitglieder werden bei der Ausstellung des Presseausweises vorrangig behandelt.

Bitte sende den Antrag für einen neuen Presseausweis möglichst schon im Herbst des Vorjahres an die DJV-NRW-Geschäftsstelle!

Wieviel kostet der Ausweis?

Der Presseausweis ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenlos.

Der DJV-NRW stellt auch Nichtmitgliedern Presseausweise aus.

Hierfür wird pro Kalenderjahr eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 89,25 € (inkl. MwSt.) fällig.

Müssen auch Mitglieder den Presseausweis beantragen?

JA! Der Presseausweis ist kein Mitgliedsausweis. Deshalb müssen auch Mitglieder jährlich einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Pressesausweises stellen.

Welche Nachweise brauche ich, um den Ausweis beantragen zu können?

Mit dem Antrag müssen aktuelle Nachweise über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit eingereicht werden. Die Nachweise ersetzen nicht die Prüfung durch die Geschäftsstelle. Stichprobenmäßig können weitere Nachweise verlangt werden. Der ausschließliche Hinweis auf Online-Links ohne weitere Unterlagen als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht ausreichend. Für Mitglieder ist ein aktueller Nachweis nur bei einer Änderung der Tätigkeit notwendig.

Angestellte Journalist:innen

Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder

aktuelle unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung inkl. Stundenumfang und die Art der Tätigkeit hervorgeht

Freie Journalist:innen

aktueller Bescheid der Künstlersozialkasse oder

letztjähriger Einkommensteuerbescheid oder

Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die überwiegend journalistische Herkunft der Einkünfte

und

Honorarnachweise mindestens der letzten sechs Monate

sowie Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten beiden Quartale (soweit vorhanden)

und

Belegexemplare (nur Print, soweit vorhanden).

USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht verwendet werden.

Volontär:innen

Vertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder

Bescheinigung des Arbeitsgebers über journalistischen Inhalt, Beginn und Ende des Volontariats

Rentner:innen belegen, dass ihre Einkünfte aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit deutlich höher sind, als ihre sonstigen Einkünfte inkl. Rente.

Studierende erkundigen sich bitte in der Geschäftsstelle des DJV-NRW über die Möglichkeit, einen Presseausweis zu erhalten.

Antragsteller in Elternzeit bekommen den Presseausweis, wenn sie eine regelmäßige journalistische Tätigkeit und ein Einkommen hieraus von mindestens 1.000 Euro pro Monat nachweisen können. Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus.

Wer überwiegend im Marketingbereich tätig ist, hat keinen Anspruch auf den Presseausweis.

Aus den übersandten Unterlagen muss die hauptberufliche journalistische Tätigkeit ersichtlich sein.

Muss ich ein Passfoto abgeben?

Bei Erstanträgen zum Presseausweis muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden. In den Folgejahren ist das nur dann nötig, wenn ein Austausch gewünscht wird. Das Foto kann per E-Mail an zentrale@djv-nrw.de gesendet werden. Es muss als jpg-Format eine Auflösung von 300 dpi und eine Größe von ca. 400 x 500 Pixel haben. CDs, USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht bearbeitet werden.

Wann bekomme ich den Ausweis / Wann wird der Ausweis verschickt?

Der Versand der neuen Ausweise erfolgt ab Mitte Dezember. 

Bei Beantragung im laufenden Jahr (also z.B, Antrag für einen Presseausweis des Jahres 2026 im Jahr 2026), erfolgen Bearbeitung und Versand so schnell wie möglich. (Bis etwa März ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen realistisch.)

Wie bekomme ich das Autopresseschild?

Das Autopresseschild ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenfrei und wird auf Antrag mit dem Presseausweis verschickt. Nichtmitglieder erhalten das Autopresseschild gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € (inkl. MwSt.).

Wie sieht der Ausweis aus?

Der Presseausweis wird jährlich neu ausgegeben und erhält jeweils eine neue Farbe sowie die aktuelle Jahreszahl. Außerdem unterliegt er dem Geschmacksmusterschutz, um Nachahmern das Geschäftemachen zu erschweren.

Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?

Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift ausgestellt, kostet der Ersatzausweis für Nichtmitglieder 47,60 € (inkl. MwSt.). Für Mitglieder ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Änderung muss der Original-Ausweis inklusive den neuen Daten eingeschickt werden. Bei Verlust/Diebstahl muss die Information des Verbandes durch eine Mail an zentrale@djv-nrw.de erfolgen.

Wer sind meine Ansprechpartnerinnen bei Fragen?

Die Kolleginnen aus der Mitgliederverwaltung helfen gerne weiter. Per Mail an zentrale@djv-nrw.de oder über das Telefon 0211 - 2 33 99-0.

Nur für berufliche Zwecke einsetzen!

Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden. Darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument wieder einzieht. Presseausweis-Inhaber:innen, die nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig sind, müssen den Presseausweis unaufgefordert an den DJV zurückschicken.