Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Online-Meldungen

Online-Medien

Leistungsschutzrecht "komplett gescheitert"

06.08.2013

Eine mehr als kritische Bilanz zum Leistungsschutzrecht zieht Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), im Interview mit Horizont. Aus seiner Sicht sei das Leistungsschutzrecht, das seit 1. August in Kraft ist, in seiner ursprünglichen Intention "komplett gescheitert". Denn: "Alle Befürchtungen, die es im Vorfeld gab, scheinen sich zu bewahrheiten. Es trifft die Falschen, und es hilft auch den Falschen", sagt der Wettbewerbsexperte.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zeigt sich, dass die meisten großen Verlage weiterhin bei Google News gelistet sind. Nur einzelne Regionalverlage haben sich zurückgezogen, vor allem aber kleine Anbieter wie Rivva. Diese Entwicklung ist nach Einschätzung von Haucap wenig überraschend, denn Google News biete den Verlagen mehr Vor- als Nachteile. Schließlich hätten die meisten Verlagshäuser das Geschäftsmodell, "im Internet über Reichweite und die Vermarktung ihrer Inhalte Geld zu verdienen". Die einzelnen Verlage seien mehr auf Google angewiesen als Google auf die Verlage. Deshalb werde es wohl auch nichts werden mit dem Versuch der Verlage, bei Google Geld abzuschöpfen.

Statt dessen befürchtet Haucap, dass Google auf Dauer von Verlagen Geld fordern könnte, um sie zu listen. Außerdem sieht der Experte eine Abmahnwelle kommen - nicht von seriösen Verlagen, sondern von dubiosen Anbietern oder Anwälten, die hier bestimmt ein Geschäftsmodell witterten. "Das Leistungsschutzrecht ist hier an vielen Stellen so vage, dass es viele Unwägbarkeiten gibt."

Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin des DJV-NRW, hatte bereits im Juli die Befürchtung geäußert, dass mit dem Leistungsschutzrecht "wohl eher ein zahnloser Tiger geschaffen wurde". Damals war bereits abzusehen, dass die meisten Verlage sich im Opt-In-Verfahren für den Verbleib in Google News entscheiden würden - ohne dass Google Lizenzgebühren für die Verwendung der Überschrift und des kurzen Anreißers zahlt.

Google hatte im Juni die Verlage und "Webpublisher" um Einverständnis gebeten, dass ihre Inhalte kostenfrei bei Google News gelistet werden. Die meisten Verlage haben die entsprechende Erklärung unterzeichnet, viele allerdings unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit. DJV-Sprecher Hendrik Zörner hatte dies gegenüber tagesschau.de als "grotesk" bezeichnet. Darüber hinaus kritisiert der DJV vor allem die Tatsache, dass das Gesetz es entgegen der ursprünglichen Intention den Freien auferlege, die ihnen zustehende Beteiligung an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht gegenüber den Verlagen selbst durchzusetzen.
Newsletter

Cookie Einstellungen