Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen
Wahl der Redakteursausschüsse: 7. Juni bis 11. Juni

Wählt bis zum 11. Juni Eure Vertreter:innen im Redakteursausschuss Köln!

Die Redakteursausschüsse in Berlin und Köln werden neu gewählt. Die Redakteursausschüsse vertreten die Interessen der unmittelbaren Programmmitarbeiter:innen gegenüber der Geschäftsleitung. Der Redakteursausschuss hat die Aufgabe, journalistisch-redaktionelle Interessen der redaktionellen Mitarbeiter:innen sowie die Beschlüsse der Redakteursversammlung der Leitung des Hauses vorzutragen und mit ihr zu erörtern. Redaktionelle Mitarbeiter:innen haben das Recht, ihre journalistisch-redaktionellen Interessen durch den Redakteursausschuss gegenüber anderen redaktionellen Mitarbeiter:innen, ihren Vorgesetzten und gegenüber der Leitung des Hauses vertreten zu lassen.

Alle zwei Jahre werden sie neu gewählt.

Der Redakteursausschuss besteht jeweils aus bis zu sieben Vertreter:innen der festangestellten Programm-Mitarbeiter:innen. Hinzu kommen mit beratender Stimme zwei Vertreter:innen der freien Mitarbeiter:innen mit arbeitnehmerähnlichem Status. Noch mehr Infos zu den anstehenden Wahlen der Redakteursausschüsse findet Ihr in der Wahlausschreibung in Eurem Intranet. 

Kontakt
Fragen, Wünsche, Anregungen?

Ihr arbeitet im Deutschlandradio und wollt Euch noch weitergehender über die Wahl der Redakteursausschüsse informieren? Dann ruft uns an oder schreibt uns: 

Deutscher Journalisten-Verband
Landesverband NRW e.V.
Tel:
0211/23399-200
E-Mail: zentrale@djv-nrw.de

FAQ zur Wahl der Redakteursausschüsse

"Wofür ist mein Redakteursausschuss überhaupt zuständig?"

Die Redakteursausschüsse engagieren sich laut Redakteursstatut unter anderem für Folgendes: 

  • Die örtlichen Redakteursausschüsse bemühen sich nach Maßgabe Redakteursstatuts um eine Einigung bei Konfliktfällen in Programmfragen. Jede:r Programm-Mitarbeiter:in, der/die sich in der eigenverantwortlichen und sachgerechten Erfüllung seiner/ihrer Programmaufgaben i.S. der Grundsätze des Artikels 1 beeinträchtigt sieht, kann den örtlichen Redakteursausschuss anrufen, wenn der vorherige Versuch einer Klärung erfolglos geblieben ist. Daraus darf ihm/ihr kein Nachteil entstehen. Der Redakteursausschuss ist verpflichtet, der Sache im Rahmen seiner Zuständigkeit nachzugehen. Alle Beteiligten haben an einer unverzüglichen Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • Wird ein zur Sendung vorgesehener Programmbeitrag abgesetzt, hat der Verantwortliche seine Entscheidung dem/der Betroffenen und, falls dieser/diese es beantragt, auch dem örtlichen Redakteursausschuß gegenüber zu begründen. Dieses sollte vor dem geplanten Sendetermin und muss auf Wunsch schriftlich geschehen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass ein Beitrag vor der Ausstrahlung so bearbeitet worden ist, dass der Autor/die Autorin darin eine entstellende Veränderung erkennt.
  • Sollen grundsätzliche strukturelle und organisatorische Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf das Programm oder auf die redaktionelle Arbeit getroffen werden, sind die Redakteursausschüsse hierüber rechtzeitig und umfassend zu informieren. Die Redakteursausschüsse haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.
"Wer ist wahl- und vorschlagsberechtigt?"
  • Wahl- und vorschlagsberechtigt sind alle festangestellten Programm-Mitarbeiter:innen - also Redakteur:innen, Korrespondent:innen, Reporter:innen, Dramaturg:innen und Regisseur:innen, einschließlich der im Programmbereich tätigen (Haupt-)Abteilungsleiter:innen und Redaktionsleiter:innen und ihrer Stellvertreter:innen sowie Volontär:innen.
  • Freie Mitarbeiter:innen sind wahlberechtigt, sofern sie einen arbeitnehmerähnlichen Status haben, und zwar an dem Standort, an dem sie überwiegend tätig sind. Sie dürfen nur an einer Wahl teilnehmen.
  • Einzelheiten finden sich hier (Intranet) im Redakteursstatut (Berlin/Köln) und der Wahlordnung (Berlin/Köln).
"Wo und wie kann ich wählen?"
  • Gewählt wird in Online-Wahlen jeweils für die Standorte Berlin und Köln. Für die Anmeldung zur Wahl ist eine Deutschlandradio-E-Mailadresse erforderlich. Wer sich noch eine einrichten lassen möchte, kann sich kurzfristig per E-Mail beim Wahlausschuss melden. 
  • Alle Wahlberechtigten haben einen Link zur Abstimmung erhalten.
  • Achtung: Festangestellte können Festangestellte vorschlagen und nur für Festangestellte stimmen; freie Mitarbeiter:innen können freie Mitarbeiter:innen vorschlagen und nur für freie Mitarbeiter:innen stimmen. 
  • Wenn Ihr Rückfragen dazu habt, wendet Euch gerne an den Wahlausschuss oder an uns in der Geschäftsstelle (⇒ information@djv-nrw.de, 0211/23399-200)

Erfolgreiche Wahl der Freienvertretung: 25. Mai bis 28. Mai

Das Deutschlandradio ist auch unser Haus. Wir geben uns Freien eine Stimme.

Letzte Woche haben wir zum ersten Mal unsere Freienvertretung gewählt. Mehr als 67 Prozent aller Freien haben ihre Stimme abgegeben. Wir freuen uns außerdem sehr, dass so viele von uns – ganze 29 Kolleginnen und Kollegen – auf die neun Plätze im neuen Gremium kandidiert haben. Das ist ein wichtiges Zeichen. So haben wir gemeinsam deutlich gemacht, dass auch uns dringend mehr Mitbestimmungsrecht im Deutschlandradio zusteht.

Bis heute wurden alle abgegebenen Stimmen ausgezählt.

Wir freuen uns sehr darüber, dass Ihr uns Euer Vertrauen geschenkt habt und wir uns künftig für Eure Interessen in der Freienvertretung stark machen dürfen.
Wir sind als Sprachrohr der freien Journalist:innen  in Köln und Berlin also sehr gut aufgestellt.

Danke an Euch für entgegenbrachte Vertrauen und die Unterstützung! Jetzt geht es an die Arbeit. Dabei wollen wir immer ein offenes Ohr für Euch Freie im Deutschlandradio haben und freuen uns auf Eure Anregungen, Wünsche und Forderungen. Meldet Euch dafür gerne bei unseren zwei in die Freienvertretung gewählten DJV-Vertreterinnen Vivien Leue und Jessica Sturmberg

Beste Grüße

Nora Bauer – Vivien Leue – Jessica Sturmberg – Nina Voigt – Britta Wagner

Kontakt
Fragen, Wünsche, Anregungen?

Ihr wollt unsere Freienvertreterinnen näher kennenlernen? Ihr arbeitet im Deutschlandradio und habt ein Anliegen?

Dann schreibt uns oder ruft an.

Vivien Leue
vivien.leue.fm
@deutschlandradio.de

Jessica Sturmberg
Jessica.Sturmberg.fm
@deutschlandradio.de

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Jetzt Mitglied werden

Du möchtest Mitglied werden? Klasse! Wir freuen uns auf Dich. Wir brauchen nur noch Deinen Antrag. Also einfach das interaktive Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ab zu uns. Das heißt, Ihr könnt den Antrag einscannen und als pdf-Anhang versenden (zentrale@djv-nrw.de) oder ganz klassisch per Post schicken an: DJV-NRW, Landesgeschäftsstelle, Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf. Bitte lest Euch die Anmerkungen (Merkblatt) durch und reicht Euren Antrag mit allen Unterlagen und Nachweisen ein. Zum Mitgliedsantrag!

Der Tarif für Alle bis 35
Durchstarten im DJV

Deine Interessen stehen bei uns im Mittelpunkt. In Notsituation sind wir für Dich da. Wir schaffen Tarifverträge, damit Du den Lohn und die Arbeitsbedingungen erhältst, die Dir zustehen. Im DJV-NRW kannst Du Dir ein Netzwerk aufbauen mit Kontakten, die Dir im Job weiterhelfen. Überzeugt? Dann nutze doch unseren Durchstarten-Tarif. Der richtet sich an Studierende, Volontär:innen und Berufsanfänger:innen bis 35 Jahren. Dein Beitrag liegt monatlich bei 9,90 Euro, begrenzt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Beginn. Jetzt eintreten!

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