Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Ihre Voraussetzungen

Ein Zusammenschluss hauptberuflich tätiger Journalistinnen und Journalisten in NRW - das ist der DJV-NRW laut seiner Satzung. Um Mitglied im Landesverband zu werden, müssen Sie daher Ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen.

Festangestellte Journalist/innen

Als festangestellte/r Journalist/in müssen Sie bei uns einreichen:

1. Ihren Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung oder eine Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung und eine Tätigkeitsbeschreibung hervorgeht.

2. Eine aktuelle Gehaltsabrechnung.

Freie Journalist/innen

Als freie/r Journalist/in müssen Sie bei uns einreichen:

1. Belegexemplare (nur bei Printjournalisten) und Honorarnachweise, mindestens aus den vergangenen sechs Monaten.

2. den aktuellen Bescheid der Künstlersozialkasse oder die Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten zwei Quartale oder die Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids. Alternativ kann als Nachweis über die Höhe des Einkommens eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die journalistische Herkunft der Einkünfte vorgelegt werden. Aus dieser muss deutlich werden, ob und in welcher Höhe weitere Einkünfte aus nicht-journalistischer Tätigkeit erwirtschaftet werden.

Bitte beachten Sie: CDs, Videokassetten und andere Datenträger können wir als Belege nicht verwenden.

In Einzelfällen behalten wir uns einen abweichenden oder zusätzlichen Nachweis vor.

Studierende

Als Studentin oder Student sind Sie im DJV-NRW herzlich willkommen! Was benötigen wir von Ihnen?

1. Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester sowie das Studienfach hervorgehen muss.

2. Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag

3. das ausgefüllte und unterschriebene Sepa-Mandat

Bei nicht-journalistischen Studiengängen benötigen wir von Ihnen zudem Belege über Ihre freiberufliche journalistische Tätigkeit, zum Beispiel Honorarabrechnungen oder Bestätigungen Ihrer Auftraggeber.

Sollten Sie studieren, aber bereits über 30 Jahre alt sein und/oder das 12. Hochschulsemester überschritten haben, werden Sie nicht als Studierender sondern als Berufsanfänger bei uns eingestuft. Sollten Sie neben Ihrem Studium bereits über mehr als 12.000 Euro Jahreseinkommen verfügen, greift die Beitragsordnung.

Kontakt zum Hochschulbeauftragten des DJV-NRW

Und noch ein Tipp: Am besten beantragen Sie mit der Mitgliedschaft auch gleich Ihren Presseausweis. Am liebsten ist es uns dann, wenn Sie anstelle des unten anhängenden PDF-Antrags auf Ausstellung eines Presseausweises ein Formular benutzen, mit dem Ihre Daten direkt in unsere EDV einfließen. Das spart jede Menge Arbeit. Danke!

... zum interaktiven Formular

Rechtsschutzordnung und Satzung des DJV-NRW

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