Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Euer Beitrag im DJV-NRW

Die Beiträge im DJV-NRW sind nach Einkommen gestaffelt. Wer nicht mit dem Regelbeitrag eingestuft werden will, muss eine Beitragsreduzierung beantragen und sein Einkommen regelmäßig nachweisen. Beitragsreduzierungen werden erst ab Antragstellung und Eingang der Nachweise gewährt. Die folgenden Beiträge sind Monatsbeiträge.

Regelbeitrag ⇒ 36,00 Euro
Den Regelbeitrag zahlen Mitglieder, deren Bruttomonatseinkommen über 3.600 Euro liegt, sowie diejenigen, die als Rentner Mitglied wurden.

Außerordentliche Mitglieder ⇒ 22,00 Euro

Ermäßigte Beiträge bei einem Bruttomonatseinkommen für Festangestellte
bis 3.600 Euro 32,00 Euro
bis 2.800 Euro 24,00 Euro
bis 2.000 Euro 20,00 Euro
bis 1.700 Euro 17,00 Euro

Ermäßigte Beiträge bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte für Freie
bis 43.200 Euro 32,00 Euro
bis 33.600 Euro 24,00 Euro
bis 24.000 Euro 20,00 Euro
bis 20.400 Euro 17,00 Euro

Mindestbeitrag ⇒ 12,00 Euro
Den Mindestbeitrag zahlen Mitglieder, deren Bruttomonatseinkommen unter 1.400 Euro liegt (Freie: Gesamtbetrag der Einkünfte unter 16.800), sowie Volontäre, Studierende und Rentner. Der Mindestbeitrag gilt außerdem für Berufsanfänger im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit.

Sonderfälle ⇒ 8,00 Euro
Für Mitglieder in Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Teilnehmer an von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahmen kann der Monatsbeitrag auf 8,00 Euro abgesenkt werden, sofern ihr Bruttomonatseinkommen unter 1.100 Euro liegt. Gleiches gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Rentner und Vollzeitstudierende mit einem Monatseinkommen von weniger als 750 Euro.

Durchstarten-Tarif ⇒ 9,90 Euro
Der Durchstarten-Tarif richtet sich an Studierende, Volontär*innen und Berufsanfänger*innen bis 35 Jahre. Der Beitrag liegt monatlich bei 9,90 Euro, begrenzt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft. Nach zwölf Monaten wird sie automatisch in eine normale Mitgliedschaft gemäß der Beitragsordnung des DJV-NRW umgewandelt. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende.

⇒ Monatlicher Verwaltungszuschlag bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren: 1,00 Euro

Beschlossen auf dem Gewerkschaftstag des DJV-NRW im August 2020

Rechtsschutzordnung und Satzung des DJV-NRW

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