Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen
PA 24
Jetzt den neuen Presseausweis beantragen!
Die neuen Presseausweise für Mitglieder und Nicht-Mitglieder können ab 1. September 2023 beantragt werden. Hier finden Sie den Antrag und Infos rund um Unterschriften, Fotos, Autoschilder und vieles mehr.

Der Presseausweis des DJV ist sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder erhältlich. Wer die notwendigen Voraussetzungen nachweist, kann den Ausweis erhalten.

Wie beantrage ich den Presseausweis?

Bei der Beantragung eines Presseausweises beim DJV-NRW (Achtung, die Formulare sind auf den Landesverband NRW zugeschnitten) können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

1. Sie können direkt am Computer ein interaktives Formular ausfüllen, das Sie zum Schluss aber ausdrucken und unterschreiben und dann an den DJV-NRW senden müssen.

Dieser Weg ist uns der liebste, denn die von Ihnen eingegebenen Daten laufen direkt in unsere EDV ein. Das spart Arbeit in der Geschäftsstelle und hilft, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und Fehler zu vermeiden.

2. Als Alternative bieten wir ein PDF-Dokument an, das Sie
a) am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zusenden können,
b) ausdrucken, von Hand ausfüllen, unterschreiben und uns zusenden können.

Wir brauchen Ihre Unterschrift!

In allen Fällen brauchen wir Ihre Unterschrift, bevor Sie das PDF-Dokument oder den Ausdruck des interaktiven Formulars einscannen und uns mailen bzw. faxen oder per Post schicken.

In unserem Merkblatt zum Presseausweis (pdf) finden Sie noch einmal viele Informationen.

Sie wohnen und arbeiten nicht in NRW? Bitte beantragen Sie Ihren Presseausweis bei dem für Sie zuständigen DJV-Landesverband. Die Links mit den Verbänden finden Sie auf der Homepage des DJV-Bundesverbandes www.djv.de (ganz unten im sogenannten Footer).

Fünf gute Gründe für Sie, einen Presseausweis zu beantragen

*Achtung: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.

1. BELEGEN SIE IHRE SYSTEMRELEVANZ

Journalist*innen sind systemrelevant. Der Presseausweis des DJV ist ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem man sich als Journalist*in ausweisen kann. Der Ausweis bestätigt
Ihre Tätigkeit als hauptberuflicher Journalist bzw. hauptberufliche Journalistin schriftlich und verbindlich.

2. INFORMIEREN SIE SICH UNKOMPLIZIERT BEI BEHÖRDEN

Sie erhalten mit Ihrem Presseausweis Zutritt im Bundestag und in den Landtagen, nach dem Sie dort Ihre hauptberufliche Tätigkeit im Journalismus nachgewiesen haben. Behörden sind zudem verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.

3. RECHERCHIEREN SIE IN GESPERRTEN BEREICHEN

Auch wenn Sie über politische oder andere Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.

4. ZUTRITT ZU PRESSEKONFERENZEN, EVENTS UND MESSEN

Der amtlich anerkannte Presseausweis erleichtert die Akkreditierung erheblich und verschafft Journalist*innen Zutritt zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel politischen Pressekonferenzen, Sport-Events, Produktpräsentationen von Unternehmen oder Ausstellungseröffnungen.

⇒ Extra-Tipp: Parkplätze mit Auto-Presseschild nutzen!

5. AUFNAHME IN PRESSEVERTEILER ODER PRESSEBEREICHE

Die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten von Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

Direkt zum Antrag

Bitte nutzen Sie unser

Die von Ihnen eingegebenen Daten laufen dann direkt in unsere EDV ein.

Wann soll ich den PA beantragen?

Der Presseausweis gilt nur für ein Jahr und muss jedes Jahr sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern neu beantragt werden. Um den Jahreswechsel herum ergibt sich aufgrund der Flut von Anträgen in der Geschäftsstelle meist eine Wartezeit. Mitglieder werden bei der Ausstellung des Presseausweises vorrangig behandelt.

Bitte senden Sie den Antrag für ihren neuen Presseausweis möglichst schon im Herbst des Vorjahres an die Geschäftsstelle!

Nur für berufliche Zwecke einsetzen!

Der Presseausweis ist keine Eintrittskarte in die weite Welt. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.

Presseausweis-FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten: In diesem FAQ sind die meistgestellten Fragen zum Presseausweis mit ausführlichen Antworten zusammengefasst. Und falls danach immer noch Fragen bestehen sind wir nur einen Anruf oder eine Mail entfernt und helfen gerne weiter.

Wofür ist der Presseausweis da?

Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Aufgabe des Presseausweises ist es nicht, die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der Presseausweis soll hauptberuflichen Journalisten bei der Recherche helfen und bei ihrer Arbeit z. B. bei Behörden und Ämtern als Legitimation dienen. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.

Die ausstellenden Verbände DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS haben sich verpflichtet, dabei strenge Richtlinien anzuwenden. Deshalb ist der Presseausweis bei Behörden, Polizei und in der Wirtschaft anerkannt.

Wer kann den Ausweis beantragen?

Der Presseausweis wird grundsätzlich nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. Er muss jährlich neu beantragt werden.

An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, kann ein Presseausweis nicht ausgestellt werden

Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises.

Wieviel kostet der Ausweis?

Der Presseausweis ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenlos.

Der DJV-NRW stellt auch Nichtmitgliedern Presseausweise aus.

Hierfür wird pro Kalenderjahr eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 89,25 € (inkl. MwSt.) fällig.

Ab wann kann man den Ausweis beantragen?

Ab September des laufenden Jahres kann ein Antrag für das Folgejahr gestellt werden.

Müssen auch Mitglieder den Presseausweis beantragen?

Er muss auch von Mitgliedern jährlich neu beantragt werden, da wir die Daten abgleichen und eine neue Unterschrift benötigen.

Was brauche ich für Nachweise, um den Ausweis beantragen zu können?

Mit dem Antrag müssen aktuelle Nachweise über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit eingereicht werden. Die Nachweise ersetzen nicht die Prüfung durch die Geschäftsstelle. Stichprobenmäßig können weitere Nachweise verlangt werden. Der ausschließliche Hinweis auf Online-Links ohne weitere Unterlagen als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht ausreichend. Für Mitglieder ist ein aktueller Nachweis nur bei einer Änderung der Tätigkeit notwendig.

Angestellte Journalist*innen

- Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder

- aktuelle unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung inkl. Stundenumfang und die Art der Tätigkeit hervorgeht

Freie Journalist*innen

- aktueller Bescheid der Künstlersozialkasse oder

- letztjähriger Einkommensteuerbescheid oder

- Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die überwiegend journalistische Herkunft der Einkünfte

und

- Honorarnachweise mindestens der letzten sechs Monate

sowie Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten beiden

Quartale (soweit vorhanden)

und

- Belegexemplare (nur Print, soweit vorhanden)

USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht verwendet werden.

Volontär*innen

- Vertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder

- Bescheinigung des Arbeitsgebers über journalistischen Inhalt, Beginn und Ende des Volontariats

Rentner*innen belegen, dass ihre Einkünfte aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit deutlich höher sind, als ihre sonstigen Einkünfte inkl. Rente.

Wer überwiegend im Marketingbereich tätig ist, hat keinen Anspruch auf den Presseausweis.

Studierende erkundigen sich bitte in der Geschäftsstelle des DJV-NRW über die Möglichkeit, einen Presseausweis zu erhalten.

Antragsteller in Elternzeit bekommen den Presseausweis, wenn sie eine regelmäßige journalistische Tätigkeit und ein Einkommen hieraus von mindestens 1.000 Euro pro Monat nachweisen können. Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus.

Aus den übersandten Unterlagen muss die hauptberufliche journalistische Tätigkeit ersichtlich sein.

Muss ich ein Passfoto abgeben?

Bei Erstanträgen zum Presseausweis muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden, in den Folgejahren nur dann, wenn ein Austausch gewünscht wird. Das Foto kann per E-Mail an zentrale@djv-nrw.de gesendet werden. Es muss als jpg-Format eine Auflösung von 300 dpi und eine Größe von ca. 400 x 500 Pixel haben. CDs, USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht bearbeitet werden.

Wann bekomme ich den Ausweis / Wann wird der Ausweis verschickt?

Der Versand der neuen Ausweise erfolgt (zum Jahresende) ab Mitte Dezember. Bei Beantragung im laufenden Jahr erfolgt die Bearbeitung und der Versand so schnell wie möglich. Bis etwa März ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen realistisch.

Wie bekomme ich das Autopresseschild?

Das Autopresseschild ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenfrei und wird auf Antrag mit dem Presseausweis verschickt. Nichtmitglieder erhalten das Autopresseschild gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € (inkl. MwSt.).

Wie sieht der Ausweis aus?

Der Presseausweis wird jährlich neu ausgegeben und erhält jeweils eine neue Farbe sowie die aktuelle Jahreszahl. Außerdem unterliegt er dem Geschmacksmusterschutz, um Nachahmern das Geschäftemachen zu erschweren.

Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?

Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift ausgestellt, kostet der Ersatzausweis für Nichtmitglieder 47,60 € (inkl. MwSt.). Für Mitglieder ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Änderung muss der Original-Ausweis inkl. den neuen Daten eingeschickt werden. Bei Verlust/Diebstahl muss die Information des Verbandes durch eine Mail an zentrale@djv-nrw.de erfolgen.

Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen?

Die Kolleginnen aus der Mitgliederbetreuung helfen gerne weiter. Per Mail an zentrale@djv-nrw.de oder über das Telefon 0211/2 33 99-0.

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