Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Den DJV-NRW gemeinsam stärker machen!

Mitglieder werben Mitglieder

Das lohnt sich gleich doppelt: Bei unserer Aktion "Mitglieder werben Mitglieder" legen wir noch ein Extra drauf. Für diejenigen, die ein Neumitglied werben, gibt es unser Dankeschön dafür direkt aufs Konto. Und das Neumitglied profietiert von all den Vorteilen, die eine Mitgliedschaft im DJV-NRW mitsichbringt. Wie es funktioniert und welche Regeln gelten, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst. Gemeinsam können wir daran mitwirken, den DJV-NRW noch stärker in die Zukunft zu führen und das Netzwerk aus festen und freien Journalist:innen, Kolleg:innen aus Redaktionen, Agenturen oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen. Denn unsere Stärke sind unsere Mitglieder. Ein:e Kolleg:in ist schon interessiert, aber noch nicht ganz überzeugt? Unten auf dieser Seite haben wir noch einmal fünf gute Gründe für eine Mitgliedschaft im DJV-NRW aufgelistet. Also am besten gleich loslegen!

So funktioniert Mitglieder werben Mitglieder

  1. Die werbende Person muss Mitglied im DJV-NRW sein.
  2. Ein neues Mitglied für den DJV-NRW werben.*
  3. Das Neumitglied muss im Aufnahmeantrag die Zeile „geworben durch“ mit den passenden Daten der werbenden Person ausfüllen.
  4. Das Neumitglied wird in den DJV-NRW aufgenommen.
  5. Geschafft!

*Geworben werden kann ausschließlich für den DJV-NRW. Das neu geworbene Mitglied darf in den vorhergehenden zwölf Monaten nicht Mitglied des DJV-NRW oder eines anderen Landesverbands gewesen sein.

Erfüllt das Neumitglied die Voraussetzungen und wird als Mitglied im DJV-NRW aufgenommen, staffelt sich unser Dankeschön für die werbende Person nach den Beitragsmöglichkeiten, die wir dem Neumitglied bieten. Das bedeutet:

So berechnet sich das Dankeschön*

  1. 11 Euro als Dank für ein/e neue Durchstarter:in
  2. 22 Euro als Dank für ein neues Mitglied mit ermäßigtem Beitrag
  3. 33 Euro für ein neues Mitglied mit Regelbeitrag

*Für die Auszahlung muss dem DJV-NRW eine gültige Bankverbindung vorliegen/genannt werden.

Mitglieder zu werben, ist also denkbar unkompliziert. Also am besten direkt loslegen: Zum Aufnahmeantrag geht es hier entlang.

Wer kann beitreten?
Die Voraussetzungen

Ein Zusammenschluss hauptberuflich tätiger Journalist*innen in NRW - das ist der DJV-NRW laut seiner Satzung. Mitglied werden können freiberufliche und festangestellte Journalist*innen sowie Student*innen. ...mehr

Wie kann ich beitreten?
Der Antrag

Sie haben sich entschieden, Mitglied des DJV-NRW zu werden? Wunderbar! Herzlich willkommen im Landesverband NRW! Wir benötigen nun von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag. ...mehr

Was kostet mich das?
Der Beitrag

Die Beiträge im DJV-NRW sind nach Einkommen gestaffelt. Wer nicht mit dem Regelbeitrag eingestuft werden will, muss eine Beitragsreduzierung beantragen und sein Einkommen regelmäßig nachweisen. ...mehr

5 gute Argumente für eine Mitgliedschaft im DJV-NRW

Engagement für den Journalismus

Wir nehmen den Beruf ernst und setzen uns für ungefilterten Journalismus ein. Dazu gehören für uns gesicherte Arbeitsbedingungen. Tariflich vereinbarte Arbeitsverträge und faire Honorarbedingungen. Mitbestimmung von Betriebs- und Personalrat in Personalangelegenheiten - und das auch zu Gunsten von freien Mitarbeitern. Neben dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht setzen wir uns nachhaltig für berufspolitische Anliegen ein, wie etwa das Zeugnisverweigerungsrecht und Schutz gegen Überwachungsmaßnahmen. Nur mit der Kraft und dem Engagement eines großen Verbandes können sich Journalisten eine Stimme gegenüber Gesellschaft und Politik verschaffen.

Rechtsschutz für DJV-Mitglieder

Selbstredend - der DJV lässt seine Mitglieder nicht im Regen stehen. Schon gar nicht, wenn ihnen durch die hauptberufliche journalistische Tätigkeit juristische Probleme drohen. Ganz gleich, ob es um Fragen des Arbeitsrechts geht, ob Ansprüche aus dem Urheberrecht durchzusetzen sind, ob säumige Honorarzahlungen einzufordern sind, ob eine Schadensersatzklage wegen kritischer Berichterstattung droht - der DJV-Landesverband ist der richtige Ansprechpartner. Gemeinsam mit dem betroffenen Mitglied wird das weitere Vorgehen entschieden.

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Beratung, Netzwerken und Weiterbildung

Beratung, Beratung, Beratung - nicht nur in rechtlichen Fragen, sondern auch für Karrierefragen als Redakteur oder die Positionierung als freier Journalist. Wie hoch darf die Gehaltsforderung beim Bewerbungsgespräch sein, wie dürfen meine Honorarforderungen aussehen? Welche Geschäftskonzepte ziehen? Für solche Fragen setzt der DJV auch auf die Beratung von Kollegen für Kollegen. Auf Netzwerk-Events treffen sich die Mitglieder, um Erfahrungen auszutauschen.

Natürlich sind auch Seminare - und seit einiger Zeit auch internetbasierte Webinare - mit im DJV-Angebot. Ob vom Ortsverein, vom Landesverband, einer von ihm unterstützten Weiterbildungseinrichtung oder dem Bundesverband - Möglichkeiten zum Besuch kostenloser oder für Mitglieder verbilligter Seminare und Veranstaltungen gibt es viele.

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Interessenvertretung durch Lobbyarbeit

Als Mitglied können Sie Einfluss auf unsere Lobbyarbeit nehmen. Durch Beratung und Rechtsschutz für unsere Mitglieder erfahren die DJV-Fachreferenten von aktuellen Problemen und können diese bei ihren Kontakten mit Politik und Institutionen thematisieren. Dadurch können Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht und Verbesserungen erreicht werden.

Der Presseausweis

Für den journalistischen Alltag ist er wichtig: der Presseausweis. Hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten können den Presseausweis bei dem für sie zuständigen Landesverband beantragen - in NRW beim DJV-NRW. ...mehr Infos zum Presseausweis

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