Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Die Satzung des DJV-NRW

Die Satzung regelt die Arbeit des DJV-NRW. Zum ersten Mal wurde sie am 1. Dezember 1945 verabschiedet. Damals hieß  der DJV-NRW noch Rheinisch-Westfälischer Journalisten-Verband (RWJV).

Seitdem wurde die Satzung auf Gewerkschaftstagen immer wieder aktualisiert, um sie an die Entwicklungen des Berufs und der Verbandsrechts anzupassen. Die letzte Satzungsänderung haben die Mitglieder am 21. April 2012 auf dem Gewerkschaftstag in Wuppertal verabschiedet.

Bei der letzten Änderung ging es darum, die Abgrenzung und Zuständigkeit einzelner Gremien zu verdeutlichen, Aufgaben des Verbands und seiner Organe klar zu benennen und ein Update der Rechtsprechung (inkl. Datenschutz) einzufügen. Die Satzung wurde insgesamt inhaltlich neu sortiert und systematischer strukturiert. Überholte Begriffe und Passagen wurden gestrichen. Daran hat eine Satzungskommission gearbeitet, die die Änderungen vorbereitet hat.

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