Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

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VG Wort

Mögliche Ansprüche klären

06.12.2013

Nach wie vor befindet sich die VG Wort in einem Rechtsstreit über ihre bisherige Praxis der Verteilung von Tantiemen an Urheber und Verleger. Auslöser der gerichtlichen Auseinandersetzung war 2011 die Klage des Urheberrechtsexperten und wissenschaftlichen Autors Martin Vogel, der sich gegen den Abzug eines Tantiemenanteils an die Verleger wehrte. Im Mai 2012 gab ihm das Landgericht München Recht, die VG Wort legte Berufung ein. Im Oktober dieses Jahres bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil, wogegen die Verwertungsgesellschaft allerdings Revision einlegen will. So ist wohl mit einer abschließenden Klärung des Sachverhalts erst in rund zwei Jahren zu rechnen (siehe auch die Berichterstattung im journalist 12/13). Die Verwertungsgesellschaft Wort hat sich intensiv mit den Folgen des Urteils beschäftigt. Vorstand und Verwaltungsrat kamen überein, keine Verjährungsverzichtserklärungen gegenüber solchen Urhebern oder Verlegern abzugeben, die vor dem Hintergrund des Urteils die Zahlung einer nachträglichen zusätzlichen Vergütung einfordern. Hintergrund dafür ist insbesondere, dass der Verteilungsplan der VG Wort bereits ausdrücklich eine Regelung vorsieht, die in dem Fall eingreifen würde, dass auch der Bundesgerichtshof die Verteilung der VG Wort letztinstanzlich für unzulässig erachten sollte. Wer Ansprüche gegen die VG Wort geltend machen will, muss dies für mögliche Forderungen aus dem Jahr 2010 jetzt tun, da sonst eine Verjährung droht. Zur Unterbrechung der Verjährung müsste bis spätestens Ende dieses Jahres Klage eingereicht werden. Dazu muss aber im Einzelfall geklärt werden, wann der Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen wurde und welche Nutzungen betroffen sind. Bisher sind für die Höhe der Ausschüttungen der VG Wort die Verteilungspläne relevant, die aufgrund der gemeinsamen Beschlüsse von Autoren und Verlagen gelten. Nach den Münchener Urteilen sollen die Ausschüttungen hingegen anders berechnet werden: Entscheidend seien die genaue Rechteverteilung und der Zeitpunkt der Abtretung an die VG Wort. Daher kann in manchen Fällen auch die Verwertungsgesellschaft Ansprüche gegen Urheber haben. Das heißt, ausgeschüttete Gelder können unter Umständen zurückgefordert werden. Die Juristen in der Geschäftsstelle beraten die DJV-Mitglieder gerne, ob sich eine Geltendmachung der Ansprüche lohnt, und helfen gegebenenfalls auch bei der Durchsetzung. Wer Fragen hat, sollte sich bis spätestens 13. Dezember 2014 bei der Geschäftsstelle melden. Mehr zum Thema: Die VG Wort hat auf ihrer Internetseite Informationen zu den Entscheidungen der Gremien (pdf) sowie zu wichtigen Fragen und Antworten zum Klageverfahren gegen den Verteilungsplan (pdf) eingestellt.
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