Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Online-Meldungen

Wahlfreiheit soll ab 2022 entfallen - jetzt noch handeln und vergleichen!

Pensionskasse oder Presseversorgung?

09.07.2021

Seit mehreren Jahrzehnten gibt es zwei Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, so auch beim WDR. Dabei handelt es sich zum einen um die Pensionskasse Rundfunk (PKR) und zum anderen um das Presseversorgungswerk (PV). Das heißt, freie Mitarbeiter:innen – auch beim WDR – konnten wählen, welches Vorsorge-Modell das für sie passende ist.

Damit soll nun aber Schluss sein.
Der WDR hat die Wahlfreiheit zum Ende dieses Jahres aufgekündigt. Das bedeutet, dass der Sender die betriebliche Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2022 nur noch bei der Pensionskasse anbietet. Der DJV wird diese Schlechterstellung von Freien aufgrund des Verlustes des Wahlrechts zwischen PKR und Presseversorgung natürlich nicht widerspruchslos hinnehmen. Und wer sich schon immer mit dem Gedanken getragen hat, mal etwas für seine Absicherung im Alter tun zu wollen – jetzt wäre eine gute Gelegenheit, wenn nicht sogar die letzte mit Wahlfreiheit!

Was sind denn eigentlich die Vor- und Nachteile der Modelle?
Und woher weiß ich, für welche der beiden ich mich entscheiden möchte?


Wir gehen davon aus, dass das Ende der Wahlmöglichkeit deswegen zustande gekommen ist, weil man die Pensionskasse stärken möchte. Dazu muss man wissen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten in den Aufsichtsgremien der PKR vertreten sind. Gesellschafter der Presseversorgung sind dagegen die Gewerkschaften.

Warum sich in der Vergangenheit immer mehr Kolleg:innen für das Presseversorgungswerk entschieden haben:

Presseversorgungswerk

  • Gesamtverzinsung 3,5% (2021)
  • Hinterbliebenenschutz auch für Ledige
  • autom. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Kürzung garantierter Leistungen nicht möglich

im Vergleich die
 

Pensionskasse Rundfunk

  • Gesamtverzinsung 1% (2021)
  • Eingeschränkter Hinterbliebenenschutz
  • Keine Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Kürzung garantierter Leistungen möglich


Selbstverständlich hat auch die Pensionskasse Rundfunk Vorteile. Zum Beispiel den, dass Freie sofort aufgenommen werden können, während sie bei der Presseversorgung erstmal 12 Monate bei den Öffentlich-Rechtlichen gearbeitet haben müssen.

Durchzublicken, wenn es um die Altersvorsorge geht, ist gar nicht so einfach. Deswegen empfehlen wir Euch heute eine Seite des DJV-Bundesverbands, auf der die Vor- und Nachteile der beiden Modelle zur zusätzlichen Altersvorsorge genauer aufgeführt werden.

Nutzt die Chance und informiert Euch hier umfassend: https://www.djv.de/startseite/service/mitgliederservice/versicherungen/finanz-coaching/rundfunkpensionskasse-oder-presseversorgung

Ansprechpartner zum Thema Altersvorsorge für Journalist:innen ist beim DJV unser Kollege Helge Kühl. Er ist der Versicherungsmakler der DJV- Verlags- und Service GmbH. Herr Kühl hat zum einen ein sehr wichtiges Infovideo gemacht, in dem er Euch anhand einer Beispielrechnung über die Vor- und Nachteile des Presseversorgungswerks und der Pensionskasse Rundfunk aufklärt:
https://www.screencast.com/t/idJNuDXfOD22

Zum anderen berät Euch Helge Kühl auch gerne individuell! Hier könnt Ihr als DJV-Mitglieder kostenfrei einen (Online-) Beratungstermin vereinbaren. Er ist übrigens auch dann ein guter Ansprechpartner für Euch, wenn es um den Berufsunfähigkeitsschutz geht.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch nicht nur an Herrn Kühl, sondern auch an uns in der DJV-NRW-Geschäftsstelle wenden. Unsere Justiziar:innen stehen Euch sehr gerne zur Verfügung. Schreibt uns dafür einfach eine E-Mail an zentrale@djv-nrw.de oder ruft an.

Newsletter

Cookie Einstellungen