Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

Wichtiges Urteil zu IFG-Verfahren

Behörden dürfen Anträge auf Akteneinsicht nicht willkürlich stückeln

17.07.2014

Behörden dürfen Anfragen nach Informationsfreiheits- oder Pressegesetzen nicht eigenmächtig in Teilanfragen stückeln und damit die Kosten in die Höhe treiben. Das zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das am 11. Juli erging. Die Richter gaben damit der Klage der Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck statt, die gegen mehrere Gebührenbescheide des Bundesinnenministeriums (BMI) geklagt hatten (AZ VG 2 K 232.13). Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Für eine Recherche über die Verteilung von Steuergeldern im deutschen Sport hatten Drepper und Schenck Einblick in geheime Zielvereinbarungen gefordert, mit denen der Deutsche Olymische Sportbund (DOSB) die Medaillen für die Olympischen Spiele plant. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen vergibt das BMI Steuermittel an einzelne Sportverbände. Das BMI hatte den Antrag auf Akteneinsicht in 66 Einzelbescheide aufgeteilt und für diese letztlich Gebühren in Höhe von 14.952,20 Euro genommen. „Wir freuen uns natürlich sehr – in Zukunft wird hoffentlich niemand mehr fürchten müssen, nach einem Informationsantrag von Gebühren erschlagen zu werden“, sagt Daniel Drepper, der als Senior Reporter für das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V arbeitet. „Das ist gut für jeden Journalisten und jeden interessierten Bürger. Das Gericht hat die demokratische Teilhabe gestärkt.“ Der DJV, der das Verfahren geführt hat, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Benno H. Pöppelmann, Justiziar des DJV: „Das Urteil kann ein sehr wichtiger Schritt zu mehr Informationsfreiheit werden. Die künstliche Aufsplittung von Sachverhalten dürfte jedenfalls der Vergangenheit angehören, auch wenn wir noch nicht im Einzelnen wissen, wie das Gericht sein Urteil begründen wird. Unabhängig davon setzt sich der DJV seit langem dafür ein, dass der Gesetzgeber dem Missbrauch bei der Gebührenfestsetzung in IFG-Verfahren einen Riegel vorschiebt.“ Kontakt: Silke Bender, Pressereferentin DJV-NRW
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