Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

Mehr Geld für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

Inflationsausgleich vereinbart

02.10.2023

Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro. Darauf haben sich der Deutsche Journalisten-Verband und der Verlegerverband BDZV nach intensiven Gesprächen geeinigt, an denen auch die dju in verdi teilgenommen hat. Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesgesamtvorstandes, der sich bis zum 12. Oktober erklären muss.

Auch Freie profitieren

Der Betrag wird abzugsfrei ausgezahlt. Die Freien erhalten einen sich am Honorar des jeweiligen Monats orientierenden monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro. Im Gegenzug wird die Laufzeit des ursprünglich bis Ende April 2024 laufenden Gehaltstarifvertrags bis Ende 2024 verlängert. Der BDZV hat sich verpflichtet, mit den Gewerkschaften bereits 2024 in Verhandlungen über den Gehaltstarifvertrag und den Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen Freien einzutreten. Gleichzeitig haben die Verleger zugesagt, den Manteltarifvertrag im kommenden Jahr nicht zu kündigen.

Spürbare Entlastung für Kolleginnen und Kollegen

„Angesichts der hohen Inflation ist die finanzielle Lage vieler Journalistinnen und Journalisten angespannt“, erklärt DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck. „Es war uns daher wichtig, gerade jetzt für eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und nicht noch ein weiteres halbes Jahr bis zu den nächsten Verhandlungen abzuwarten.“ Das Instrument der abgabenprivilegierten Inflationsausgleichsprämie sei für genau diese Situation vom Gesetzgeber geschaffen worden.
Die Inflationsausgleichsprämie wird vom Oktober 2023 bis zum Dezember 2024 gezahlt, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig. Eine Anrechnung mit möglicherweise bereits freiwillig bezahlten Prämien findet nur eingeschränkt in der Zeit vom Oktober bis zum April statt. Für die Monate Mai bis Dezember 2024 ist eine Anrechnung ausgeschlossen.

Noch Rückfragen?

Der DJV-NRW bietet gerne kurzfristig Gesprächstermine (Zoom oder vor Ort) mit Entscheidungsträger:innen aus Vorstand und Verhandlungskommission an, um die Mitglieder am Meinungsfindungsprozess teilhaben zu lassen. Auch für sonstige Rückfragen zum Thema sind wir erreichbar. Einfach ein Mal schreiben an: information@djv-nrw.de

Bei Rückfragen zu der zugrunde liegenden Pressemeldung ds DJV Bundesverbandes:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner,  Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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