Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilungen

Informationsfreiheitsgesetz

Wichtiges Urteil in zweiter Instanz

24.03.2015

Große Freude bei Journalisten und dem DJV-NRW: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom Juli 2014 bestätigt (AZ OVG 12 B 26.14). Demnach dürfen Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zwar thematisch gliedern, dadurch aber nicht die Kosten in die Höhe treiben. Das Gericht entschied, dass die Auskünfte bei Informationsanträgen, die ein bestimmtes Thema erfassen, thematisch gegliedert erteilt werden können. Davon unangetastet bleibt jedoch die Gebühr. Sie dürfe die Obergrenze von 500 Euro für einen einzelnen Bescheid nicht überschreiten, da die Auskünfte inhaltlich zusammenhängen. In dem Fall, der dem Urteil zu Grunde liegt, hatte das Bundesinnenministerium (BMI) den IFG-Antrag in 66 Einzelbescheide aufgeteilt und dafür Gebühren von mehr als 12.000 Euro verlangt. „Das ist ein großartiger Erfolg in zweiter Instanz“, erklärt Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin des DJV-NRW. Sie freut sich für die Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck, die mit Hilfe des DJV geklagt haben. „Die Grundsatzentscheidung des OVG ist ein wichtiges Zeichen für Journalisten und Bürger.“ Es sei jetzt noch einmal rot unterstrichen worden, dass Behörden die Antragsteller nicht mit ihren Gebühren abschrecken dürften. „Behörden arbeiten nicht für sich selbst“, kommentiert Daniel Drepper vom Recherchebüro CORRECT!V das Urteil. „Wenn wir etwas wissen wollen, sollte das nicht von hohen Gebühren verhindert werden können. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stärkt die Rechte von allen Bürgern und Journalisten.“ Drepper und Schenck hatten 2012 für eine Recherche über die Verteilung von Steuergeldern im deutschen Sport Einblick in geheime Zielvereinbarungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gefordert. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen vergibt das BMI Steuermittel an einzelne Sportverbände. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Oberverwaltungsgericht die Revision zugelassen. Kontakt: Silke Bender, Pressereferentin DJV-NRW >> siehe dazu auch Blogeintrag vom 24. März 2015 auf CORRECT!V von Daniel Drepper >> siehe dazu auch Pressemitteilung des DJV-NRW vom 8. August 2014 >> siehe dazu auch Blogeintrag vom 8. August 2014 auf CORRECT!V von Daniel Drepper >> siehe dazu auch Pressemitteilung des DJV-NRW vom 17. Juli 2014
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