Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Der Entwurf zum neuen WDR-Gesetz liegt vor

Diskussionsbedarf

Stärkung der Gremien, höhere Transparenz, Entlastung des Rundfunkrats und mehr Exper­ten im Verwaltungsrat: So kündigte die Landesregierung ihren Entwurf zur Novelle des WDR-Gesetzes an, den sie im September vor­gelegt hat. Das Gesetz, ­zuletzt 2009 umfassend ­novelliert, müsse sich den geänderten Rahmenbedingungen und den ­daraus entstehenden Herausforderungen anpassen. Der Entwurf ist ­Ergebnis der im Frühjahr 2015 durchgeführten Online-Konsulta­tion, bei der viele Bürgerbeiträge nicht nur die Programmqualität behandelten, sondern auch Fragen der Transparenz und Par­tizipation sowie der Zusam­men­setzung und Qualifikation der Gremien.

Der DJV-NRW wird sich in den kommenden Wochen mit dem Entwurf beschäftigen und für die Anhörung (voraussichtlich im November) eine Stellungnahme erarbeiten. Er wird dabei auch auf die Expertise der Arbeitsgruppe ­zurückgreifen, die schon im Sommer über den Interessenausgleich zwischen privatem und ­öffentlich-rechtlichem Rundfunk diskutiert hatte (siehe JOURNAL 4/15). Die Stellungnahme wird unter www.djv-nrw.de/medienpolitik-nrw dokumentiert.

Aufgabenverschiebung

Die Landesregierung möchte Aufgaben zwischen den Gremien ver­schieben. Der Verwaltungsrat soll künftig mehr Aufsicht in Rechts- und Finanz­fragen übernehmen, um den Rundfunk­rat an dieser Stelle „zu entlasten“. Zusätz­liche Kompetenzen soll ­der Rundfunkrat dagegen bei Verträgen erhalten, die von Sendertöchtern ­geschlossen ­werden. Künftig muss er zustimmen, wenn der Wert mehrerer zusammenhängender Programmbeiträge oder -teile „insgesamt zwei Millionen Euro überschreitet“.

Das Fehlen einer solchen Kontrolle wurde vor einigen Monaten scharf kritisiert: Da war bekannt geworden, dass Thomas Gottschalk nach Absetzung seines Vorabend-Talks 2012 noch ein Millionenhonorar erhalten hatte. Nach bisheriger Rechtslage waren solche Verträge, die über die ARD-Tochter Degeto abgeschlossen und nicht aus Gebührengeldern, sondern aus Werbeeinnahmen finanziert wurden, nicht genehmigungspflichtig. Als „Lex Gottschalk“ bezeichnet deshalb unter anderem der Tagesspiegel die jetzt vorgelegte Novelle.

Dass der Rundfunkrat Aufsichtsaufgaben an den Verwaltungsrat abgeben soll, deutet Michael Hanfeld in der FAZ als „Entmachtung“. Vielleicht etwas dramatisch formuliert, aber die Auswirkung dieser Regelung wird man sich genau anschauen müssen. Vor allem unter der Prämisse, dass der Verwaltungsrat zum „Expertengremium“ werden soll: Nach dem Wil­len der Landesregierung sollen sieben von neun Mitgliedern künftig genau definierte Qualifikationen mitbringen, darunter zwei Juristen, ein Betriebswirtschaftler und ein Wirtschaftsprüfer.

Die Sorge nicht nur des DJV-NRW: Über das ­Abarbeiten all der Qualifikationen könnte die ­medienpolitische Kompetenz weitgehend aus dem Blick ­geraten, die für die Aufsichtsgremien des größten ARD-Senders eben auch eine ­wesentliche Rolle spielt. Eine Lösung könnte sein, dass die Vorgaben nur für einen kleineren Teil der Verwaltungsratsmitglieder gilt.

Einen genauen Blick wert sind auch die geplanten Bestimmungen zu Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern und mit Dritten: Wenn solche Zusammenarbeit auf Dauer angelegt ist, muss künftig der Rundfunkrat ­zustimmen. Unter „Dritten“ sind dabei auch ­externe Redaktionen zu verstehen. Das Gesetz zielt ­damit zum Teil auf den Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, der bisher im völlig unregulierten Raum stattfand. Kritiker ­sehen darin ein „Zitierkartell“ und die ­unzulässige Quersubventionierung einer Zeitung mit Rundfunkbeiträgen.

Tatsächlich sehen Beobachter bei dieser Fragestellung verschiedene Facetten: Natürlich sollen Journalisten keine Genehmigung einholen müssen, um gelegentlich mit anderen Redaktionen oder Journalisten eine spannende Recherche umsetzen zu können. Aber gehören dauerhafte Recherche­verbünde tatsächlich zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Bauchschmerzen macht die sehr offene Formulierung im Entwurf, die rein wirtschaftsgetriebenen Kooperationen Tor und Tür öffnen würde. Was wäre zum Beispiel, wenn WDR-­Lokalstudios Inhalte für ihre Internetseiten künftig von einer Zeitung vor Ort zukaufen? Im Zusammenspiel mit Medienkonzernen wie der Funke-Gruppe könnte hier ein Meinungsmonopol mit erheb­licher Marktmacht drohen.

Keine Regelung zu Werbezeiten

Neben dem, was die Novelle regeln soll, ist ebenso interessant, was der Entwurf unverändert lässt. Dazu gehört unter anderem – zur deut­lichen Enttäuschung der anderen Marktteilnehmer – das Thema Werbung und Sponsoring. Vor allem der NRW-Lokalfunk sieht sich durch die WDR-Werbeaktivitäten stark unter Druck ­gesetzt. ­Dagegen drängen Beschäftigte des ­öffentlich-rechtlichen Senders darauf, den aktuellen Spardruck nicht noch durch Streichung von Werbeeinnahmen zu erhöhen. Die Landes­regierung, die sich für eine schrittweise Reduzierung der Werbezeiten ausspricht, hat sich nun doch entschieden, auf eine bundeseinheit­liche Regelung zu setzen.

Nicht nur in den genannten Fragen, sondern auch an einigen anderen Stellen sieht der DJV-NRW noch reichlich Diskussionsbedarf.||

Corinna Blümel

JOURNAL 5/15

Newsletter

Cookie Einstellungen