Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen

Studie der TU Dortmund

Scheinselbstständigkeit bei Journalisten

Über Scheinselbstständigkeit im Journalismus gibt es viele Vermutungen. Gerade bei Tageszeitungen, wo Freie zum Teil täglich anwesend, von Weisungen ihrer Auftraggeber abhängig und eng in Redaktionsabläufe eingebunden sind, liegt es nahe, diesen Status anzunehmen. Untersuchungen gibt es dazu aber bisher wenig.

Dieses Thema hat sich Julian Weimer für seine Diplomarbeit am Institut für Journalistik der TU Dortmund vorgenommen. Für seine (nicht repräsentative) Studie „Scheinselbstständigkeit bei Journalisten in NRW“ hat er 99 freie Journalistinnen und Journalisten befragt, die hauptberuflich für Presseverlage in NRW tätig sind. Etwa jeder Dritte war nach wissenschaftlichen Kriterien als „scheinselbstständig“ einzustufen. 36 Prozent von ihnen wurden als tatsächlich selbstständig und 31 Prozent als „semiabhängig“ identifiziert.

Die „Semiabhängigen“ liegen in einer Grau­zone. Sie weisen in vielen der abgefragten Punkte Anzeichen einer Scheinselbstständigkeit auf, konnten dieser Arbeit aber nicht eindeutig zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil von ihnen keine „echten“ Freiberufler sind, so dass der Anteil der Scheinselbstständigen unter den befragten Journalisten zwischen einem und zwei Dritteln liegt.

In einem zweiten Schritt prüfte Weimer, ob die Semiabhängigen und die Selbstständigen als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen wären. Hier kam er zu dem Ergebnis, dass dieser Status 40 Prozent aller 99 Befragten zustünde.
Vergleichen die Befragten ihre Tätigkeiten mit denen der Festangestellten bei ihrem Auftraggeber, kommen knapp 80 Prozent von ihnen zu dem Schluss, dass sie sich zu mehr als der Hälfte inhaltlich decken. Mehr als 50 Prozent haben bereits Fest­angestellte bei Urlaub vertreten. Diese Zahlen unterstreichen die Belastbarkeit der Ergebnisse dieser Unter­suchung.

Wie verworren die Lage um die Scheinselbstständigkeit ist, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts, das Ende September bekannt wurde. Ein freier Mitarbeiter des Kölner Stadt-Anzeiger (DuMont Mediengruppe) hat auf Festanstellung geklagt und in erster Instanz verloren. Dabei hatte der Kollege mehrere Jahre fest eingebunden für die Redaktion gearbeitet – inklu­sive eigenem Arbeitsplatz und Teilnahme an täglichen Konferenzen. Nicht einmal die Tatsache, dass er in Dienstplänen vermerkt war und seinen Urlaub abstimmen musste, überzeugte das Gericht davon, dass es sich eigentlich um einen Arbeitnehmer handelt.

Kurioserweise begründete das Gericht die Zurückweisung der Klage mit der „Rundfunkfreiheit“ bzw. dem Recht der Rundfunkanstalten, in besonders großem ­Umfang freie Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter zu beschäftigen. So soll eine möglichst große Meinungsvielfalt sichergestellt werden. Dass diese Auslegung der Rundfunkfreiheit, die bisher für Sende­anstalten galt, nun für eine Tageszeitung übertragen wird, kritisiert der DJV deutlich: „Printprodukte haben mit der Regelung zur Rundfunkfreiheit nichts zu tun“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall gegenüber dem Medienmagazin ZAPP und wies darauf hin, dass sonst die Landesmedienanstalten für Verlage zuständig sein müssten. Damit der Fall weiterverfolgt werden kann, muss der Kläger bis Anfang Dezember Berufung einlegen.

JOURNAL 6/15

Zum längeren Hintergrundbericht zur Studie von Julian Weimer

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